Vorläufiges Fachabitur beantragen!

Guten Tag zusammen,

Ich habe folgendes Problem: Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Als Schulabschluss habe ich ein Abgangszeugnis vom Gymnasium nach der 12. Klasse mit Zulassung zur 13. Klasse.
Jetzt habe ich ja nach meiner Ausbildung Fachabitur. Allerdings würde ich mich jetzt schon gerne bei einer FH bewerben um schonmal warte Semester zu sammeln.

Besteht die Möglichkeit sich ein Vorläufiges Fachabitur bescheinigen zu lassen, dass ich in 1,5 Jahren bekommen werde?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Matthias

Hi Matthias!

Öhm, ich kann mich auch irren, aber hast du nicht mit dem Abgangszeugnis der 12. Klasse inkl. Zulassung zum Abitur automatisch dein Fachabi? Zumindest bei uns (ich hab in RLP Abi gemacht) war das meines Erachtens so. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Leute, die nach der 12 abgegangen sind, nochmal eine Zusatzprüfung für´s Fachabi abgelegt hätten…

Gruß, Dine

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, danke für deine Antwort, aber bei uns muss man ein Praktikum oder eine Ausbildung hinten dran hängen.

Gruß

Hi Dine,
Bildungsrecht ist Ländersache, daher kann es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.
In NW war es vor Ewigkeiten so, daß man nicht! automatisch das Fachabi hatte, wenn man zur 13. Klasse zugelassen war.
Das hat eine Freundin mitkriegen müssen, die davon betroffen war.
Sie ist mit ach und krach in die 13 gekommen, wurde nicht zum Abi zugelassen und hatte aber auch nicht genug Punkte, um ein Fachabi zu kriegen. Sie ist mit der mittleren Reife abgegangen.

Gandalf:

Wartesemester
Hallo Matthias!

Allerdings würde ich mich jetzt schon gerne bei einer FH
bewerben um schonmal warte Semester zu sammeln.

Besteht die Möglichkeit sich ein Vorläufiges Fachabitur
bescheinigen zu lassen, dass ich in 1,5 Jahren bekommen werde?

Nein. Das geht nicht. Wartesemester haben außerdem nichts mit Bewerbungen zu tun. Du kannst Dich natürlich nicht ohne Hochschulzugangsberechtigung bei einer Hochschule regelrecht bewerben. Das wäre ja auch völlig schwachsinnig. Dann könnte man sich ja auch zum Beispiel in der 8. Klasse das Abitur bescheinigen lassen um dann nach dem Abitur direkt Medizin studieren zu können, obwohl man einen Schnitt von 3,7 hat und nicht die Unis verklagt :wink:

Als Wartesemester zählt jedes Semester nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, indem Du nicht an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland warst. Dabei ist es völlig irrelevant, ob Du dich mit der Hochschulzugangsberechtigung irgendwo beworben hast oder nicht.

Da Du anscheinend keine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abi) hast, wird die nächste Zeit auch nicht als Wartesemester zählen, noch kannst Du dich regelrecht bei einer deutschen Hochschule bewerben. Von Dir angesprochene Bescheinigungen über eine Zugangsberechtigung in einigen Jahren gibt es nicht. Zumindest gibt es sie nicht im Zusammenhang mit Wartesemestern. Es könnte sie wohl geben bei Kunsthochschulen oder Berufsakademien, wenn spezielle Auswahlverfahren stattfinden, die u.U. länger dauern. Das wäre dann aber wohl eher informeller Art.

VG, Stefan

Hallo Dine,

Öhm, ich kann mich auch irren, aber hast du nicht mit dem
Abgangszeugnis der 12. Klasse inkl. Zulassung zum Abitur
automatisch dein Fachabi? Zumindest bei uns (ich hab in
RLP Abi gemacht) war das meines Erachtens so. Ich kann mich
nicht erinnern, dass die Leute, die nach der 12 abgegangen
sind, nochmal eine Zusatzprüfung für´s Fachabi abgelegt
hätten…

Auch hier in RLP hat man nach der 12.Klasse kein „Fachabi“ - außerdem existiert dieser Begriff überhaupt nicht.
Man hat - eine gewisse Punktzahl in Grund-und Leistungskursen vorausgesetzt - den „schulischen Teil der Fachhochschulreife“, der zusammen mit einer Berufsausbildung oder einem halbjährigen berufsorientierten Praktikum zum Besuch einer Fachhochschule berechtigt. Eine gesonderte Prüfung macht man nicht.
Gruß Orchidee

kleine Korrektur
Nochmal kurz

Als Wartesemester zählt jedes Semester nach dem Erwerb der
Hochschulzugangsberechtigung, indem Du nicht an einer
Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland warst.

Es sollte besser heißen:

Als Wartesemester zählt jedes Semester nach dem Erwerb der
Hochschulzugangsberechtigung, indem Du nicht an einer
Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert warst.

VG, Stefan