Hallo an alle,
mal angenommen, man bekommt den Schriftsatz, dass Urteil vorlaufig vollstreckbar nach 708 nr11, 711, 713 ZPO ist. was bedeuted das und was soll oder kann man machen?
Danke im vorraus.
Hallo an alle,
mal angenommen, man bekommt den Schriftsatz, dass Urteil vorlaufig vollstreckbar nach 708 nr11, 711, 713 ZPO ist. was bedeuted das und was soll oder kann man machen?
Danke im vorraus.
Hallo,
mal angenommen, man bekommt den Schriftsatz, dass Urteil
vorlaufig vollstreckbar nach 708 nr11, 711, 713 ZPO ist. was
bedeuted das und was soll oder kann man machen?
Was hat man jetzt theoretisch bekommen,
einen Schriftsatz der Gegenseite mit einem solchen Antrag, oder
ein Urteil mit einem solchen Ausspruch?
…manchmal sind Verben eine verdammt hilfreiche Sache.
Dea
sorri. ein Urteil
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vorläufig vollstreckbar bedeutet, dass das Urteil bereits jetzt vollstreckt werden kann, obwohl es noch nicht rechtskräftig ist. Dagegen kann man Sicherheit leisten und so die Vollstreckung abwenden. Vernünftigerweise sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen, wenn man das Urteil für falsch hält und angreifen will).
Levay
Huhu!
Vorläufig vollstreckbar bedeutet, dass das Urteil bereits
jetzt vollstreckt werden kann, obwohl es noch nicht
rechtskräftig ist. Dagegen kann man Sicherheit leisten und so
die Vollstreckung abwenden.
Wohl eher nicht, wenn § 713 ZPO mit dabei steht.
Für den Schuldner bedeutet der Ausspruch: Sobald das Urteil zugestellt ist, muss mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden. Für den Gläubiger heißt es: Du darfst mit diesem Urteil - sofern Du eine vollstreckbare Ausfertigung besitzt - sofort die Zwangsvollstreckung betreiben.
Vernünftigerweise sollte man sich
von einem Anwalt beraten lassen
Das stimmt natürlich wieder!
Das stimmt natürlich wieder!
Gott sei Dank. § 713 habe ich schlicht überlesen. Den nötigen Blick habt eben nur ihr Anwälte 
Levay