Vorliegen vor Dienstplänen

Wann müssen ein AN die dienstpläne vorliegen? 3 Tage vor Beginn des nächsten Dienstplanes oder 4 Wochen. Finde das Urteil nicht. Danke für Eure Antworten

Hallo,

das könnte daran liegen, dass es keine gesetzliche Reglung gibt (zumindest meines Wissens nach).

Aus dem TZBefrG http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html könne man Ableiten, dass es mindestens 4 Tage sein müssen, wobei dies eigentlich nur auf Arbeit auf Abruf ausgelegt ist.

Nächste Frage: Gibt es einen Betriebsrat?

§ 87 BetrVG regelt,dass der BR das Recht hat, die Dienstpläne vor dem Beginn des neuen Monats einzusehen.
Dieser könnte ja einen Beschlus fassen, dass die Pläne bis zum Tag x vorzulegen sind, damit er diese auf die Einhaltung des Tarifvertrages und der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Arbeitnehmer prüfen kann. Hier könnte also eventuell ein wenig Zeit gewonnen werden.
Ausserdem könnte er eine Betriebsvereinbarung aushandeln.

Gruss HighQ

Sie müssen rechtzeitig vorliegen.
Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des AG
nach § 242 BGB.
Schließlich muss der AN sein Privatleben in grossen Teilen nach seiner Arbeitszeit ausrichten.Von daher ist der AG in der Pflicht, dem AN diese Planung auch zu ermöglichen.