Hallo,
ein student,über 30 mit abfindung(ausgezahlt im januar) versichert sich freiwillig bei der gesetzlichen krankenversicherung.(das thema wurde vor einigen tagen schon gepostet)
Die Angabe damals von der KK war,daß der Höchstbetrag bezahlt werden muß. Jetzt kam der Bescheid,daß der Student den Regelbeitrag über EUR 140 zahlen muß.(Daten betr.Abfindungszahlungen wurden von der KK nicht angefordert bzw.wurden auf dem Formular ausgeschlossen mit dem Vermerk „Student über 30 ohne Einkommen“)…Zur Info die Abfindung muß wohl nicht versteuert werden(Fünftelregelung+kein Einkommen 2010)
Muß der Student mit Nachzahlungen rechnen ? bzw.bekommt die KK Daten nachträglich über diese Zahlung im Januar ?