Hallo,
nochmal eine Frage zum Thema AU-Bescheinigung.
Im EntgFG §5 Abs. 1 steht …Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Wie kann der AG seine Berechtigung mitteilen, wenn bisher die gesetztliche Regelung „am vierten Tag ist eine AU-Bescheingung vorzulegen“ bestand?
1.) Schriftlich?
2.) Mündlich?
3.) Muss der AG alle AN gleich behandeln?
4.) Wenn der AN sich für drei Tage Kkank meldet (er ruft jeden Tag an), darf der AG telefonisch verlangen, dass der AG eine AU-Bescheinigung vorzulegen hat (bisher galt immer die gesetzliche Regelung)
5.) Darf der AG rückwirkend eine AU-Bescheinigung (max. drei Tage krank) verlangen?
Vielen Dank für Antworten.
Viele Grüße von Fred
Hallo,
1.) Schriftlich?
Ja
2.) Mündlich?
Ja
3.) Muss der AG alle AN gleich behandeln?
Nein
4.) Wenn der AN sich für drei Tage Kkank meldet (er ruft jeden
Tag an), darf der AG telefonisch verlangen, dass der AG eine
AU-Bescheinigung vorzulegen hat (bisher galt immer die
gesetzliche Regelung)
Ja - natürlich nicht im Nachhinein, da Ärzte nur im Ausnahmefall rückwirkend bescheinigen dürfen und auch da eine Grenze (ich GLAUBE 2 Tage) existiert.
5.) Darf der AG rückwirkend eine AU-Bescheinigung (max. drei
Tage krank) verlangen?
Siehe 4
LG
Guido
Wieder mal was vergessen :-/
Hallo Guido,
du bist aber auch schnell mit Antwort. Wahnsinn!
Ich habe doch mal wieder was vergessen
*Asche auf mein Haupt*
Darf auch der Abteilungsleiter all diese Punkte eigenständig durchführen und darüber bestimmen, wie er verfährt oder darf diese Verfahrensweise nur von „höher“ kommen?
1.) Schriftlich?
Ja
2.) Mündlich?
Ja
3.) Muss der AG alle AN gleich behandeln?
Nein
4.) Wenn der AN sich für drei Tage Kkank meldet (er ruft jeden
Tag an), darf der AG telefonisch verlangen, dass der AG eine
AU-Bescheinigung vorzulegen hat (bisher galt immer die
gesetzliche Regelung)
Ja - natürlich nicht im Nachhinein, da Ärzte nur im
Ausnahmefall rückwirkend bescheinigen dürfen und auch da eine
Grenze (ich GLAUBE 2 Tage) existiert.
5.) Darf der AG rückwirkend eine AU-Bescheinigung (max. drei
Tage krank) verlangen?
Siehe 4
LG
Guido
Hi!
Darf auch der Abteilungsleiter all diese Punkte eigenständig
durchführen und darüber bestimmen, wie er verfährt oder darf
diese Verfahrensweise nur von „höher“ kommen?
Das ist völlig abhängig von der Organisationsstruktur des Unternehmens!
LG
Guido