Hallo,
Ich bekomme morgen früh den Besuch eines Maklers wegen eines Immobilienkaufs und evt. der Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrages.
Wer kann mir einen Link angeben wo ich eine Vorlage für ein Kauf eines EF-Hauses vorfinde um nicht zu sehr vor der Unterzeichnung in die passive Rolle zu geraten.
Danke für alle Antworten.
Gruß,
Schuf
Guten Abend!
Ich bekomme morgen früh den :Besuch eines Maklers wegen :eines Immobilienkaufs und :evt. der Unterzeichnung des :endgültigen
Kaufvertrages.
Für einen Immobilenkauf ist notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Es ist also unmöglich, beim Makler einen rechtsgültigen Kaufvertrag zu unterschreiben.
um nicht zu sehr vor der
Unterzeichnung in die passive :Rolle zu geraten.
Du brauchst Beratung. Auch dafür ist der Notar die richtige Adresse.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
also ehrlich, deine Frage versüßt mir den Morgen. Sei mir nicht böse, aber soviel Naivität erwartet man von studierten Leuten eigentlich nicht.
Muss gestehen, dass ich mich im Immobiliarrecht deines Heimatlandes nicht auskenne, aber ich tippe mal darauf, dass es bei Euch ähnlich wie bei uns gerade eben keinen Standardvertrag gibt, sondern sich jeder Verwender seine eigenen Verträge zusammenbaut. Bei uns in D besteht für Grundstücksgeschäfte Notarzwang, und wenn ich mich an lange zurückliegende Vorlesungen zum Internationalen Recht erinnere, ist es bei Euch auch nicht anders. D.h. die Entwürfe kommen vom Notar, und d.h. jeder Notar hat seine ganz eigene Vertragssammlung, die er ständig an aktuelle Rechtsprechung anpasst, und aus der er dann einen für den konkreten Einzelfall passenden Entwurf zusammenstellt. Der wird dann im gemeinsamen Gespräch mit den Parteien erörtert und, sorry für das offene Wort, wird von juristischen Laien grundsätzlich nicht auch nur ansatzweise verstanden. Daher rate ich immer, bei der vermutlich größten Investitionsentscheidung des Lebens für einen Privatmann, einen Anwalt hinzuzuziehen, der im Gegensatz zum Notar Partei ist, und der nicht nur eine „allgemein vertretbare und grundsätzlich ausgewogene“ Vertragsgestaltung vorschlägt, sondern klar die eigenen Mandanteninteressen vertritt (auf Seiten professioneller Verkäufer sitzen schließlich auch keine Laien). Der ist dann in der Lage Fallstricke zu entschärfen und ggf. zusätzliche positive Dinge in den Vertrag aufnehmen zu lassen.
Ein Grundstückskauf ohne fachliche Beratung kann sonst ganz schnell zum unkalkulierbaren Risiko werden.
BTW: AFAIR gilt bei Euch der „öffentliche Glaube“ des Grundbuchs nicht. D.h. der Notar muss die Richtigkeit der öffentlichen Registereinträge sehr genau überprüfen. Bei uns gilt: Was im Grundbuch steht, stimmt (darf man drauf vertrauen, wenn man nichts gegenteiliges weiß).
Gruß vom Wiz
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Es ist wirklich äusserst naiv, wenn man auf diesem Weg Antwort sucht. Es ist auch richtig, dass man sich einen Fachmann, einen Anwalt suchen soll. Dabei ist aber zu bedenken, dass man ein Pauschalhonorar vereinbaren sollte, da sonst gleich nocheinmal Kosten in Höhe des Notarhonorars anfallen.
Auf der Verkäuferseite sitzen fast nur Fachleute, die ihr Fachwissen auch rigoros einsetzen. Ein Laie zieht da i.d.R. immer den kürzeren.
Wenn ein Makler ins Haus kommt um einen Vertrag unterzeichnen zu lassen, so wird das normal eine Kaufverpflichtung oder eine Reservierung sein, die meist mit einer Gebühr verbunden ist.
Wenn dann die Gebühr bezahlt ist, so kann die Verkäuferseite (und der Makler) davon ausgehen, dass der Kauf auch vollzogen wird.
Es ist ein Phänomen, das sich seit vielen Jahren nicht geändert hat. Wenn ein privater Käufer eine Reservierung o.ä. bekommt und im Gegenzug eine Gebühr bezahlt, die natürlich beim Kauf angerechnet wird, so kann man von 100%iger Sicherheit ausgehen, dass ein Rücktritt und der Verlust der Reservierungsgebühr defacto nicht vorkommt.
Als unabhängiger Experte kann ich nur mahnen, ohne genaue Kenntnis des Vertragstextes sollte man keine Verpflichtung eingehen, auch auf die vermeintliche Gefahr, dass das „Traumobjekt“ vor der Nase weggeschnappt wird.
Bitte gehen Sie mit etwas mehr Professionalität vor oder suchen Sie sich einen unabhängigen Fachmann, der Sie auf diesem Wege begleitet. Das Honorar dafür ist gut angelegt.
Gruss
Friedrich Pausch
München
www.Immobilienratgeber.com
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Ich hatte mich falsch ausgedrückt…
Hallo,
So aussergewöhnlich naïv bin ich auch wiederum nicht ; ich wollte eigentlich von einer Kaufverpflichtung oder einer Kaufreservierung sprechen und nicht von dem eigentlichen Kaufvertrag, der ja selbstverständlich vor dem Notar unterschrieben werden muß. In Luxemburg, wo ich herkomme, nennt man so eine Reservierung " compromis de vente " eine Art Absichtserklärung welche in einem Dokument verfasst ist und welches nach Übereinkunft des Preises vom Käufer und Verkäufer (oder im Auftrag vom letzteren, vom Makler)unterschrieben wird. Dieses Dokument ist bindend und wenn es von einer Partei nicht eingehalten wird, müssen 10 % vom vereinbarten Preis an den anderen gezahlt werden. Es ging mir eigentlich darum ein Muster eines solchen Dokumentes zu erhalten.
Danke trotzdem für die drei wertvollen Antworten.
Gruß,
Schuf