Ein AN erkrankt im Ausland und erhält vom Arzt eine AU-Bescheinigung in Landessprache (nicht deutschsprachiger Raum).
Kann der AG eine Übersetzung und ggf. auch eine beglaubigte Übersetzung verlangen?
Wer trägt die Kosten der Übersetzung?
Ein AN erkrankt im Ausland und erhält vom Arzt eine AU-Bescheinigung in Landessprache (nicht deutschsprachiger Raum).
Kann der AG eine Übersetzung und ggf. auch eine beglaubigte Übersetzung verlangen?
Wer trägt die Kosten der Übersetzung?
Hallo,
Ein AN erkrankt im Ausland und erhält vom Arzt eine
AU-Bescheinigung in Landessprache (nicht deutschsprachiger
Raum).
kann vorkommen.
Kann der AG eine Übersetzung und ggf. auch eine beglaubigte
Übersetzung verlangen?
Sicher. Woher kann er sonst wissen, dass der vorglegte Wisch nicht die Bedienungsanleitung für eine Kamaschutra 6000 Vollwaschmaschine ist?
Wer trägt die Kosten der Übersetzung?
Im Zweifelsfall der, der den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, also der AN.
Gruß
S.J.
Hi!
Kann der AG eine Übersetzung und ggf. auch eine beglaubigte
Übersetzung verlangen?Sicher.
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Wer trägt die Kosten der Übersetzung?
Im Zweifelsfall der, der den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
zu erbringen hat, also der AN.
Es ist zwar etwas umstritten, aber die überwiegende Mehrheit ist da der Meinung, dass die Musik zahlt, wer sie bestellt, also der Arbeitgeber.
Gruß
Guido