Vormieter zieht nicht aus, Vertrag nichtig?

Hallo,

im März habe ich zusammen mit meiner Freundin einen Mietvertrag zum 1. Juli 2012 unterschrieben. Der jetzige Vormieter hat selbst fristgerecht zum 30. April gekündigt (dieser hat sich das Haus gegenüber gekauft).

Vor 2 Wochen rief mich der Vermieter an und meinte, der Vormieter stellt sich sturr und meinte, er könnte jetzt ja nicht auf die Straße, seine Renovierungsarbeiten im Haus wären noch nicht fertig. Der Vermieter hatte ihm dann eine Frist bis Donnerstag, 14.06 gestellt ausziehen. Bis heute habe ich noch keinerlei Rückmeldung vom Vermieter und erreichen konnte ich ihn auch nicht.

Dazu kommt noch, ich fahre jeden Tag an diesem Haus vorbei (Arbeitsweg), die Rolläden waren in diesen 2 Wochen vllt. an einem Tag mal oben, ansonsten alles geschlossen. Sieht nicht wirklich danach aus, dass der Vormieter sich bemüht, „Gas zu geben“ mit seiner Renovierung.

Nun hab ich gott sei Dank das Glück, dass meine Eltern noch eine weitere Etage im Haus haben, dort könnten wir zur Not unterkommen. Nun hab ich ein paar Fragen, werd über Google nicht ganz schlau.

  1. Ist der Vertrag nichtig, kann ich problemlos kündigen und mir schnell eine andere Wohnung suchen?

  2. Wir haben div. Möbel im Möbelhaus gekauft, der Aufbau (z.B. Küche sollte 2. Juli-Woche sein; jede weitere Lagerwoche wird ca. 50 Euro mehr kosten). Wer kommt für die Kosten auf?

  3. Soweit ich das mitbekommen habe, läuft noch nichts über den Rechtsanwalt, der Vermieter schreibt selbst die Briefe und setzt die Fristen (es kam lediglich nur der Satz zu mir, er will ihm am 14. Juni den Strom abstellen (was er ja eigentlich nicht darf). Das kann ohne Rechtsanwalt gar nichts werden, das wird sich der Vormieter wohl denken oder?

  4. Muss ich den Vertrag überhaupt kündigen? Lasse ich mich am besten durch einen Rechtsanwalt beraten?

Vielen Dank im voraus, hoffe Ihr könnt mir helfen.

das recht steht in voller breite auf deiner seite-gehe zum anwalt. vorgeg paar klarheiten:
dein vermieter schuldet dir die wohnung zux tag x.
übergibt es sie dir nicht und dir entstehen schäden (z. b. hotelunterbringungs- und möbeleinlagerungskosten), so steht der vermieter hierfür gerade.
mietvertrag musst du nicht beeenden, kannst es aber, wenn du dem mieter schreibst, dass er binnen 14 tagen die whg. hergeben soll und danach nix passiert=außerordentliche+fristlose kündigung. folgen der kündigung können z. b. auch sein, mehr miete für eine ersatzwohnung, längere fahrten zur arbeit und viele andere schäden…
dein vermieter hat nur eine chance:
er klagt bei seinem alten mieter auf räumung und brät ihm die ganzen kosten, die du dem vermieter aufgebürdet hast, über. weil er wohl eine immobilie hat, bleibt dein vermieter auf den kosten vermutlich nicht sitzen, weil die immobilien hinhalten kann. schlauer anwalt bastelt einen richtig lustigen und teuren streit daraus und wenn ihr skrupellos seid, oder stinke sauer, könnt ihr alle paar nette zusatzeuronen schnappen-let´s fetz!

Hallo, gehe zum Rechtsanwalt, die Kosten müsste der Vermieter tragen!

Hi ganz einfach der Vermieter ist dir gegenüber Schadensersatzpflichtig. Es ist aller Schaden zu ersetzen die sich aus der Vertragsverletzung ( Pflichtverletzung her ergeben. Du musst NICHT mit dem der hier nicht auszieht rumhändeln, da zwischen ihm und dir kein Vertrag geschlossen wurde. Nein eine andere Wohnung darfst du dir auch nicht suchen, da auch du an deinen Vertrag gebunden bis.

mfg Peter