Vorläufiger Rechtsschutz bei nicht anerkanntem Hochschulabschluss

Hallo zusammen!

Ich habe mir mal folgenden Fall überlegt: Angenommen jemand bewirbt sich als Lehrer obwohl er nicht auf Lehramt studiert hat. Die zuständige Behörde prüft seine Zeugnisse erkennt ihm aber nur ein Fach an, sein Zweitfach jedoch nicht. Damit wird er nicht zum weiteren Bewerbungsverfahren zugelassen, dass unmittelbar bevorsteht. Dieser Jemand glaubt jedoch, dass man seinen Abschluss für beide Fächer anerkennen wird, wenn er noch weitere Unterlagen einreicht. Allerdings werden im Bewerbungsverfahren ja schon am nächsten oder übernächsten Tag die Bewerber auf die Schulleiter losgelassen. Er würde also keinen Job bekommen, selbst wenn im Nachhinein festgestellt werden würde, dass er beide Fächer unterrichten darf. Gibt es für ihn dann eine Möglichkeit irgendwie unter Vorbehalt oder so erstmal an den Bewerbungsgesprächen teilzunehmen bevor die Zeugnisgeschichte endgültig geklärt ist? Und wenn ja, was hat das mit vorläufigem Rechtsschutz zu tun? Hab bei Wikipedia gelesen, dass es das gibt. Aber was ist das?

ich würde mich mega freuen, wenn mir jemand antwortet^^
liebe grüße

Brett Schule wäre besser
Hallo,

Hab bei Wikipedia
gelesen, dass es das gibt.

Welche Rechtsvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen sollten hier Gegenstand der Auseinandersetzung sein.

Gruß
Otto