Ein Paar zieht um. Der neue Mietvertrag läuft ab dem 01.01.14. Der Vormieter hatte ursprünglich gesagt er ist wird bis Mitte des Vormonats ausziehen, was natürlich einen reibungslosen Umzug ermöglicht hätte. Nun möchte er doch erst am 31.12.13 ausziehen, ist aber bereit früber zu räumen, wenn das Paar ihm den jeweiligen Anteil zahlt-also z.B. für drei Tage 10% der Warmmiete. Darf er das ohne weiteres verlangen? Eine Abschlagszahlung für Küche und Schwedenofen wurde bereits geleistet.
Moin,
verlangen kann er ja, was er möchte, Anspruch hat er halt nicht drauf, weil euer Vertrag erst nach seinem Auszug startet und er bis dahin MIeter ist. Ihr habt ja auch keinen Anspruch darauf, dass er früher auszieht, damit ihr problemlos einziehen könnt.
Musst du selber entscheiden, ob es dir den Betrag wert ist (wieviel das auch sein mag), damit du dann früher einziehen kannst. Letztlich hängt es ja auch davon ab, dass ER dann vorher die Rückgabe der Wohnung vorgenommen hat (Protokoll) und ihr eine ordnungsgemässe Übergabe mit Protokoll hinkriegt - und das sozusagen zu Weihnachten?
Gruß
Ex.
Danke für die schnelle Antwort
Nun ich hatte mal gehört das sowas nicht rechtens ist, da es sich um eine Abstandszahlung (oder so ähnlich) handelt, genaues weiß ich aber eben nicht.
Jetzt mal ganz logisch gedacht:
Warum soll der Vormieter Miete, Wasser etc. für eine Wohnung weiter zahlen, die schon längst der Nachmieter nutzt? Der Vormieter kennt Euch doch gar nicht, warum soll er Euch zwei Wochen lang die Wohnung finanzieren?
Würdest Du Deinem Nachmieter in der jetzigen Wohnung den Schlüssel überlassen und weiterhin zahlen?
Eigentlich ist es doch selbstverständlich, das man sich da an den Kosten beteiligt.
Sie es mal so: Du kannst selbst entscheiden: Entweder Du zahlst und darfst früher in die Wohnung oder Du zahlst nicht und ziehst erst zum 01. ein.
Ein Paar zieht um. Der neue Mietvertrag läuft ab dem 01.01.14.
Der Vormieter (…) ist aber bereit früber zu räumen, wenn das Paar ihm
den jeweiligen Anteil zahlt
Der beanspruchbare Anteil wäre 1/30 der vorausbezahlten Bruttomwarmmiete pro überlassenem Miettag vor dem 01.04.
-also z.B. für drei Tage 10% der
Warmmiete.
Korrekt: Wäre euch das zuviel, zieht ihr eben erst am 01.04. ein.
G imager
Und wenn er sagt: Ich will für jeden Tag 200€ dann gibt es auch genau 2 Möglichkeiten:
Ihr zahlt, oder ihr zieht am 01.01. ein.
vnA