Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
nach eigenen Erfahrungen und vielen Hinweisen im Internet beschäftigt mich eine Frage ganz besonders.
Zuerst kurz zum Sachverhalt:
Mir wurde die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Gegen den Vorwurf der StA im Strafverfahren haben wir ein Gutachten beantragt welches im Ergebnis die Unschuld beweisen könnte. Aus verschiedenen Quellen wurde mir mitgeteilt, dass dieses der Grund sei warum es nach mehr als 3 Monaten noch immer keinen Verhandlungstermin gibt. Zwischenzeitlich habe ich gegen den vorläufigen Fahrerlaubnisentzug Beschwerde eingelegt.
Aus vielen Hinweisen im Internet und auch entsprechend den Ausführungen meines RA geht hervor, dass mit einer Beschwerde sich das Verfahren noch deutlich länger hinziehen werde und aus diesem Grund besser auf eine Beschwerde verzichtet werden sollte. Die Beschwerde ist kaum 2 Wochen alt und jetzt gibt es einen Termin zur Hauptverhandlung.
Was mich jetzt beschäftigt ist folgendes:
Überall erfährt man, dass mit einer entsprechenden Beschwerde sich das Verfahren nur unnötig verlängern würde. Jetzt, mit einer Beschwerde „überschlägt“ sich plötzlich das Gericht und setzt eine Hauptverhandlung an.
Von einem beantragten Gutachten keine Spur. Auf die Beschwerde auch keine Antwort.
Kann mir jemand sagen, was das für mich bedeuten könnte? Danke im Voraus.