Hallo
Nehmen wir an an einer Uni/FH wird eine Vorlesung am 1. November, einem gesetzlichem Feiertag, gehalten. Diese Vorlesung gilt als „Pflichtveranstaltung“. Nimmt also ein Student also nicht dadran Teil, wird dies als einer Art „Fehlversuch“ gewertet, denn die Teilnahme an dieser Vorlesung ist DIE Voraussetzung zur Teilnahme einer ganzen Veranstaltung, die über Wochen geht. Somit hätte dieser Student, der nicht am 1. November erscheint noch 2 Versuche bis zur Exmatrikulation.
Die Frage ist Folgende: Darf dieser Dozent die Vorlesung einfach mal so am 1. November halten? Steht dieser Dozent, der ein ziemliches hohes „Tier“ an der Uni/FH ist, über dem Gesetz? Würde eine Nichtteilnahme an dieser Vorlesung tatsächlich als Fehlversuch gewertet werden dürfen?
MfG