Hi,
würde mir das passieren, würde ich den zukünftigen VM zunächst mal auffordern schriftlich zu erklären, ob die Wohnung zum vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung steht.
Wenn dann die Anwort „nein“ lautet, würde ich mich bei einem Anwalt oder beim Mieterverein ausführlich beraten lassen. Denn es stimmt zwar, daß man verpflichtet ist den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten, andererseits ist der VM zu Schadenersatz verpflichtet.
Bei einer Antwort „wird sich noch zeigen“ würde ich den VM darauf hinweisen, daß ich erst dann mit der Suche nach Lösungen beginnen kann, wenn klar ist was nun wird.
Meist ist allerdings so, daß man das Verhältnis zum zukünftigen VM nicht gleich zu Beginn erheblich stören will. Ich würde daher, nachdem ich weiß wie mein Fall konkret aussieht (was nur mit einer persönlichen Beratung in Erfahrung zu bringen ist), versuchen mit dem VM eine Lösung zu finden mit der beide leben können (neben den Fahrtkosten wird es ja auch rein zeitlich schwierig, wenn man die alte Wohnung noch renovieren muß und auch in der Neuen noch Dinge machen will).
Gruß Stefan