Vormieter: Mängel bei Besichtigungen verschweigen?

Hallo!

Gesetz den Fall, ein Mieter kündigt seine Wohnung nach 7 1/2 Jahren Mietzeit. In diesen 7 1/2 Jahren war der Mieter in der Wohnung von unzähligen Wasserschäden durch Rohrbrüche und -verstopfungen betroffen (altes Haus, EG-Wohnung, veraltete Rohre). Ca. alle 6 Monate waren Rohre verstopft oder gebrochen und es hieß mal wieder für den Mieter und sein Inventar „Land unter“. Trotzdem hat der Mieter 7 1/2 Jahre ausgeharrt, weil er bei einem Umzug dann auch was Eigenes kaufen wollte, und da will man ja nicht aus der Verzweiflung heraus irgendwas nehmen, sondern schon auf das richtige Haus warten - es ist ja schließlich eine Entscheidung fürs Leben.

Nun lässt der Vermieter über einen Makler einen Nachmieter suchen. Der Makler weiß nichts von den Wasserschäden und der Vermieter fordert nun den Vormieter auf, den Nachmietern davon nichts zu sagen, auch auf Nachfrage hin (z.B. über erwähnenswerte Besonderheiten) solle der Vormieter sich hierüber ausschweigen. Der Mieter will dem Vermieter natürlich keinen Schaden zufügen und ist selbst daran interessiert, dass ein Nachmieter gefunden wird zwecks evtl. Küchenübernahme - aaaaaaaaaaaaaaaaber: Macht der Vormieter sich durch dieses Verschweigen eigentlich nicht (mit) strafbar? Was ist denn, wenn der Nachmieter dann auch aller Wahrscheinlichkeit dauernd Wasserschäden hat, und dann erfährt er von Nachbarn, handwerkern usw. (wie der jetzige Mieter auch über SEINEN Vormieter seinerzeit), dass das schon immer so war bei dieser Wohnung? Kann er den Vormieter dann haftbar dafür machen, weil der diesen offensichtlichen Mangel der Wohnung verschwiegen hat?

Wie verhält man sich richtig? Muss man es sagen, muss man es nur auf direkte Nachfrage sagen oder muss man es gar nicht sagen?

Danke für Eure Einschätzungen!!!

LG
Claudia

Hallo Claudia,

als Mieter darf man dem Nachmieter nichts von den Mängeln sagen. Auch wenn es nicht fair ist, aber leider ist es so.
Sonst können tatsächlich rechtliche Schritte gegen einen eingeleitet werden.
Wenn der Nachmieter es irgendwann merkt kann er den Vermieter wegen arglistiger Verschwiegenheit dran kriegen.
Aber leider kann man da als Vormieter gar nicht machen. Was ja dann im Prinzip auch nicht mehr sein Problem ist.

@Diana

Aber wenn man gezielt gefragt würde, weil z.B. jemandem ein Wasserfleck auffällt an der Wand o.ä. und man dann wirklich gezielt gefragt wird, ob man Probleme mit Wasser in der Wohnung gehabt hat, dann kann doch nicht sein, dass man dann lügen muss, oder?

Ganz ehrlich, man merkt ja, ob die Person vertrauenwürdig ist, ich würde es ihr dann wahrscheinlich auch sagen. Aber dürfen tut man es nicht. Die meißten Leute sind einem noch dankbar für diese Information, in sofern sie wirklich den Mund halten.

Ja, aber man guckt den Leuten nur vor dem Kopf, ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass die meisten Leute doch eher geschwätzig sind, selbst (oder vielleicht sogar gerade dann?), wenn man ihnen was absolut im Vertrauen „steckt“, in der Hinsicht werde ich dann lieber ganz den Sabbel halten, sicher ist sicher. Habe hier im Haus schongenügend solcher Erlebnisse hinter mir, seitdem gilt: Augen und Ohren auf, Mund zu! :wink:

Hallo,

Aber dürfen tut man es nicht.

Hast Du irgendeine Quelle, wonach das wirklich verboten ist? Ich kann mir beim besten Willen weder ein Gerichtsurteil noch gar ein Gesetz vorstellen, das mir eine Lüge vorschreibt. Auch von einer Schweigepflicht für Vormieter habe ich noch nie gehört, sofern es sich um direkte Fragen handelt.

Btw., was ist eigentlich „arglistige Verschwiegenheit“?

Gruß
loderunner (ianal)

2 Like

@ loderunner

das weiß ich leider aus eigener erfahrung, nur das es sich bei mir um schimmel handelte.

Hallo,

für Mängel an der Mietsache kann der Vormieter nur haftbar gemacht werden, wenn er die Mängel verursacht und dann verschwiegen hat. Und haftbar machen könnte ihn nur der VM nicht der Nachmieter.

Der Nachmieter kann nur den VM zur Beseitigung der Mängel auffordern, die Miete kürzen und in besonders schlimmen und hartnäckigen Fällen die Wohnung kündigen, evtl. sogar fristlos.

Dies meine Meinung zur rechtlichen Seite. Das hier noch eine moralische Komponente im Beispiel genannt wird ist eine andere Seite. Ich persönlich würde mich auch stark versucht fühlen, solche „Kleinigkeiten“ einem evtl. Nachmieter zu stecken. Aber man will ja auch raus aus der Wohnung und keinen Ärger mehr haben. Deshalb würde ich persönlich den Makler und die Interessenten einlassen und mich dann bei der Besichtigung raushalten und mich in einem anderen Raum aufhalten.

Gruß
Nita

Hallo,

das weiß ich leider aus eigener erfahrung, nur das es sich bei
mir um schimmel handelte.

Erzähl doch mal mehr. Bislang kann ich es immer noch nicht glauben. Wer hat Dich denn da bestraft, nach welchem Gesetz und weswegen genau?
Gruß
loderunner (ianal)

Ok, zu unserer Erfahrung in dieser Sache. Wir unterschrieben im Oktober (ich hochschwanger) den Mietvertrag, renovierten bis Mitte November die komplette Wohnung und zogen dann ein. 2 Wochen später waren ca 2m² einer Außenwand schwarz vor Schimmel.
Wir suchten uns Hilfe beim Mieterverein. Von Nachbarn und anderen Mietern in dem Haus haben wir gehört, das dieses Haus seit Jahren vor sich hin schimmelt und das den VM das bekannt ist (das nennt man übrigens „arglistige Verschiegenheit“, weil sie uns bewusst die Mängel verschwiegen haben). Die VM sind total ausgerastet wie wir denen das bescheid gegeben haben und drohten sofort mit Kündigung. Wir kündigten fristlos und zogen wieder aus (schließlich hatten wir einen Säugling). 2 Wochen später sind neue Mieter eingezogen, die wir persönlich kannten, ich erzählten Ihnen von dem Schimmel. 4 Wochen später bekamen wir dann Post vom Gericht, eine Unterlassungsklage (§ 1004 BGB ; § 862 BGB). Die Anwälte gingen dagegen an und plädierten auf „arglistige Verschwiegenheit“. Wir konnten Nachweisen durch Zeugen, dass die VM über den Schimmel bescheid wussten. Sie zogen die Klage zurück. Das Ende vom Lied war, dass die VM uns die kompletten Umzugskosten erstatten mussten.

In unserem Fall hatten wir Glück, dass sie die Anklage zurück gezogen haben. Schließlich hätten wir trotzdem belangt werden können.

Hallo,

In unserem Fall hatten wir Glück, dass sie die Anklage zurück
gezogen haben. Schließlich hätten wir trotzdem belangt werden
können.

Dass die Anklage zurückgezogen wurde ist doch kein Glücksfall - sie war schlicht ungerechtfertigt! Ihr habt doch nicht gelogen, sondern nachweislich wahrheitsgemäß vom Schimmel erzählt. Wie Du siehst, ist das doch wohl erlaubt. Oder glaubst Du, sonst hätte der Ex-Vermieter den Schwanz eingezogen? Ihr hättet nur dann belangt werden können, wenn ihr Eure Behauptungen nicht hättet beweisen können.
Und die ‚arglistige Verschwiegenheit‘ hast Du wohl falsch im Kopf, diesen Begriff habe ich noch nie gehört.
Gruß
loderunner (ianal)

hi,

Und die ‚arglistige Verschwiegenheit‘ hast Du wohl falsch im
Kopf, diesen Begriff habe ich noch nie gehört.

ich auch nicht. aber gelesen. zwar im zusammenhang mit autokauf, aber der sinn dürfte klar sein: http://www.google.de/search?q=arglistige+Verschwiege…

schöne grüße
ann

arglistiges Verschweigen
Hi,

Und die ‚arglistige Verschwiegenheit‘ hast Du wohl falsch im
Kopf, diesen Begriff habe ich noch nie gehört.

ich auch nicht. aber gelesen. zwar im zusammenhang mit
autokauf, aber der sinn dürfte klar sein:
http://www.google.de/search?q=arglistige+Verschwiege…

darf ich mal mit der Begrifflichkeit aushelfen:
http://www.juraforum.de/lexikon/Verschweigen%20-%20a…

Gruß Gudrun

@ gudrun

danke schön

Danke und * (owt)
-nix-