1.9.2010 eingezogen die Vormieterin hat ihre Küche stehen lassen, und wollte sie so schnell wie möglich abholen.
In der Zeit war ich auf der suche nach einer neuen Küche.
Als ich eine passende Küche gefunden habe, habe ich die Vormieterin angerufen und sie hat meine Anrufe ignoriert.
Im Oktober 2011 meldete sie sich spontan und wollte ihr Küche wieder haben.
Was kann ich da gegen tun?
Wie sieht es rechtlich aus?
Ist die Küche schon abgebaut?
Wenn ja, Fristsetzung zur Abholung. Wenn sie die Frist nicht einhält, Nachfrist setzen. Danach Verschrottung ankündigen, bzw. den Vermieter die Küche beräumen lassen, denn Du hast schließlich die Wohnung leer gemietet.
Ist die Küche noch nicht abgebaut, dann den Vermieter anrufen, dass dieser die Küche fachgerecht abbauen lässt, denn es ist sein Bier, dass die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand ist.
Hallo,
die Vormieterin hat die Küche also ein ganzes Jahr nicht abgeholt, und sie haben die Küche in dieser Zeit genutzt? Interessant wäre noch zu wissen:
Was war/ist die Küche noch wert?
Hatten sie eine Vereinbahrung getroffen, dass sie die Küche nutzen dürfen?
Haben sie sie schriftlich darauf hingewiesen, dass sie die Küche abholen soll?
Da bei Eigentumsangelegenheiten in der Regel eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, sollten sie ihrer Vormieterin evtl. einen Kauf der Küche vorschlagen, natürlich zum Zeitwert von heute, dann wären sie auf der sicheren Seite. Sollte sie nicht darauf eingehen, werden sie die Küche vermutlich herausgeben müssen, denn es besteht, meines Erachtens, kein Anspruch ihrerseits auf Übernahme durch Überlassung, da sie sie von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass sie die Küche wiederhaben will.
Teilen sie ihr von nun an allerdings alles nur noch schriftlich mit, damit sie im Zweifelsfall einen Beweis in der Hand haben.
Viel Erfolg
Nadja
Sie haben eine Nutzungsvereinbahrung über die alte Küche. Setzen Sie die Vormieterin per Einschreiben in Verzug und vereinbaren einen Abholtermin.
Hallo,
das ist zwar eine ziemliche Frechheit aber ich glaube nicht, dass du da große Chancen hast. Es gibt zwar in DE einen Eigentumserwerb durch Ersitzung, der greift bei mobilen Sachen meines Wissens aber erst nach 10 Jahren. Uns solange deine Vormieterin das rechtliche Eigentum der Küche innehat hast du da meines Wissens kaum Chancen. Unverschämte Leute gibt es…
Entschuldige, dass ich dir nicht weiterhelfen konnte.
Grüße
In diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen. Meiner Meinung nach ist die Vormieterin ja trotz allem noch Eigentümerin und Besitzerin der Küche und hat somit Anspruch auf diese. Allerdings müsste sie nachweisen, dass sie diese Küche gekauft hat und rechtmäßiger Besitzer/Eigentümer des Gegenstandes ist z.B. durch einen vorhanden Kaufbeleg.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.
Im Grunde genommen habt ihr einen mündlichen Vertrag über eine befristete Aufbewahrung einer Sache.
Da die Sache in diesem Fall die Küche nicht abgeholt wurde hat sie ihren Teil der Vereinbarung nicht eingehalten.
Du hast die Pflicht einen Mahnung zu verschicken und eine Frist zur Abholung zu setzten.
Da sie die Küche über 1 Jahr nicht abgeholt hat ist davon auszugehen das sie kein Interesse mehr an daran hatte.
Befindet sich die Sache noch in deinem Besitz,
willst du sie behalten?
Das müsste ich wissen um einen Rat für das weitere vorgehen zu geben.
Hallo,
ich habe hier noch ein paar Fragen.
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gibt es ein Übernahme bzw Übergabe Protokoll des Vermieters?
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stimmt das Datum 1.9.2010 ausgezogen und Okt 2011 Besitzansprüche gestellt?
bitte um kurze Info
Danke