Vorläufiger Perso (Ryanair) ?

Hallo zusammen.
Ich würde gerne wissen, ob es Probleme mit Ryanair gibt, wenn man nur einen vorläufigen Ausweis zur Hand hat?
In den AGBs steht nämlich nichts davon…

danke schonmal im voraus für eure hilfe.

RE-SIS-TEN-CIA :wink:

Hi,

na, ich hab’ dies gefunden:

Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Ausweispapiere mit sich zu führen, die den Bestimmungen von Ryanair und den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entsprechen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben jeglicher Art infolge der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Passagier selbst übernommen werden. Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, empfiehlt Ryanair, auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) mit sich zu führen.
Für alle Flüge, einschließlich Inlandsflügen, Flügen auf der Strecke Großbritannien-Irland-Großbritannien sowie Flügen zwischen Schengen-Staaten, müssen alle Passagiere bei der Abfertigung einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.

Zu den Schengen-Staaten gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Für alle Fluggäste auf Flügen in oder aus Schengen-Staaten, d. h. einem der vorgenannten Staaten (mit Ausnahme der Strecke Großbritannien-Irland-Großbritannien). Als Identitätsnachweis in Form eines Lichtbildausweises werden ausschließlich ein gültiger Reisepass (und ggf. ein Visum) oder ein in einem Schengen-Staat ausgestellter gültiger Personalausweis akzeptiert.

Für alle Fluggäste auf Inlandsflügen, Flügen auf der Strecke Großbritannien-Irland-Großbritannien und Flügen zwischen Schengen-Staaten gilt Folgendes: Als Identitätsnachweis in Form eines Lichtbildausweises werden ausschließlich ein gültiger Reisepass, ein gültiger Führerschein mit Lichtbild, ein gültiger internationaler Studentenausweis mit Lichtbild und ein in einem Schengen-Staat ausgestellter gültiger Personalausweis akzeptiert. Es werden keine anderen Lichtbildausweise akzeptiert.

(Kinder unter 16 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Lichtbildausweis auf Strecken im Inland, auf der Strecke Großbritannien-Irland-Großbritannien oder zwischen Schengen-Staaten reisen, benötigen keinen Lichtbildausweis.) Abgelaufene Lichtbildausweise werden auf keinem Flug akzeptiert.

Die Namen auf dem Lichtbildausweis und auf der Buchung müssen übereinstimmen. Ohne einen solchen gültigen Nachweis muss die Abfertigung ohne Rückerstattung der Kosten verweigert werden.

Aber da Ryan-Air ziemlich strikt ist wuerde ich trotzdem vorher anrufen und nachfragen - vorsichtshalber.

liebe Gruesse,
Astrid

Hallo!

Vielleicht noch eine Ergänzung: man braucht den Personalausweis oder Reisepass nicht nur wegen der Ryanair, sondern immer wenn man ins Ausland reist braucht man ein Reisedokument, auch innerhalb der Schengen Staaten und Reisedokument ist grundsätzlich einmal nur ein Passersatzdokument (-> Personalausweis und Kinderausweis) oder der Reisepass!

Gruß
Tom

Hallo,

ein vorläufiger Perso ist ein ganz normaler Perso(nur halt sehr beschränkt gültig) und damit auch ausreichend, solange ein Personalausweis ausreichend ist.

Nein, Ryanair hat damit kein Problem. Die Dame am Checkin in Finnland kannte sowas wie einen vorläufigen Perso nicht, hat aber dann beim Vorgesetzten nachgefragt und alles war ok.

Gute Reise!
Phil

Das hört sich ja gut an, vielen dank für die infos.
Ich weiss auch, dass ein vorläufiger Ausweis im Ausland gilt, nur war ich mir nicht bewusst, ob dies auch bei Ryanair Gültigkeit hat, da dies nicht aus den AGB´s hervorging

also ein Freund von mir hatte keine Probleme mit Ryanair. Er hatte erst auf dem Flugahfen bemerkt, das sein PA nicht mehr gültig ist und sich beim Zoll einen neuen besorgt. Gab auf der Reise kein Problem erst als er auf der Post was abholen wollte, meinte die Postangestellte das der nicht ausreicht. Naja das stimmt zwar nicht aber nützte nix.

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