Hallo olli,
de Lage ist schwierig und es sind noch Fragen offen. Grundsätzlich gilt, dass eine Wohnung „beim Übergabetermin vollständig leer geräumt sein muss“. Ist dies nicht der Fall, gilt die Wohnung als weiter vermietet und der Vormieter muss Miete zahlen. Dies wurde vom Vermieter scheinbar nicht beachtet. Eine weitere Frage ist, ob du bei Einzug ein Übergabeprotokoll unterschrieben hast und ob darin die Couch erwähnt ist. Sind diese Fragen geklärt, stellt sich eine neue Frage. Hast du die Vereinbarung mit dem Vormieter schriftlich festgehalten? Ist auch dies nicht der Fall, handelt es sich um eine mündliche Vereinbarung, die nicht beweisbar ist.
Ich würde empfehlen, dass du dem Vormieter per Einschreiben mitteilst, dass er innerhalb von einer Woche, Datum nennen, die Abholung der Couch durchführt. Außerdem kündigst du an, dass du nach Ablauf der Frist die Couch auf die Straße stellst. Eine Haftung lehnst du nach Ablauf der Frist ab.
Zu deiner Absicherung empfehle ich aber, dir zu diesem Problem Auskunft beim Mieterverein zu holen.
Viel Glück
Ingrid