Guten Tag,
angenommen, X flattert überraschend eine polizeiliche Vorladung wegen einer Verleumdungsanzeige ins Haus, weil von seinem PC aus Verleumdungen in einem Forum gepostet wurden, welche angezeigt wurden.
Weiter angenommen, X selbst hat diese Verleumdungen nicht geäußert.
Sein Internet-Zugang steht mehreren Leuten (Familie, Gästen und Besuchern)zur Verfügung.
Wie sollte X sich bestenfalls bei der polizeilichen Vernehmung verhalten?
Was hat X zu erwarten?
mfG
vondannen
Moin,
X sollte garnicht hingehen, da eine Polizeiliche Vorladung keinerlei Rechtskraft hat. Das hat nur eine Vorladung von Staatsanwaltschaft oder Richter.
Sofern er hingehen sollte, sollte er nichts sagen. Es ist nicht die Aufgabe des Betroffenden, seine Unschuld nachzuweisen, sondern die Ermittlungsbehörden müssen die Schuld beweisen. Von daher bringt es keine Vorteile, irgendetwas zu sagen, da dies bestenfalls gegen den Beschuldigten verwendet wird.
MfG
Hallo madmaxx,
ob dein Ratschlag wirklich so gut ist?
Der Ladung zur Polizei muss man nicht folgen, das stimmt. Aber man darf nicht vergessen, dass die Ladung auch die Gewährung des rechtlichen Gehörs darstellt, man also die Möglichkeit bekommt, einen Sachverhalt aus seiner Sicht darzustellen bzw. zu erklären warum man eine Aussage verweigert (weil Verwandte betroffen sind). Man sollte sie in so einem Fall nutzen.
Sicherlich muss die StA die Schuld nachweisen, aber was haben wir hier? Hier ist ein Computer, von dem aus Straftaten begangen wurden. Der Besitzer desselben verweigert die Auskunft dazu. Welchen Rückschluss ziehen wir dann daraus? Dass er zumindest Beihilfe zu Straftaten geleistet hat.
Formal hast du sicher recht, aber ob das klug wäre, deinen Ratschlägen zu folgen? Vor allem, woraus schließt du, dass „dies bestenfalls gegen den Beschuldigten verwendet wird“. Ich denke, bei Beachtung deiner Ratschläge wird X einen Strafbefehl bekommen.
Gruss
Iru
Moin,
der Ratschlag stammt eigentlich nicht von mir, sondern von Udo Vetter. Leider haftet der Anschlussinhaber bei solchen Sachen meist als Störer. Durch seine Aussage würden sich somit keine möglichen Vorteile ergeben, wenn man als bewiesen annimmt, dass die Sache von X’s Anschluss aus stattgefunden hat.
Hallo und Danke, für die Antworten!
Wie ließe sich denn, gegebenen fiktiven Falles, nachweisen, das eine Straftat von einem PC-Anschluß aus verübt wurde?
Wie läuft sowas ab?
Gruß
vondannen
Hallo,
da bin ich etwas überfragt, sowas gehört nicht zu meinen täglichen Arbeiten. Da jeder Comupter eine IP-Adresse hat, dürfte es aber für einen Spezialisten einfach sein, den Absender festzustellen. Zudem können die Forenbetreiber (in D) verpflichtet werden, Angaben zur Person zumachen. Ich würde diese Frage aber mal im Computerbrett stellen.
Gruss
Iru
Hi,
Wie sollte X sich bestenfalls bei der polizeilichen Vernehmung
verhalten?
also mit der rechtlichen Sache kenne ich mich so gar nicht aus. Wäre ich aber x würde ich einfach mal zu der Vernehmung hingehen, Angaben zu meiner Person machen (sprich: nen Personalausweis oder so mitnehmen) und sonst zur Sache nix sagen.
Stattdessen würde ich mir anhören, was die Jungs mir denn eigentlich vorwerfen und mir das in schriftlicher Form erbitten.
Naja, und je nachdem was das dann war, würde ich mal gucken, ob ich rekonstruieren kann, wer wann an meinem Computer war. Ferner würde ich gucken, ob ich mir das alleine zutraue oder ob ich dazu lieber den Rat eines Fachanwaltes hätte.
*wink*
Petzi
Howdy,
Da jeder Comupter eine IP-Adresse hat,
dürfte es aber für einen Spezialisten einfach sein, den
Absender festzustellen.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung oder in anderen Worten, die Verbindungsdaten sind idR beim ISP gespeichert. Dazu kommt, dass jeder Zugriff auf eine Webseite, sofern man das nicht per anonymizer verhindert, ebenfalls die IP Adresse des Abfragenden weitergibt.
Es ist also im Normalfall einfach herauszufinden, dass jemand von Rechner R mit der IP xyz auf eine Webseite W zugegriffen hat. Schwerer nachzuweisen ist natürlich, wer denn vor dem Rechner gesessen hat.
Gruss
norsemanna
Hallo
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, Sie waren mir eine große Hilfe!
Gruß
von dannen
Guten Tag,
Hallo erstmal, die IP steht natürlich fest, damit lässt sich auch die Adresse ermitteln, wo der Router steht. Es kann natürlich sein, falls der Inhaber eine W-Lan vom Router zum PC hat, dass sich andere bei ihm von außen auf seinem Router einloggen und den Mist bauen. Diese Problematik läuft ja im Moment hinsichtlich zum Download bereitgestellter Musikdateien. Deshalb W-Lan nur verschlüsselt betreiben!!! Ob das immer hilft, weiß keiner, die Hacker werden immer besser und haben wohl immer einen gewissen Vorsprung. Die Gerichte sind sich auch noch nicht einig hinsichtlich der Verantwortung.
mfg Polifora