Wenn nach einem Küchenkaufvertrag, der Schuldner in die vorläufige Insolvenz gegangen ist und der Insolvenzverwalter die Fortführung des Vertrages nur zu geänderten Bedingungen anbietet (weitere Zahlung - da die Vorauszahlung nicht mehr vorhanden ist - + Restkaufpreis sofort, als Vorschuss, auf ein Treuhandkonto) ist es dann ein neues Angebot, welches man ablehnen kann? Kann der Insolvenzverwalter dann noch auf Vertragserfüllung bestehen?
Hallo!
Der Insolvenzverwalter kann bestehende Verträge nicht einseitig verändern, jedenfalls die Veränderung nicht erzwingen. Das Angebot des Insolvenzverwalters muss man nicht annehmen. Sollte man auch nicht annehmen, weil es nicht akzeptabel ist. Die bereits geleistete Anzahlung ist in jedem Fall weg.
Wenn es keine besonderen Umstände und Sicherheiten gibt, gilt stets der Grundsatz, erst die Ware, dann das Geld. Oder Zug um Zug Ware gegen Geld. Das Angebot des Insolvenzverwalters würde bedeuten, die bereits geleistete Anzahlung zu verlieren und außerdem gegen jede kaufmännische Vernunft und Vorsicht eine noch nicht gelieferte Ware zu bezahlen.
Gruß
Wolfgang
Vielen Dank für die schnelle Antwort.