Folgende Situation:
Ich habe eine Wohnung gemietet, bei dieser gab es Probleme mit dem Vormieter. Dieser hatte wohl gekündigt ohne eine neue Wohnung gefunden zu haben und wollte dann erst nicht ausziehen. Nach der Drohung auf Räumungsklage vom Anwalt des Vermieters hat er aber dann klein beigegeben und ist gestern ausgezogen.
Leider hat er dies wohl zum Anlass genommen die Wohnung beim Auszug kein Stück aufzuräumen/zu putzen etc. wobei er auch vorher sicherlich nicht der reinlichste Typ war. Der Vermieter selbst war gestern bereits einige Stunden in der Wohnung am putzen und Müll wegwerfen, bevor ich dann später zur Übergabe kam. Folgendermaßen sieht es momentan aus:
Der Teppich im Wohnzimmer ist völlig hinüber, Brandlöcher, Schmutzränder von was weiß ich, starker Verschleiß im Bereich des Zugangs zur Küche etc. Der Teppich ist vollflächig mit dem Boden verklebt und, laut Aussage des Vermieters, seit Bau der Wohnung darin enthalten (Haus wurd 1997 gebaut).
Die Küche ist stark verdreckt, der Boden klebt, da wo der Herd stand sieht man Ränder von abgelaufenem Fett, am Fliesenspiegel ist ein deutlicher Schmutzrand erkennbar.
Flur und Schlafzimmer der Wohnung sind schmutzig aber „rettbar“. Da dürfte durchsaugen und eine ordentliche Teppichreinigung reichen.
Das Bad ist im ordentlichen Zustand, allerdings hat der Vermieter dies, nach eigener Aussage, bevor ich in die Wohnung kam ausgiebig geputzt.
Etwas ein Schock war dass, hinter einer Fußleiste im Wohnzimmer, Kokons von irgendwelchen Insekten auftauchten. Lebendes Ungeziefer war nicht zu sehen wir haben aber nicht alle Fußleisten rausgenommen.
In vielen Teilen der Wohnung befinden sich Unmengen von Dübellöchern. In der Küche sieht man deutlich, dass da schon 2/3 unterschiedliche Hängeschränke vorher hingen, hinter einer Lampenabdeckung waren 8 zusätzliche Dübellöcher zu sehen etc. Es sieht so aus, als hätte sich keiner der vorigen Mieter die Arbeit gemacht jemals Dübellöcher zu füllen.
Als ich die Wohnung besichtigt habe waren viele der Mängel nicht oder nicht komplett sichtbar, auch dadurch das damals der Vormieter zumindest gesaugt und im gewissen Rahmen aufgeräumt hatte. In der Küche stand eine Einbauküche welche den Schmutz verdeckte, im Wohnzimmer standen 2 Sofas und eine Tischreihe und viele der Dübellöcher waren durch installierte Lampen etc. verdeckt.
Mir persönlich geht es jetzt weniger um die Dübellöcher, die zu schließen ist kein sonderlicher Aufwand, sondern vor allem um den Teppich im Wohnzimmer, den Schmutz in der Küche und den möglichen Ungezieferbefall. Der Vermieter versucht sich son bisschen aus der Affäre rauszuziehen, dadurch das er mir, schon von vornerein, 2 Mieten erlassen wollte mit der Formulierung „Falls sie Parkett verlegen wollen oder so“.
Ich habe natürlich bereits etwas gegoogelt und gefunden, dass der Teppich, sofern er Teil der Wohnung ist, vom Vermieter ersetzt werden muss und er sich anteilhaft die Kosten vom Verursacher des übermäßigen Verschleißes (also hier dem Vormieter) zurückholen kann. Ist das so weit korrekt?
Bei den anderen Dingen bin ich mir nicht so sicher wie man vorgehen könnte. Meine Eltern waren bei der Übergabe dabei und meine Mutter hat sich überlegt dem Vermieter vorzuschlagen eine der beiden erlassenen Mieten zu zahlen und dafür wird die Wohnung, auf Kosten des Vermieters, einmal professionell gereinigt und die Dübellöcher beseitigt.
Ich werde heute auf jeden Fall noch Fotos vom Zustand der Wohnung machen. Der Vermieter selbst hat wohl auch Fotos vom Zustand bei der Übergabe durch den Vormieter gemacht und hatte dabei auch Zeugen.
Tipps und Hinweise werden gern gesehen, vielen Dank schonmal
Hatten Sie auch eine Frage , die sie selbst betrifft ?
Wie meinen Sie? Die Wohnung ist von mir gemietet und momentan im oben beschriebenen Zustand und der Vermieter selbst machte keine großen Anstalten dies zu beheben. Inwiefern soll mich das dann nicht selbst betreffen?
Bitte nicht falsch verstehen, ich weiß nur grad nicht recht was genau Sie erwarten.
Hallo,
also, wenn ich alles richtig verstanden habe, ist die Wohnung komplett sanierungsbedürftig aufgrund des Vormieters, was vorher nicht zu sehen war.
Für Insekten gibt es Fachleute, welche Sie beauftragen können, der Vermieter muss in Ihrem Fall dafür haften.
Fakt ist laut heutiger Rechtsprechnung muß eine Wohnung einen Wohnungsbelag habe und nicht nur nakten Untergrund.
Somit ist der Vermieter dazu aufgefordert, dass ein neuer Boden verlegt wird. Eigentlich muss er auch die Bohrlöcher dichten und die Wohnung gereinigt übergeben.
Eines ist aber auch Fakt, aufgrund der Wohnungssituaion hat der Vermieter Ihnen schon zwei Monatsmieten erlassen, so dass es sich so darstellt, als ob es nun an Ihnen liegt, den Belag zu entsorgen und neuen zu verlegen. Ohne Grund hat der Vermieter dies ja bestimmt nicht gemacht.
Also, ich würde an Ihrer Stelle mit dem Vermieter ein klärendes Gespräch führen, da die Wohnung im jetztigen Zustand nicht bewohnbar ist, Sie dadurch enorme Kosten habe, dass Sie wert darauf legen, die Miete komplett zu zahlen und er dafür sorgen soll, dass die Wohnung fertig und gereinigt übergeben wird.
Oder Sie einigen sich auf andere Art mit ihm, welche Ihren Vorstellungen entspricht.
Sagen können Sie dem Vermieter, dass Bodenbelag drin liegen muß und auch die groben Renovierungsarbeiten, Reinigung der Küchenbeläge etc. ihm obligt.
Bitte alle Vereinbarungen die Sie mit dem Vermieter feste halten und als Anhang zum Mietvertrag deglarieren, dann hat es Hand und Fuß, mündliche Vereinbarungen sind nichtig!!!
Ich hoffe, ich konnte helfe und wünsche viel Erfolg, lG
Vielen Dank schonmal für die umfangreiche Antwort.
Ein klärendes Gespräch ist auf jeden Fall auch mein Ziel, heute konnte ich den Vermieter leider nicht erreichen, da er arbeitet, aber ich werde morgen auf jeden Fall Kontakt mit ihm aufnehmen. Grade habe ich Fotos vom Zustand der Wohnung angefertigt um entsprechende Belege zu haben.
Die erlassenen Mieten waren sehr schwammig von seiner Seite formuliert, einerseits eben, wie oben angegeben, falls ich Parkett verlegen wollte oder ähnliches, andererseits hat er, auf Grund der erlassenen Mieten, auch den Passus im Mietvertrag reingeschrieben, dass für ein Jahr keine ordentliche Kündigung erfolgen kann.
Ich hoffe, dass sich das alles gütlich klären lässt.
Ups,
habe ich richtig gelesen, dass für ein Jahr die Wohnung nicht gekündigt werden darf?
Dies ist übrigens nicht rechtens, es würde sich
um einen Zeitmietvertrag handeln und diese sind
ungültig geworden, nur wissen es immer noch viele
nicht!
Beide Seiten haben das Recht die dreimonatige Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen.
Wenn der Vermieter sich schwammig ausdrück, dann ist
ja klar, dass er sich nicht zu einer wirklich Aussage hinreissen lassen will und somit umso wichtiger, dass
ALLES schriftlich in Ihrem Interess festgehalten wird!!!
Also, alles Gute & lG
Hallo:smile:
Das klingt sehr übel.Normalerweise macht man ein Übernahmeprotokoll, wo man alle Mängel auflistet und was gerichtet werden muß und so weiter.
Das mit den Fotos ist gut.Leider kann ich ihnen nicht sonderlich weiter helfen.Ich weiß nur,das Sie das recht haben auf eine Wohnung , die bewohnbar ist. Schließlich bezahlen Sie ja auch Miete dafür.
Würde auf jedenfall alles schriftlich machen, damit Sie einen Nachweiß haben.
Liebe Grüße: Sonja