Vormieter will Geld für die Tapeten an der Wand

Ich würde gerne wissen ob ein Vormieter, der bereits Monate vor seinem Auszug die Wohnung renoviert hat für die Renovierung, sprich Tapete und Farbe Geld verlangen kann?
Für mich ist es unverständlich das man obwohl man weiß das man auszieht die Wohnung noch komplett renoviert obwohl die Wohnungen dort immer Unrenoviert übergeben werden. Ich habe nun gehört das ein Vormieter für die Tapeten und Farbe nun einen hohen abstand haben möchte. Gibt es irgendwo etwas wo man das nachlesen kann oder gibt es jemanden der sich damit auskennt?

Hallo,
im Mietvertrag steht dazu nichts geregelt?

… sprich Tapete und Farbe Geld verlangen kann?

Da ich keinen Verstoß gegen irgendein Gesetz sehe kann das jeder fordern, ich sehe aber keinen Grund (außer eben der Mietvertrag besagt etwas anderes), warum der Nachmieter das bezahlen müste. Soll er sie doch mitnehmen, wenn er sie dem Nachmieter nicht kostenlos überlassen will. Anders als bei der häufiger vorkommenden Einbauküche, kann er damit aber rein gar nichts mehr anfangen nachdem er sie abgenommen hat.

Cu Rene

Hallo Jasmin,

Vormieter und Nachmieter haben überhaupt nichts miteinander zu tun, außer sie einigen sich auf derlei Dinge. Fordern kann der Vormieter überhaupt nichts.

Wie bereits gesagt wurde: Er kann ja sein Eigentum mitnehmen. Dann stellt sich aber insbesondere bei der Tapete die Frage, ob er die Wohnung vertragsgemäß hinterläßt.

Gruß!

Horst

Im Mietsvertrag steht das die Wohnungen so unrenoviert übergeben werden. Vom Vormieter wird behauptet das die Tapete Desinger Tapeten wären, dabei sind es ganz normale Raufasertapeten. Für mich ist es völlig unsinnig für Wände Abstand zu nehmen. Wenn die Vormieter doch wissen das sie ausziehen dann renoviere ich doch nicht die Wohnung wo doch im Mietsvertrag steht das sie unrenoviert übergeben werden.

Es ist völlig irrelevant, welche Geschichte der Vormieter erzählt. Der NACHmieter mietet die Wohnung vom VERmieter und steht gegenüber dem VORmieter in keinster Weise in der Pflicht.

Gruß!

Horst

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Hallo,
ich meinte den Mietvertrag des NACHmieters, in dem sowas geregelt sein könnte (habe ich aber noch nie gesehen, weil sich die Vermieter da lieber raushalten - macht ja meist nur Probleme).

Cu Rene

Hallo,

unserer hat sich damals (allerdings vor rund 20 Jahren) rausgehalten und wie. Seine Worte: Wir, dass heisst neue Mieter und alte Mieter sollen und einigen. Wenn wir nicht auf einen grünen Nenner kommen, dann bekommen wir eben die Wohnung nicht. Allerdings gings bei uns damals um Gardinen, die sehr schön waren, kein halbes Jahr davor rund 3000 DM (maßangefertigt für eine ganze Wohnung, dazu passende Sitzkissen) gekostet haben und die alte Mieterin wollte 300 DM (also 10 %) davon wiederhaben. Wir haben das gerne gezahlt, so bodenlange Gardinen und Übergardinen sind nicht billig und wir hatten lange (das heisst bis zu unserem Auszug 10 Jahre später) Freude daran.

Aber im Falle der Tapeten, da würde ich keine Lust drauf haben wenns mir denn nicht gefällt.

Grüße Ute

Hallo Jasmin,

schon wieder eine neue Frage ?

Wo bist du denn eingezogen !
Man beachtete deine Threads zu den Themen: Versicherung, Mietminderung Stellplatz, Schallschutz und jetzt Tapete vom Vormieter ?

Die Reihenfolge verstehe ich nicht so ganz ? !

Gruß

Wolfgang

Nicht ich bin dort eingezogen sondern eine andere Person.
Aber ich habe bisher nur in diesem Themenbereich geschrieben sowie einmal was ein PC angeht :wink:

Naja ich hab mit mehreren Personen gesprochen und überall kommt das gleiche raus: Das man für eine Tapete sowie Farbe nicht zahlen muss wenn man es nicht wollte. Dazu kommt noch das die Vormieter sagen das man ja auch die Farbe bezahlen soll, so da bin ich aber der Meinung das dann auch die Farbe zumindest der Rest auch in der Wohnung bleiben muss, denn die meinten ja das man die Farbe auch bezahlen soll.
Von den Nachbarn hab ich aber erfahren das die Vormieter die Farbe von der alten Wohnung für ihre neue Wohnung genutzt haben.