Hallo!
Gesetz den Fall, ein Mieter kündigt seine Wohnung nach 7 1/2 Jahren Mietzeit. In diesen 7 1/2 Jahren war der Mieter in der Wohnung von unzähligen Wasserschäden durch Rohrbrüche und -verstopfungen betroffen (altes Haus, EG-Wohnung, veraltete Rohre). Ca. alle 6 Monate waren Rohre verstopft oder gebrochen und es hieß mal wieder für den Mieter und sein Inventar „Land unter“. Trotzdem hat der Mieter 7 1/2 Jahre ausgeharrt, weil er bei einem Umzug dann auch was Eigenes kaufen wollte, und da will man ja nicht aus der Verzweiflung heraus irgendwas nehmen, sondern schon auf das richtige Haus warten - es ist ja schließlich eine Entscheidung fürs Leben.
Nun lässt der Vermieter über einen Makler einen Nachmieter suchen. Der Makler weiß nichts von den Wasserschäden und der Vermieter fordert nun den Vormieter auf, den Nachmietern davon nichts zu sagen, auch auf Nachfrage hin (z.B. über erwähnenswerte Besonderheiten) solle der Vormieter sich hierüber ausschweigen. Der Mieter will dem Vermieter natürlich keinen Schaden zufügen und ist selbst daran interessiert, dass ein Nachmieter gefunden wird zwecks evtl. Küchenübernahme - aaaaaaaaaaaaaaaaber: Macht der Vormieter sich durch dieses Verschweigen eigentlich nicht (mit) strafbar? Was ist denn, wenn der Nachmieter dann auch aller Wahrscheinlichkeit dauernd Wasserschäden hat, und dann erfährt er von Nachbarn, handwerkern usw. (wie der jetzige Mieter auch über SEINEN Vormieter seinerzeit), dass das schon immer so war bei dieser Wohnung? Kann er den Vormieter dann haftbar dafür machen, weil der diesen offensichtlichen Mangel der Wohnung verschwiegen hat?
Wie verhält man sich richtig? Muss man es sagen, muss man es nur auf direkte Nachfrage sagen oder muss man es gar nicht sagen?
Danke für Eure Einschätzungen!!!
LG
Claudia