Vormieter will eventuell nicht aussziehen

hallo an alle,

ein vormieter sucht zum 01.06. einen nachmieter und kündigt vorab schonmal seine wohnung zum 31.05. in der hoffnung jemanden zu finden der sie ab 01.06. übernimmt. der neue mieter sagt aber, er wird erst zum 01.08 einziehen da er selber eine kündigungsfrist von 3 monaten hat und kündigt seine wohnung fristgerecht zum 31.07. neuer mieter bekommt die wohnung mit vertrag zum 01.08. und der vormieter muß jetzt bis 31.07. die alte wohnung (da auch er 3 monate kündigungsfrist hat)und auch seine neue wohnung zahlen.
was hat der neue mieter für möglichkeiten (polizei, schlüsseldienst mit kosten für vormieter) wenn der alte mieter die wohnung nicht zum 31.07. übergeben will da er sich verschaukelt vorkommt und den neuen mieter nicht in die wohnung lassen will und die schlüssel einfach behalten will!?

Moin auch,

es ist nicht Sache des Nachmieters dafür zu sorgen, dass die Wohnung zum im Mietvertrag vereinbarten Termin bezogen werden kann. Da muss sich der Vermieter darum kümmern.

Ralph

kann der neumieter dann einfach in seiner alten wohnung bleiben solange der neue vermieter den zugang nicht bewerkstelligen kann? oder darf er auf kosten der vermieter in ein hotel ziehen, seine möbel in einem extra angemieteten raum abstellen natürlich auch auf kosten der vermieter usw.???

Warum muss der erste Mieter sich überhaupt darum kümmern, was nach dem 31.05 passiert, wenn er fristgerecht gekündigt hat? Was für einen Mietvertrag hat er?

Hi,

irgendwie werde ich aus dem geschriebenen nicht schlau. Wenn die Wohnung zum 31.05. gekündigt wurde, besteht doch kein Mietvertrag mit dem Vormieter mehr. Somit hat der Vormieter doch gar keine Handhabe mehr und müsste die Schlüssel doch bereits an den Vermieter abgegeben haben?

Gesetzt den Fall, das der Mietvertrag mit dem Vormieter länger als bis zum 01.08. läuft, würde ich folgendes tun:

wenn Du einen gültigen Mietvertrag hast, würde ich dem Vormieter mitteilen, daß Du, falls er sich weigert die Wohnung fristgerecht zu übergeben, in ein Hotel ziehen und die Möbel einlagern wirst. Diese Kosten wirst Du dem Vermieter in Rechnung stellen, der sie sich dann vom Vormieter zurückholen wird. Somit hätte dieser nicht nur doppelte Miete, sondern auch noch Schadenersatz zu leisten.

Bitte ihn Dir schriftlich innerhalb einer Frist zu bestätigen, daß Du die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kannst, liegt Dir die Bestätigung bis dahin nicht vor, wirst Du den Vermieter informieren und ihn über die zu erwartenden Kosten aufklären.

Gruß
Tina

das offizielle ende des mietvertrages des vormieters ist der 31.07.
vormieter sieht sich verschaukelt und droht die wohnung nicht pünktlich zum 31.07. zu übergeben da er ja den nachmieter gesucht hat in der hoffnung schon früher aus dem mietverhältnis zu kommen (01.06). nachmieter muss aber seinen mietvertrag ebenfalls erfüllen und kommt ebenfalls erst zum 31.07. aus seinem vertrag.

Erstens, ist dies ein befristeter Mietvertrag, den man nicht in drei Monaten kündigen kann? Wie sollte der Vertrag gekündigt werden? Wurde er fristgerecht gekündigt?
Wenn ja, dann ist die ganze Geschichte das Problem des Vermieters. Wenn der neue Mieter in die gemietete Wohnung nicht einziehen kann, dann hat der Vermieter seine vertraglichen Pflichten verletzt.
Die ganze Geschichte kommt mir aber ganz verwirrt vor. Ein Mieter, der gekündigt hat und jetzt irgendetwas droht, kann „weggeräumt“ werden, was aber natürlich ein bisschen Zeit nimmt. Genau wie lange weiss ich leider nicht.

Die ganze Geschichte kommt mir aber ganz verwirrt vor. Ein
Mieter, der gekündigt hat und jetzt irgendetwas droht, kann
„weggeräumt“ werden, was aber natürlich ein bisschen Zeit
nimmt. Genau wie lange weiss ich leider nicht.

In diesem [natürlich nur fiktiven , mal sehen wann gelöscht wird :smile:] Fall scheint es hierum zu gehen.:

da er ja den nachmieter gesucht hat in der hoffnung schon früher aus :dem mietverhältnis zu kommen

Scheinbar ist hier wieder jemand dem Aberglauben mit den „drei Nachmietern damit ich aus dem Vertrag komme“ aufgesessen.