Vormieter holt Couch nicht ab. Wie ist mein Recht?

Hallo,

bin Mitte September 2011 in meine Wohnung eingezogen. Da der Vormieter noch nicht wusste, wohin er mit seiner Couch soll, haben wir abgemacht, dass die Couch ca. 1 Monat hier stehen darf.
Bis heute wurde die Couch noch nicht abgeholt.
Habe Ihn schon mehrfach per e-Mail aufgefordert die Couch abzuholen. Bisher meinte der Vormieter immer, dass er sich darum kümmert.
Auf Anrufe reagiert er nicht.
Was kann ich nun tun?

Würde ihm Frist setzen und die Couch danach zum Kauf anbieten

Hallo olli,
de Lage ist schwierig und es sind noch Fragen offen. Grundsätzlich gilt, dass eine Wohnung „beim Übergabetermin vollständig leer geräumt sein muss“. Ist dies nicht der Fall, gilt die Wohnung als weiter vermietet und der Vormieter muss Miete zahlen. Dies wurde vom Vermieter scheinbar nicht beachtet. Eine weitere Frage ist, ob du bei Einzug ein Übergabeprotokoll unterschrieben hast und ob darin die Couch erwähnt ist. Sind diese Fragen geklärt, stellt sich eine neue Frage. Hast du die Vereinbarung mit dem Vormieter schriftlich festgehalten? Ist auch dies nicht der Fall, handelt es sich um eine mündliche Vereinbarung, die nicht beweisbar ist.

Ich würde empfehlen, dass du dem Vormieter per Einschreiben mitteilst, dass er innerhalb von einer Woche, Datum nennen, die Abholung der Couch durchführt. Außerdem kündigst du an, dass du nach Ablauf der Frist die Couch auf die Straße stellst. Eine Haftung lehnst du nach Ablauf der Frist ab.

Zu deiner Absicherung empfehle ich aber, dir zu diesem Problem Auskunft beim Mieterverein zu holen.

Viel Glück
Ingrid

Ciao Olli-lo,

da du vermutlich gegen ihn nix in der hand hast … kannst nur über deinen Vermieter vorgehen.

Ihn anrufen ob die Kaution schon zurück bezahlt wurde und ob du das Sofa entsorgen lassen kannst und der Vermieter die Kosten von der kaution abzieht.

Wäre rechtlich gangbar. Der Vermieter müsste selbstverständlich den Vormieter auch noch mal abmanhnen. Aber ebenso ist zu vermuten, dass der Vormieter nicht groß wegen dem Abzug klagt.

Alles in allem würd ich mir Kosten und Aufwand vergegenwärtigen. Was kostet bei Euch die Abholung des Sofas? 20€ … Ggf ruft das Rote Kreuz an oder eine vergleichbare Organisation und fragst ob sie das Sofa Kostenfrei abholen um es an ihre Klieneten zu verschenken oder zu verkaufen. Manchmal wollen die auch Geld fürs abholen, dafür tragen sie es dann abaer auch noch runter.

Viel Erfolg und immer diplomatisch vorgehen!
cumar

Hallo,
nachmal eine email mit Lesebestätigung senden, in der Du einen letzten Termin zur Abholung nennst. Schreibe, dass Du bei Nichtabholung bis zu diesem Termin die Couch entsorgen wirst.

Gruß
Udo

Sie sagen ihm ein Datum, bis zu dem er die Couch abgeholt haben muss und kündigen an, das gute Stück nach fruchtlosem Ablauf der Frist zu entsorgen. Falls Ihnen das zu heiß, können Sie natürlich auch probieren, die Couch auf Kosten Ihres Vormieters einlagern zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Werter Fragesteller!
Zu Ihrem Problem ist meine Frage: „was steht im Übergabeptotokoll, abgeschlossen mit Vormieter und Vermieter bei Wohnungsübergabe?“
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ansonsten behandeln Sie diese Couch wie lästigen Sperrmüll, lassen Sie diesen vom Vermieter entsorgen. Schließlich hat der Vormieter keinen Vertrag über die Behandlung dieser Couch mit Ihnen abgeschlossen. Rechtsgrundsätze dazu habe ich im Mietrecht nicht gefunden. Betrachten Sie daher diese Ausführungen als meine Meinung.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“.

Ich glaube, du darfst sie, nach schriftlicher Ankündigung, entsorgen und dem Vormieter die Rechnung für den Sperrmüll schicken. Hier hat jemand eventuell Sperrmüll in der Wohnung gelassen. Ist das Sofa antik oder ein Designerstück? Dann ist dein Vormieter ein Idiot…

Schlage bitte im Internet die entsprechenden Gesetzestexte nach.

bin Mitte September 2011 in meine Wohnung eingezogen. Da der
Vormieter noch nicht wusste, wohin er mit seiner Couch soll,
haben wir abgemacht, dass die Couch ca. 1 Monat hier stehen
darf.
Bis heute wurde die Couch noch nicht abgeholt.
Habe Ihn schon mehrfach per e-Mail aufgefordert die Couch
abzuholen. Bisher meinte der Vormieter immer, dass er sich
darum kümmert.
Auf Anrufe reagiert er nicht.
Was kann ich nun tun?

Hey! Danke für die vielen Antworten.
Die Sache ist die, die Hausverwaltung bzw. Vermieter hat damit nichts zu tun. Im Übergabeprotokoll steht nichts drin, da es mündlich und privat mit der Vormieter geklärt wurde.
Deswegen denke ich nicht, dass die Hausverwaltung mir helfen kann. Als Student brauchte ich dringend eine Wohnung und habe somit die erst bessere genommen.
Wenn der Vormieter sich nicht meldet, werde ich wie schon vorgeschlagen, eine Nachricht mit Frist an ihn senden.
Danke für all die hilfreichen Antworten.
Weiß jemand ob es dazu ein Gesetz gibt, eine Regelung mit Paragraphen oder Ähnliches? Nicht, dass es nach der Entsorgung ärger gibt, und ich als Student die ganzen Kosten tragen darf.

Hey!
Die Sache ist die, die Hausverwaltung bzw. Vermieter hat damit
nichts zu tun. Im Übergabeprotokoll steht nichts drin, da es
mündlich und privat mit der Vormieter geklärt wurde.
Deswegen denke ich nicht, dass die Hausverwaltung mir helfen
kann. Als Student brauchte ich dringend eine Wohnung und habe
somit die erst bessere genommen.
Wenn der Vormieter sich nicht meldet, werde ich wie schon
vorgeschlagen, eine Nachricht mit Frist an ihn senden.
Danke für all die hilfreichen Antworten.
Weiß jemand ob es dazu ein Gesetz gibt, eine Regelung mit
Paragraphen oder Ähnliches? Nicht, dass es nach der Entsorgung
ärger gibt, und ich als Student die ganzen Kosten tragen darf.

Der STUNDEN AN SICH, der schlägt eigentlich im Gesetzestext nach - MENSCH - Jeder Student bekommt in der Einführungsveranstaltung gesagt das man ORIGINALQUELLEN nutzt - deine Anfrage ist so gesehen sinnlos!

Bevor ich mein Problem hier im Forum reingestellt habe, war ich selber auf der Suche nach Gesetzen. Da ich leider nichts herausfinden konnte, dachte ich mir, dass mir eventuell dieses Forum weiterhelfen kann. Daher finde ich nicht, dass mein Beitrag sinnlos ist. Ganz im Gegenteil, den Beitrag von Ihnen finde ich sinnlos, da er niemandem weiterhilft!
Schönen Abend noch

Das Thema, als auch mein Vorschlag haben weniger mit „Mietrecht“ zu tun.
Wie wär’s, wenn Sie ihm schreiben, daß das Problem geklärt ist, Sie die Couch an einen Bedürftigen verschenkt haben und er sie übernächsten Samstag abholt?
:sunglasses:

Hi,
per Snailmail Frist setzen, unter Ankündigung des weiteren Vorgehen Deinerseits. Nach Ablauf der Frist ohne Abholung Nachfrist setzen (ebenfalls schriftlich). Ggf. Genehmigung zur Verschrottung einholen.
Alle Mails und Kopien der Briefe aufbewahren.

Viel Glück beim Entrümpeln!

Hallo,
das betrifft aber nicht das Mietrecht. Ich würde eine Frist setzen, es mit Einschreiben per Rückschein schicken und mich nach Verstreichen der Frist von der Couch trennen.

MfG

Hallo,

ich würde ihm nochmalig schriftlich einen Termin setzen, bis zu dem er die Couch abgeholt haben muss. In dem Schreiben würde ich auch erwähnen, daß Du die Couch nach Ablauf der Frist entweder im Treppenhaus abstellst oder dem Sperrmüll oder einer Einrichtung wie der Caritas übergibst.
Denn da Du ihn mehrfach aufgefordert hast, bist Du meiner Meinung nach deiner Pflicht nachgekommen.

Gruß Ina

hallo,
ich würde ihm schriftlich eine frist setzen und wenn er dann auch nicht reagiert die couch von einer wohltätigkeitsorganisation abholen lassen, die machen das meist kostenlos, oder per anzeige verkaufen und das geld behalten. ich denke nach spätestens 3 monaten ist man nicht mehr verpflichtet, die couch zu lagern, wenn der besitzer sie nicht abholt.ich weiß aber auch nicht, ob es da eine gesetzliche frist gibt, wir im geschäft und auch bei meinem mann in der firma werden jedenfalls liegengebliebene sachen 3 monate aufbewahrt und dann geben wir sie zur versteigerung weiter.
gruß koni

Hallo olli io,schicke dem Vormieter eine Aufforderung
das Sofa laut Vereinbarung innerhalb einer Frist abzuholen,und zwar per Einschreiben mit Rückantwort.
Sage Ihm in dem Schreiben,sollte er die Frist nicht einhalten Du rechtliche Schritte einleitest.In dem Fall
musst Du einen Schiedsmann mit der Klärung beauftragen.
Das ist billiger als ein Rechtsanwalt.Jede Stadt hat
einen ehrenamtlichen Schiedsmann.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

hallo, sorry für die späte rückmeldung, hatte kein internet. also, ich würde dem vormieter ein einschreiben mit rückschein schicken in dem ich ihn aufforder die couch innerhalb von einem festen zeitraum (min. 1 Woche) abzuholen. wenn dies nicht geschieht gehen sie davon aus, dass der vormieter die couch nicht mehr haben möchte und werden diese entfernen. somit müssten sie aus dem schneider sein, falls er sich nicht meldet und sie die couch veräußern, wegwerfen oder ähnliches. ich kann keine garantie darauf geben, da ich kein anwalt bin aber so würde ich das machen.

vg und viel glück

Hallo,

im Zweifelsfall würde ich den Vormieter letztmalig mit einer Frist anschreiben und nach Verstreichen der Frist die Couch entsorgen oder verkaufen.

Gruß

Knarf