Vormieter holt Möbel nicht ab

Hallo, ein Mieter A hat folgendes Problem mit seinem Vormieter, dem gleichzeitig auch das Haus mit den Wohnungen gehört, in dem A wohnt.

Zwei Fälle:
1.)
Der VM möchte bei Einzug die Renovierungskosten in Höhe von 400 Euro erstattet haben, versichert jedoch, dass im Gegenzug bei Auszug keine Renovierung erfolgen muss. Rechtens?

2.)
Der VM wollte bei Wohnungsbesichtigung ein Sofa, einen Fernseher einer bekannten dänischen Marke und einen Esstisch mit 6 Stühlen im Gesamtwert von 550 Euro an A verkaufen, A benötigte diese Möbel jedoch nicht und teilte dem VM mit, dass er diese gern abholen kann, nachdem A eingezogen sei. Desweiteren ist A so freundlich, dem VM zu gewähren, seinen Briefkasten mitzunutzen.
A hat nun etwa 30 Briefe des VM bei sich, dieser beantwortet jedoch keine SMS und geht nicht an sein Telefon. A hat jedoch noch ein Sofa(hochkant, um Platz zu sparen) und einen Fernseher im Wohnzimmer, ungenutzt, da A ja eigene Möbel besitzt. Tisch und Stühle befinden sich ebenso im Keller wie die Polstermöbel(Keller ist jedoch nicht Vertragsbestandteil).
Frage hierbei: Wenn A dem VM eine Frist von etwa 20 Tagen setzt (in 20 Tagen wären 2 Monate seit Einzug vergangen), muss VM sich an diese halten? Welche Möglichkeiten hat A? Hat er nach Ablauf einer gewissen Zeit T die Möglichkeit, diese Möbel zu entsorgen oder zu verkaufen(Erlös geht an VM, wird aber definitiv nicht 550 Euro sein)? Wäre es A möglich, zu sagen: Die Möbel stehen am Tag X um die Uhrzeit B vor der Haustür und können abgeholt werden?
Für den Fall, dass kleine Mängel an den Möbeln, z.B. durchs hochkant Hinstellen oder Schimmel auf den Polstern im Keller, entstünde, muss A haften?

Vielen Dank für alle Antworten aber es nervt tierisch und sieht blöd aus!

Mit freundlichen Grüßen

ruppizucki

a) Finde ich rechtens, würde ich aber schriftlich festhalten, damit es beweisbar ist.

b) Für Schäden muss in jedem Fall der haften, wo die Möbel zurzeit stehen.
Man könnte sonst auch unterstellen, dass die Möbel extra beschädigt wurden, weil derjenige sie ja loswerden will.
Außerdem würde ich sagen, dass man ihm durchaus eine Frist setzen kann.
Aber Sachen vor die Tür stellen oder so ist immer schwierig…

Sehe ich das richtig, dass die Möbel dem Vermieter gehören, also demjenigen, dem das ganze Haus gehört?
Dann wäre es nochmal schwieriger, finde ich.

Hallo,

da muß ich leider passen. damit kenne ich moich nicht aus.Verteh was von Wohnrecht aber nicht von diesen Problemen. Wünsch dir auf jedenfall das es eine schnelle Lösung gibt. ist ja blöd so
Viel Glück!

1.rechtens ist , was VM und A vereinbart haben.
2.Frist setzen und das um/einlagern der Möbel androhen .Aufwand gegebenenfalls von der Miete abziehen

1.rechtens ist , was VM und A vereinbart haben.
2.Frist setzen und das um/einlagern der Möbel androhen
.Aufwand gegebenenfalls von der Miete abziehen

Problem hierbei: Der Mietvertrag wurde über eine Hausbesitzerschutz-gemeinschaft vereinbart, dem VM gehören die Möbel, der Mietvertrag ist aber nicht mit ihm vereinbart, er steht meines Wissens nur als Eigentümer im Mietvertrag, heißt: Würde A die Miete kürzen, würde die Gemeinschaft sich einschalten…

Hallo,
zu Fall 1, ein klares NEIN!!! Er kann soviel renovieren wie er will, er darf da nichts berechnen.
Es gibt Wohnungen die renoviert sind, die muss man dann auch wieder renoviert abgeben, heißt aber nicht alles neu, sondern der normalen Nutzung entsprechend.
Renoviert werden muss, wenn die Wände gelb von Nikotin sind, oder in schwarz und lila gestrichen, was dem Nachmieter nicht zu zu muten ist.

Fall 2
Pech man kann Fristen setzen, sollte er die Sachen nicht abholen, gehen sie nicht in Ihren Besitz zum Verkauf!!!
Sie können die Sachen räumen und lagern lassen, wofür die Kosten erstattet werden müssen.
Nachteil: Sie gehen in Vorkasse und können unter Umständen klagen um Recht zu bekommen, dass er zum zahlen gezwungen wird.

Hoffe gedient zu haben
lieben Gruß aus dem Sauerland
Petra

PS sorry das ich so spät antworte aber ich war erst heute wieder mal Online, mein Hund ist gestorben, und da hängt der Haussegen mehr als schief

Sehr geehrte Frau Soboll,

vielen Dank für Ihre Antwort und mein herzliches Beileid Ihren Hund betreffend.

Fall 2 könnte schwierig werden, da A Student im ersten Semester und ohne Bafög ist. Dann kann A dem VM nur solange auf die Nerven gehen, bis VM seine Möbel entnervt abholt?
Hin und wieder wäre Selbstjustiz eben doch sinnvoll…

Hallo, leider kann ich dir nicht helfen, bin kein Mieter und noch nie einer gewesen. Habe eine Eigentumswohnung und kenne mich mit Mietrecht leider nicht aus. Sorry

Gruß Santanai

Hallo,
also zu 1. würde ich sagen, dass es Aufgabe des Vermieters ist die Wohnung bewohnbar zu halten. Wenn er aus eigenem Willen die Wohnung renoviert um sie anschließend zu vermieten, hat er es sich ja so ausgesucht. Dafür Geld zu verlangen habe ich noch nie gehört. Oft schlagen Vermieter diese Kosten auf den Mietpreis um langfristig gesehen, das Geld hierfür wieder raus zu haben. Zum Beispiel 2 Euro pro Monat mehr, oder nur einen Euro. Auf lange Zeit, hat er damit seine Kosten raus. Er hätte ja auch gar nichts machen können und den Nachmieter selbst entscheiden lassen können ob er renoviert oder nicht. Zumal 400Euro ja nicht wirklich hohe Kosten sind.
Das er garantiert, beim Auszug nicht renovieren zu müssen würde ich mir in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen, bzw einen Satz mit in den Mietvertrag schreiben lassen. Auf mündliche Absprachen würde ich mich nicht verlassen!!

Zu 2. verstehe ich nicht wirklich. Was ist nun das Problem und wem gehört was und wer gewährt wem was mitzubenutzen?
Wenn ich in eine neue Wohnung einziehe und dort noch Möbel stehen, die ich nicht haben will, würde ich den Vermieter als erstes persönlich fragen ob er binnen kürzester Zeit die Möbel aus der Wohnung schafft. Wenn er es nach ein paar Tagen nicht getan hat, würde ich ihm erstmal die Möbel aus der Wohnung tragen und im Haus(wenn ggf Platz) abstellen. Würde ich ja gar nicht einsehen die Möbel in meiner neuen Wohnung zu deponieren, nur weil er diese nicht ausräumt. Hat er sich bestimmt einfach vorgestellt. Nach dem Motto"Bin ich so nett und lasse dem neuen Mieter noch Möbel da und ich brauch mich nicht drum zu kümmern"
Und ich rate dir, dir keine Mühe des Verkaufs zu machen um am Ende noch dem vermieter das verdiente Geld zu geben. Wenn er auf keine Briefe antwortet, weil die in deinem Briefkasten liegen und er sich nicht kümmert, soll es nicht dein Problem sein. Das mit der Mitbentzung des Briefkastens würde ich auch zügigst unterbinden. Sofa und Fernseher würde ich wenn es irgendwie geth mit in den Keller stellen, damit du erstmal deinen Platz nutzen kannst. Die Briefe würde ich nach einer Infosms auf den Treppenflur legen, so brauchst du auch nicht zu Hause sein, wenn er sie mal abholen will. Wohnt der Vermieter denn mit im Haus? Wenn ja leg ihm die Briefe vor die Tür, wenn nein kleb einen Zettel an den Briefkasten, das Post an Herrn XY bitte an Adresse XY geschickt werden sollen. Oder bitte ihn einen Nachsendeauftrag zu machen.
Du zahlst volle Miete und hast dich in keinster Weise dazu verpflichtet die Möbel beim Einzug mitzubenutzen und oder zu kaufen. Schaffe sie raus, bevor nichts passiert und du dich deswegen einengst. Und sollten die Möbel eine Macke davon tragen, glaube ich nicht, das der VM die Möbel vorher fotografiert hat um Beweise im Fall der Fälle zu haben.
Solltest du mit mündlichen oder per SMS Aufforderungen nicht weiter kommen, immer einen Brief an die aktuelle Adresse in lieber netter Form. Behalte eine Kopie! Dann bist du denke ich auf der sicheren Seite und hast schriftliche Beweise. Ob SMS als Beweismittel gelten, weiß ich nicht.
Ich hoffe irgendwie geholfen zu haben.
Gruß Lena

Hab ich leider keine Ahnung