Vorläufige Insolvenz

Hallo,

angenommen eine GmbH hat neue Geschäfte angeschoben, deren (sicherer) Erfolg erst in 1 - 2 Monaten zu tragen kommt.
Aktuell wäre sie aber nicht in der Lage ihren Zahlungs-Verpflichtungen nachzukommen (u.a. Sozialversicherungen, Steuer, Miete). Diese könnten dann aber in ca. 1 - 2 Monaten bezahlt werden, so dass die GmbH dann wieder allen Verpflichtungen fristgerecht nachkommen kann.

Könnte diese GmbH in diesem Fall eine vorläufige Insolvenz anmelden?
Gibt es sowas?

Danke

Eine „vorläufige Insolvenzanmeldung“ gibt es nicht. Wenn die Vorraussetzungen vorliegen (und hierbei sind natürlich vor allem auch gesetzliche Anzeigepflichten der Geschäftsführer zu beachten um nicht einen Straftatsbestand zu efüllen) ist der Antrag zu stellen. Im Rahmen einer Firmeninsolvenz wird das Verfahren jedoch meist nie gleich eröffnet. Es werden vom Insolvenzrichter aber vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Diese vorläufigen Sicherungsmaßnahmen bleiben so lange bestehen bis die Vorraussetzungen für die Eröffnung dem Richter zweifelsfrei bekannt sind. (Meist durch ein Gutachten). Wenn die Vorraussetzungen nicht vorliegen wird das Verfahren nicht eröffnet.