Vorlesungen an gesetzlichem Feiertag

Hallo

Nehmen wir an an einer Uni/FH wird eine Vorlesung am 1. November, einem gesetzlichem Feiertag, gehalten. Diese Vorlesung gilt als „Pflichtveranstaltung“. Nimmt also ein Student also nicht dadran Teil, wird dies als einer Art „Fehlversuch“ gewertet, denn die Teilnahme an dieser Vorlesung ist DIE Voraussetzung zur Teilnahme einer ganzen Veranstaltung, die über Wochen geht. Somit hätte dieser Student, der nicht am 1. November erscheint noch 2 Versuche bis zur Exmatrikulation.

Die Frage ist Folgende: Darf dieser Dozent die Vorlesung einfach mal so am 1. November halten? Steht dieser Dozent, der ein ziemliches hohes „Tier“ an der Uni/FH ist, über dem Gesetz? Würde eine Nichtteilnahme an dieser Vorlesung tatsächlich als Fehlversuch gewertet werden dürfen?

MfG

Die Frage ist Folgende: Darf dieser Dozent die Vorlesung
einfach mal so am 1. November halten? Steht dieser Dozent, der
ein ziemliches hohes „Tier“ an der Uni/FH ist, über dem
Gesetz? Würde eine Nichtteilnahme an dieser Vorlesung
tatsächlich als Fehlversuch gewertet werden dürfen?

Hallo,

du schreibst nicht, wo überhaupt die Vorlesung stattfindet. Allerheiligen ist Feiertag nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Feiertagsruhe beinhaltet Arbeitsverbote für Arbeitnehmer und für öffentlich bemerkbare Arbeiten. Studenten sind nicht geschützt.

In den meisten dieser Bundesländer ist dies zugleich ein „stiller Feiertag“. Die Einschränkungen an den stillen Tagen betreffen aber vor allem öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Die Vorlesung ist wohl keine solche Unterhaltungsveranstaltung, abgesehen davon wohl ernst genug.

Nicht einmal eine Vorlesung innerhalb der Gottesdienstzeit ist ein Problem. Im streng katholischen Bayern heißt es im FTG: … erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der … Wissenschaft …

Somit stellt sich hier niemand über das Gesetz.

VG
EK

Hallo,

du schreibst nicht, wo überhaupt die Vorlesung stattfindet.

Die Vorlesung würde in diesem Fall in NRW stattfinden.

Also, wenn alles richtig verstaden wurde, dann heißt dies: Die Vorlesung findet statt, oder?