Vorläufiger Steuerbescheid

Habe heute einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten. Hier steht eine Auszahlung die bereits getätigt worden ist.

Meine Frage heist vorläufig nicht das der Bescheid in der Überprüfung ist oder wird die Auszahlung tortz alldem getätigt.

hallo,

„vorläufig“ meint, der bescheid ist in den genanten ounkten noch nicht endgültig und kann noch geändert werden. geld wird trotzdem überwiesen, kann aber zurückgefordert werden.

saludos, borito

Nein,
natürlich könnte die Steuererklärung nochmal überprüft werden, aber in der Regel ist der Bescheid so fertig.
Es könnte sich ja später noch herausstellen, dass irgendwelche Angaben fehlten, dann würde nochmal nachgerechnet werden und ggf. zurückgefordert oder nachgezahltwerden, deshalb ist der BEscheid immer erstmal vorläufig.
Das Geld kommt demnächst.

Kommt darauf an worin der Bescheid vorläufig ist. Das steht meistens mit drin. Standard ist die Vorläufigkeit wegen der anhänglichen Verfahren beim Bundesfinanzhof.