Vormieter hatten monatelang Zutritt zu Wohnung?!

Vor einiger Zeit ist ein befreundetes Paar umgezogen. Jetzt erhielten sie kürzlich, also knapp vier Monate nach ihrem Einzug, eine E-Mail von der Vermieterin, die ihnen erklärte, dass der Vormieter in der gesamten Zeit noch einen weiteren Schlüssel zur Wohnung gehabt hatte und ob sie (das befreundete Paar) den jetzt auch nutzen möchten oder sie ihn vernichten soll. Auf ihre Antwort, dass sie ihn bitte vernichten möge, kam keinerlei Reaktion, es ist also nicht klar, ob der Schlüssel noch irgendwo bei ihr rumliegt oder tatsächlich vernichtet wurde.
Nun die Fragen: Darf die Vermieterin derart nachlässig sein und den jetzigen Mietern nicht alle Schlüssel aushändigen, ohne es ihnen mitzuteilen und damit vier Monate lang Fremden den Zugang zu der Wohnung zu ermöglichen? Und dürfen sie, falls die Vermieterin nicht nachweisen kann, dass der Schlüssel vernichtet wurde (Rechnung o.ä.) auf ihre Kosten das Schloss austauschen lassen?

Hallo katzenmäulchen,

Darf die Vermieterin derart nachlässig sein
und den jetzigen Mietern nicht alle Schlüssel aushändigen,
ohne es ihnen mitzuteilen und damit vier Monate lang Fremden
den Zugang zu der Wohnung zu ermöglichen?

Zu den meisten „normalen“ handelsüblichen Schlössern können bei jedem Schlüsseldienst Nachschlüssel gemacht werden. Als Vermieter würde ich daher auf keinen Fall garantieren, dass es keinen weiteren Schlüssel zu dem Schloss einer Mietwohnung gibt!

Und dürfen sie,
falls die Vermieterin nicht nachweisen kann, dass der
Schlüssel vernichtet wurde (Rechnung o.ä.) auf ihre Kosten das
Schloss austauschen lassen?

Für die Vernichtung eines Schlüssel eine Rechnung vorweisen??? Wie würdest du einen Schlüssel vernichten???

Schloss austauschen? Sicher! Das würde ich bei einer Mietwohnung immer machen (ACHTUNG! Altes Schloss und die Schlüssel gut aufheben und am Ende der Mietzeit wieder einbauen! Das neue Schloß samt Schlüssel kann dann ggf. in die nächste Mietwohnung wieder eingebaut werden.), aber der Vermieter muss für diese Kosten nicht aufkommen!

Grüße,
Tinchen

Hi, sicher dürfen die Mieter auf ihre Kosten das Schloss austauschen.
Das ausgebaute Schloß aufheben und beim Auszug wieder einbauen, wäre dann die korrekte Vorgehensweise.
MfG ramses90