Vorladung zum Verkehrsunterricht

Liebe Experten,

Aufs Schwänzen bei Vorladung zum Verkehrssunterricht stehen DM 60,-- Bußgeld.

Ist die Sache mit dieser Zahlung erledigt, oder wird die Vorladung dann wiederholt?

Hallo Namensvetter,

fragst Du das allen Ernstes? Steht da:„Erscheinen Sie zum Termin oder zahlen Sie statt dessen 60 DM“? Wohl kaum. So darfst Du also ein gutes Werk tun und 60 DM an die notleidende Staatskasse zahlen und trotzdem am Verkehrsunterricht teilnehmen.

Gruß
Wolfgang

Nachschulung oder freiwillige Beratung??
Hallo Wolfgang,

solltest Du eine angeordnete Nachschulung (Fahrerlaubnis noch auf Probe) zu besuchen haben, dann kostet Dich das unerlaubte fernbleiben den Führerschein !!

Bei einer „Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an Verkehrspsyochologischer Beratung“ und der daraus von Dir resultierenden Nichtbeachtung passiert nichts.

Man wird bekommt nur dann den freiwilligen Kurs angeboten, wenn man bisher keine Nachschulung hatte.

gruß

dennis

Hallo Dennis,

es ist so, daß mich eine Verkehrsstreife unangegurtet erwischte und mir 60 DM abknöpfte. Als er mich nach ausgiebigem Durchsuchen meines Wages wieder verließ, drehte sich der Wachtmeister nochmal um und rief mir zu: „Ich lade Sie zum Verkehrsunterricht vor. Sie erhalten eine Vorladung zum Verkehrsunterricht!“
Da mein letzter Eintrag im Verkehrszentralregister und mein letzter Verkehrsunfall deutlich länger zurückliegen als die Geburt dieses Herrn Wachtmeisters, und ich, von seltenen Ausnahmen abgesehen, auch die Anschnallpflicht befolge, halte ich diese Vorladung für eine Frechheit, der ich mich nicht beugen will.

Gruß
Wolfgang

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Komisch…
Hallo Wolfgang,

es ist so, daß mich eine Verkehrsstreife unangegurtet
erwischte und mir 60 DM abknöpfte.

Voll zu Recht.

Als er mich nach
ausgiebigem Durchsuchen meines Wages wieder verließ, drehte
sich der Wachtmeister nochmal um und rief mir zu: „Ich lade
Sie zum Verkehrsunterricht vor. Sie erhalten eine Vorladung
zum Verkehrsunterricht!“

Ich frage Dich ganz im Ernst und neutral: War dies wirklich alles, oder gab es einige Verbale Auseinandersetzungen zwischen Euch beiden ??

Da mein letzter Eintrag im Verkehrszentralregister und mein
letzter Verkehrsunfall deutlich länger zurückliegen als die
Geburt dieses Herrn Wachtmeisters, und ich, von seltenen
Ausnahmen abgesehen, auch die Anschnallpflicht befolge, halte
ich diese Vorladung für eine Frechheit, der ich mich nicht
beugen will.

Ich käme mir auch zu Unrecht behandelt vor, und würde dagegen angehen. Hast Du seinen Namen oder die Dienstnummer ?? Auf welchen Paragraphen beruft er sich, Dich zum Verkehrsunterricht vorladen zu wollen ?? Er muß sich ja auf Gesetze und Vorschriften berufen können, alles andere ist ja Willkür.

Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben für Deine Private Teilnahme am Straßenverkehr (meine greift z.B. nicht bei meinem Beruf als Busfahrer während der Arbeit, sondern nur im privaten Bereich mit meinem PkW), empfehle Ich Dir einen Verkehrsrechtanwalt zu konsultieren.

Sprichwort: Für einen Polizeibeamten brauchst Du zwei Zeugen dagegen…

gruß

dennis

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Ich erzähl, wies weitergeht
Hallo Dennis,

jetzt ist vom Landratsamt, also in dem Fall praktisch der Kfz-Zulassungsstelle eine „Anhörung vor der Vorladung zum Verkehrsunterricht“ gekommen.

Ich frage Dich ganz im Ernst und neutral: War dies wirklich
alles, oder gab es einige Verbale Auseinandersetzungen
zwischen Euch beiden ??

Da heißt es, daß ich „als Rechtfertigung für mein Handeln“ angegeben hätte, mich nur außerhalb geschlossener Ortschaften anzuschnallen, sowie „In Ihrem Verhalten zeigten Sie sich absolut uneinsichtig.“

Ersteres ist glatt gelogen, leider aber fehlen Zeugen. Letzteres ist ein wegen seiner Schwammigkeit kaum angreifbarer Kampfbegriff.

Sowas ähnliches schreibe ich jetzt dem Landratsamt und erstatte Bericht, wenn sich wieder was getan hat.

Gruß
Wolfgang