Angenommen, ein Rechtsanwalt habe einen Geschädigten erfolgreich gegenüber dem Schädiger vertreten (die Rechtslage sei eindeutig!) und der Anspruch auf Schadenersatz/Schmerzensgeld sei anerkannt, die endgültige Höhe aufgrund ausstehender Gutachten noch strittig, jedoch erste Teilzahlungen bereits genehmigt.
Wäre es nun rechtens oder vielleicht gängige Praxis, wenn der Anwalt des Geschädigten diese Ersatzzahlungen vorläufig auf sein Anwaltskonto gutschreiben ließe und mindestens teilweise einbehielte, um sich selbst so lange schadlos zu halten, bis auch seine Anwaltskosten von der Gegenpartei erstattet wurden?
Wenn nein, was sollte der Geschädigte seinem Anwalt mitteilen, um ihn möglichst rasch zur vollständigen Auszahlung zu bewegen?