Ich habe ein Schreiben vom FA bekommen. Man bittet mich um die Vorlage einer Gewinnermittlung. Was genau sollte / muss ich dem FA zur Verfügung stellen?
Besten Gruß+Dank
Was auch immer für eine freie Beschäftigung (einfache oder doppelte Buchhaltungspflicht) es ist, eine Einnahme/Überschuss Rechnung oder je nach Umsatz eine Bilanz mit Endergebnis Gewinn oder Verlust vorzulegen. Alle Einnahmen minus allen Ausgaben, Kosten und Abschreibungen.
Ich habe ein Schreiben vom FA bekommen. Man bittet mich um die
Vorlage einer Gewinnermittlung. Was genau sollte / muss ich
dem FA zur Verfügung stellen?
Besten Gruß+Dank
Hallo,
man macht im Normalfall als Selbständiger jedes Jahr zum
Jahresende eine Gewinn- und Verlustrechnung, oder man erstellt eine Bilanz (bei sehr hohen Umsätzen, dann ist man zur Bilanzierung verpflichtet - aber auch das teilt einemdas FA mit)
In einer Gewinn- und Verlustrechnung werden die Einnahmen den beruflichen Ausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn der freiberuflichen Tätigkeit zu ermitteln (und daraus dann die Einkommesteuer).
Das macht entweder ein Steuerberater für Dich oder Du selbst, wenn Du Deine Unterlagen für Kasse und Bank
entsprechend auswertest.
Viel Erfolg - ein Steuerberater holt im Normalfall seine Kosten wieder rein…
Grüße
Kat
Vielen Dank für die Antworten!
Was heißt das konkret?
Reicht es, wenn ich eine Aufstellung mache im Sinne von Summe Einnahmen - Summe Ausgaben, muss ich das Buchungsjournal mit allen Binzelbelegen einreichen, oder sogar die Belege selbst?
Besten Gruß+Dank
Hallo,
ruf doch mal beim Finanzamt an - im Normalfall sind die Damen und Herren dort weit kooperativer als ihr Ruf.
Sie haben außerdem Auskunftspflicht.
Meiner Meinung nach reicht ein Journal, evtl. werden einzelne Rechnungen oder Belege nachgeprüft und einzeln angefordert. Dann muss man diese Nachweise einreichen. Vorher nicht.
Da geht es erst mal nur um (ganz vereinfacht ausgedrückt) Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.
Grüße
kat
Naja, Gewinnermittlung heißt, dass du sogenannte Betriebseinnahmen mit Betriebsausgaben gegen rechnen musst und dabei ermitteln musst, wie viel gewinn von deinen Betriebseinnahmen dir geblieben ist, abzüglich deiner Betriebsausgaben (dazu gehören: Fahrtkosten, Materialkosten, Telefonkosten, Miete eines Arbeitsraumes oder häusliches Arbeitszimmer, Reisekosten…) Quittungen musst du dafür nicht einreichen. Einfach nur eine Auflistung dessen, was du eingenommen hast, was du -aus beruflichen Gründen ausgegeben hast- und was davon übrig blieb. Hoffentlich genug zum überleben:smile:
LG
Natascha