Vorlagepflicht Führungszeugnis für Praktikanten

Hallo

sind Praktikanten verpflichtet ein Führungszeugnis einer Behörde vorzulegen, wenn sie in Gemeinschaftseinrichtungen (§ 72a SGB VIII) tätig werden? Und ist dies von der Praktikumsdauer abhängig?

Es handelt sich um folgende Praktikanten:

  • Kurzzeitpraktika (Schülerpraktika)
  • Praktika von Sozialassistenen / Erzieher
  • Berufspratkikanten (Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen)
  • Praktikanten von Bildungsträgern
  • freiwillige / Orientierungspraktika

Grüsse

Hallo

sind Praktikanten verpflichtet ein Führungszeugnis einer
Behörde vorzulegen, wenn sie in Gemeinschaftseinrichtungen (§
72a SGB VIII) tätig werden?

Die Einrichtungen ‚‚sollen‘‘ sich ein Führungszeugnis vorlegen lassen. Und wenn sie das fordern, dann wird das der Praktikant auch müssen.
http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_8/__72a.html

Und ist dies von der
Praktikumsdauer abhängig?

Wenn dem so wäre, würde das sicher in dem § stehen.

  • Kurzzeitpraktika (Schülerpraktika)

Schüler? Hast du dir mal die entsprechend erwähnten §§ aus dem StGB angeschaut? http://bundesrecht.juris.de/stgb/

  • Praktika von Sozialassistenen / Erzieher
  • Berufspratkikanten (Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen)
  • Praktikanten von Bildungsträgern
  • freiwillige / Orientierungspraktika

Durchaus.

MfG