Vorlage Nutzung gemeinsame Kläranlage

Hallo,
ich suche nach einer Vorlage für eine Vereinbarung zwischen 3 Parteien.

Hintergrund:
Eigentümer A und Eigentümer B sind Eigentümer jeweils einer Doppelhaushälfte.
Sie nutzen gemeinsam eine Kläranlage auf einem anderen Grundstück (Eigentümer C).
Nun soll eine Vereinbarung geschrieben werden, dass beide, also A und B, die Käranlage auf C nutzen.

Hat hier jemand Erfahrungen oder Tipps, auf was zu achten wäre?

Danke!

Hallöchen,

die ganze Veranstaltung ist in jedem Fall mit der Eintragung von Leitungsrechten in die jeweiligen Grundbücher (insbesondere das von C) verbunden. Das macht die Sache einerseits teurer, hat aber andererseits den Vorteil, dass ein Notar den entsprechenden Vertrag nach Vorgaben der Parteien erstellt und den ganzen Prozess der Eintragung begleitet.

Der Notar wird dafür in jedem Fall eine Zeichnung benötigen (am besten auf Basis einer offiziellen Karte, bspw. aus tim-online in NRW - in anderen Bundesländern wird es ähnliche Projekte geben), auf der die Leitungen und die Anlage selber eingezeichnet sind und dazu noch eine Art Beauftragungsformular, auf dem die ganzen anderen Daten und der Sachverhalt anzugeben sind.

Da jeder Notar sein eigenes Formular erstellen darf, wird wohl am besten sein, einfach mal einen Notar in der Gegend anzurufen, den Sachverhalt zu schildern, sich das Formular schicken zu lassen, dieses zu befüllen und dann an den Notar zu schicken. Der wird sich schon melden, wenn ihm Angaben fehlen oder ihm was unklar ist. Das gute ist: davon wird es nicht teurer.

Zu den Angaben zum Sachverhalt gehören übrigens auch Angaben, wer den ganzen vertraglichen Teil inkl. Eintragung zu welchem Teil bezahlt und das gleiche für Betrieb, Wartung, Versicherung, eventuelle Umweltschäden und ggfs. den Rückbau. Ich würde auch eine Passage aufnehmen, ob die Vereinbarung auch gekündigt werden kann bzw. mit welcher Frist.

Gruß
C.

Wäre nicht vorher wichtig das rechtliche zu klären ob man das überhaupt machen darf ?
Denn was war bisher ? Das Doppelhaus musste doch bei Errichtung eine Abwasserentsorgung haben sonst hätte es keine Baugenehmigung gegeben. Und wenn bereits damals diese Gemeinschaftsanlage von 3 Häusern auf eine Kläranlage genehmigt wurde, dann sollte es auch die internen Verträge der 3 Nachbarn schon geben.

MfG
duck313

Danke für die bisherigen Antworten.
Was vielleicht nicht ganz ersichtlich war, das Grundstück, auf dem die Kläranlage steht, ist nur ein Grundstück, ohne Haus, welches die Anlage auch nutzt.
Die Kläranlage wird nur von A und B genutzt.
Es gab bisher nur mündliche Abreden, bei der Errichtung und das man sich in die Wartung der Kläranlage reinteilt.

Hintergrund ist der Wechsel des Eigentümers bei B. Hier soll ein Anbau errichtet werden und im Zuge des Bauantrages stellte sich die Frage, ob die Kläranlage ins Grundbuch eingetragen werden sollte.

Und das Bauamt wollte für die Erteilung der Baugenehmigungen für A und B keinen Nachweis darüber haben, dass die Entsorgung dauerhaft - also via Leitungsrechte usw. - sichergestellt ist? Bei uns hat schon die Sachbearbeiterin bei der Gemeinde, die die Gebühren für das Regenwasser berechnete, darauf hingewiesen, dass die Leitungsrechte für eine gemeinsam genutzte Zisterne nicht eingetragen sind.

Aber sei es drum: nun wird es Zeit, das ganze vernünftig zu regeln.

Unbedingt.
Was passiert sonst, wenn das C-Grundstück den Eigentümer wechselt?