Hallo,
ich würde gerne wissen, was es heißt, wenn ein „…erging am 18.04.2013 ein Vorlagebeschluss an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs“.
Danke und viele Grüße
Andrea
Hallo,
ich würde gerne wissen, was es heißt, wenn ein „…erging am 18.04.2013 ein Vorlagebeschluss an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs“.
Danke und viele Grüße
Andrea
Hallo,
wenig Informationen aber klarer Sachverhalt:
Irgendein Gremium hat am 18.04.2013 beschlossen, dem Senat des Bundesinfanzhofs eine Vorlage zu übergeben, welche dieser Senat des Bundesfinanzhofs dann zur Grundlage seiner Abstimmung macht.
Also ein Vorschlag zu einem Beschluß, der erst rechtskräftig wird, wenn dieser unverändert so auch mit einer notwendigen Mehrheit beschlossen wird.
Gruß Uwe
Hallo!
Ich tippe eher daraif, dass ein untergeordnetes Finanzgericht wissen will, wie die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs zu einem bestimmten Sachverhalt ist und deswegen beschlossen hat, dem Bundesfinanzhof den Sachverhalt vorzulegen.
Hallo!
Ich kenne zwar die Prozeßordnung speziell bei den Finanzgerichten nicht, bin mir aber ziemlich sicher, daß das jeweilige mit der Sache befasste Gericht sich außerstande sieht ein Urteil zu fällen, ohne von der Rechtsprechung verschiedener Obergerichte, oder derjenigen des Bundesgerichts abzuweichen. Es wird dann beschlossen, dem Bundesgericht die isolierte Rechtsfrage (nicht das Verfahren als solches) zur Entscheidung vorzulegen = Vorlagebeschluß
Gruß
Ralf
Nennt mich doof, aber ich finde meine Antwort, obwohl zweimal abgeschickt, nicht wieder! Es wird sich hier um den Beschluß eines untergeordneten Gerichts handeln, eine bestimmte bedeutende Rechtsfrage, nicht jedoch ein bestimmtes Verfahren, dem BFH zur Entscheidung vorzulegen.
Hallo,
ich schließe mich den Vorrednern an, es fehlt ein wenig der Sachverhalt, aber da es sich um einen Vorlagebeschluss an den Großen Senat handelt, wird es wohl so sein, dass ein Senat des Bundesfinanzhofs von der früheren Rechtsprechung eines anderen Senats abweichen will. In solchen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Senaten eines Bundesgerichts wird dann der sog. „Große Senat“ angerufen bzw. diesem die Sache „vorgelegt“.
Hallo,
zuerst mal vielen Dank für eure Antworten.
ja stimmt, ich hätte mehr darüber schreiben müssen…
Also es gibt ein Urteil in Sachen ob Adoptionskosten als Außergewöhnliche Belastung vom Steuer absetzten kann. Dagegen wurde Revision eingelegt. Die anhängige Revisionsverfahren kann man online einsehen (Bundesfinanzhof) und dort steht eben dieser Satz, den ich zitiert habe.
Viele Grüße
Andrea
Dann ist es so wie von OlliKahn15 beschrieben.
Vielen Dank für Erklärung!
Wie lange dauert i.d.R. so eine Entscheidung?
Viele Grüße
Andrea