Vormieter sammelt Kopien der Gehaltsnachweise von Bewerbern ein

Hallo,
aufgrund einer Anzeige aus ebay-Kleinanzeigen wegen einer freiwerdenden Wohnung in Potsdam, vereinbarte man über den Telefonkontakt einen Termin. Es stellte sich raus, das die Vormieterin eine Vorauswahl mit den Bewerbern ( so was habe ich schon öfter gehört) macht. Nach der Wohnungsbesichtigung wurden Ablichtungen dreier Gehaltsnachweise sowie Personalausweis übergeben.
Eine Nachfrage bei der Wohnungsbaugesellschaft (hatte man bei der Besichtigng in Erfahrung gebracht) ergab jedoch, dass die Wohnung noch gar nicht gekündigt sei und man wolle sich mit der Mieterin wegen deren Gebaren in verbindung setzen.
Die Mieterin wirkte wohl nicht verdächtig, sondern allenfalls etwas exentrisch (Hätte in der Wohnung lauter Bilder auschließlich von ihr selbst). Sie wurde aufgefordert, die Kopien wieder rauszurücken.
Nur was nützt das? Die Daten waren schon in ihrem Besitz. Sollte man eine Anzeige wegen Betrug machen? Würde die überhaupt bearbeitet werden? Wie sollte man sich verhalten.

Gruß
rakete

Moin, rakete,

es schadet nie, sich der Identität der Person zu vergewissern, mit der man verhandelt. Es soll schon Leute gegeben haben, die dem vermeintlichen zukünftigen Vermieter eine Kaution in die Hand gedrückt haben.

Eine Anzeige? Ich weiß nicht. Zum Betrug gehören immer zwei - ein Schuft und einer, der sich über den Tisch ziehen lässt. So manch Betrogener musste sich vor Gericht schon einen Deppen heißen lassen. Abgesehen davon müsstest Du in dem Fall einen Schaden beziffern, dürfte auch nicht leicht sein.

Gruß
Ralf

Der einzige Fall, wo die derzeitige Mieterin Nachmieter sucht und sogar (!) deren finanzielle Leistungsfähigkeit prüft/vorsortiert wäre, wenn die Vormieterin vorzeitig aus dem Vertrag raus will.
Sie will dann dem Vermieter potente Mieter präsentieren und hoffen sie kann aus Vertrag raus.

Bei Wohnungsbaugesellschaft schon eher anzuzweifeln, aber gut.
jedenfalls wohl kaum ein Betrug sondern eine sehr ungewöhnliche Sache.

Sonst habe ich noch nie gehört, Mieter müssen sich überhaupt auf Nachmietersuche begeben und für den Vermieter Vorauswahlen treffen. das ist doch absolut abwegig.
Und Wohnungsnot hin oder her, wer würde denn (außer Dir Rakete !) einem Mieter Gehaltsnachweise und Personalien(Ausweiskopie) geben ?

MfG
duck313

Was soll das denn jetzt? Ist dann jemand, der so blöd ist, sich betrügen zu lassen, selber schuld? Kriegt der eine Strafe, weil er dümmer ist als die Polizei erlaubt?

Hallo,

der „Vormieter“, also der aktuelle Mieter, kann keinen Mietvertrag mit einem Nachmieter abschließen, er hat mit der Weitervermietung der Wohnung überhaupt nichts zu tun und man sollte dem Vormieter genausowenig Personalausweis oder Verdienstnachweise aushändigen, wie man diese einem Hütchenspieler am Bahnhof aushändigen sollte.

So lange die Dame keinen finanziellen Vorteil gezogen hat, liegt kein Betrug vor.
(Dafür sind nötig: Vorspiegelung falscher Tatsachen, jemand muss finanziell geschädigt werden, jemand muss einen geldwerten Vorteil haben)

Offenbar denkt die Frau, sie müsse dem Vermieter drei ihrer Ansicht nach geeignete Nachmieter präsentieren, um vorzeitig den Mietvertrag beendigen zu können.

Das ist ein nicht auszurottender Irrglaube!

Ist dann jemand, der so blöd ist, sich betrügen zu lassen, selber schuld?

das ist immer eine EInzelfallentscheidung.

Kriegt der eine Strafe, weil er dümmer ist als die Polizei erlaubt?

Der eigene Schaden ist dann Strafe genug. Dummheit ist nicht strafbar, wäre ja noch schöner. Anspruch auf Entschädigung begründet sie aber nicht.

Gruß
Ralf

Ich hab gottlob eine Wohnung und bleibe auch drin. Danke für Eure Antworten!

Gruß
rakete

Hallo,

Wo siehst Du den Betrug?

Gruß
Jörg Zabel

Bei juristischen Fragestellungen ist es immer vorteilhaft, einen Blick ins Gesetzbuch zu werfen…
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sprich: wie soll die aktuelle Mieterin sich oder jemand anderem einen rechtwidrigen Vermögensvorteil verschafft haben, indem sie sich Gehaltsnachweise aushändigen ließ? Und wie wurde das Vermögen eines Anderen beschädigt?