Vormieter will nicht ausziehen

Hallo,

vielleicht weiß jemand hier Rat.

Folgende Situation: Ein Mieter hat fristgerecht zum 31.8. gekündigt. Er hat dazugeschrieben, „sofern möglich“ (ao zu verstehen: sofern es dem Mieter möglich ist, bis dahin sein Eigenheim zu beziehen). Kündigung wurde vom Vermieter zum 31.8. akzeptiert und hat mit neuen Mietern einen Mietvertrag zum 15.9. geschlossen. Jetzt will der alte Mieter erst zum 19.9. (also nach Mietbeginn der neuen Mieter) ausziehen und beruft sich auf seinen Zusatz in der Kündigung „sofern möglich“. Ist diese Formulierung belanglos oder kann er dadurch das Mietverhältnis so lange er will verlängern?

Hallo

Ist diese Formulierung belanglos oder kann er
dadurch das Mietverhältnis so lange er will verlängern?

Eine Kündigung per 31.08. „sofern möglich“? Interessanter Fall! Ich ziehe also ein, kündige sofort wieder „sofern möglich“ und kann dann in den nächsten Jahren jederzeit ausziehen, wenn es mir in den Kram passt. Nachmieter lasse ich derweil nicht einziehen. Merkst du was?

Es kann nicht das Problem des Vermieters sein, wenn der Mieter sich bei dem von ihm benötigten Zeitpuffer krass verschätzt hat. Und was heißt schon: „Sofern möglich?“ Wozu gibt es Hotels? Wozu gibt es Umzugsunternehmen mit Lagerhallen?

Gruß
smalbop

Der Fall ist klar: Der Vertrag ist geschlossen zwischen Vermieter und Mieter (neu). Das bedeutet, dass der Vermieter die vertragliche Pflicht hat, die Wohnung auch zum Mietbeginn im vereinbarten Zustand bereitzustellen. Verletzt er diese Pflicht, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.