Guten Tag,
nehmen wir mal an es wurde zum 1.8. einen Mietvertrag unterschrieben und nun erklären die Vormieter, dass es sein kann, dass sie noch einen Monat länger brauchen, weil sich bei ihnen der Hausbau verzögert. Der Vermieter meint, da die jetzige Wohnung erst zu Ende August gekündigt wurde ist ja ein „Puffer“ von einem Monat vorhanden, und deshalb wäre man in solch einem Fall zur sogenannten Schadensminimierung verpflichtet.Die Alte Whnung hat Nachmieter zumzum 1.10.
Das Kind der Fam. muss aber auch die Schule wechseln, und man müsste ihn dann fast einen ganzen Monat lang immer hinfahren und abholen, weil der Weg zu weit ist. Was meint ihr??
Muss man sich das wirklich gefallen lassen??
Gruß Tanja
Moin,
du möchtest eine Meinung zu einem fiktiven Problem. gut.
Aber ist es dann zu viel verlangt, dass du die Fakten so aufschreibst, dass andere sie auch nachvollziehen können?
Altvertrag: Vertrag läuft noch bis …
Neuvertrag: Alte Mietwohnung gekündigt zum …
Neuvertrag abgeschlossen ab …
vnA
Hi,
würde mir das passieren, würde ich den zukünftigen VM zunächst mal auffordern schriftlich zu erklären, ob die Wohnung zum vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung steht.
Wenn dann die Anwort „nein“ lautet, würde ich mich bei einem Anwalt oder beim Mieterverein ausführlich beraten lassen. Denn es stimmt zwar, daß man verpflichtet ist den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten, andererseits ist der VM zu Schadenersatz verpflichtet.
Bei einer Antwort „wird sich noch zeigen“ würde ich den VM darauf hinweisen, daß ich erst dann mit der Suche nach Lösungen beginnen kann, wenn klar ist was nun wird.
Meist ist allerdings so, daß man das Verhältnis zum zukünftigen VM nicht gleich zu Beginn erheblich stören will. Ich würde daher, nachdem ich weiß wie mein Fall konkret aussieht (was nur mit einer persönlichen Beratung in Erfahrung zu bringen ist), versuchen mit dem VM eine Lösung zu finden mit der beide leben können (neben den Fahrtkosten wird es ja auch rein zeitlich schwierig, wenn man die alte Wohnung noch renovieren muß und auch in der Neuen noch Dinge machen will).
Gruß Stefan
Guten Tag,
Also, der Vertrag der VM läuft zum 31.7. aus.
Altvertrag läuft zum 30.8. aus.
Neuvertrag läuft ab dem 1.8.
Ich hoofe, dass es das ist, was Sie wissen wollten.
gruß
T.S.
Moin,
du möchtest eine Meinung zu einem fiktiven Problem. gut.
Altvertrag: Vertrag läuft noch bis …
Neuvertrag: Alte Mietwohnung gekündigt zum …
Neuvertrag abgeschlossen ab …
Dann hat es mein Vorschreiber
/t/vormieter-kann-will-nicht-ausziehen-vermieter-m/5…
richtig verstanden. Seiner Antwort ist nichts hinzuzufügen.
vnA