Vormerkung

Hallo

Wenn jemand eine Eintragung einer Vormerkung auf eine Immobilie hat, hat derjenige dann einen Einfluss darauf, an wen diese Immobilie verkauft werden soll?
Also, könnte derjenige verhindern, dass die Immobilie an eine bestimmte Person verkauft wird?

Verhindern kann er es nicht, denn eine Vormerkung ist keine Sperre.
Aber Rechtsgeschäfte zu seinem Nachteil sind dann unwirksam.

Besteht zwischen diesen beiden Aussagen nicht so etwas wie ein Widerspruch?