Vormieter zieht nicht aus, wo sollen wir hin?

hallo yvonne,

na ja, aber das gleiche könnte sich auch der VM denken… in welches mietverhältnis lädt er euch denn ein? da euch ja an dieser situation nicht einen zntimeter schuld trifft, ist das zwar sicherlich für beide seiten unangenehm, aber nicht von dir finanziell zu tragen. du wirst genügend unmuß haben, eure sachen unterzubringen und selbst irgendwo unterschlupf zu finden…

also, ich wünsche dir einen einsichtigen VM und keine falsche bescheidenheit… ich drücke euch die daumen, dass es bald mit der neuen wohnung klappt und danach alles ganz entspannt ist!!!

liebe grüße
mannheim13

Hallo Yvonne!
Das aber eine sehr vertrackte Situation. Wenn sich die Möglichkeit ergibt, versuche persönlich mit dem Vormieter in Kontakt zu treten. Evtl. läst sich so eine Win-win-Situation schaffen und du müsstest nicht mit Kanonen auf evtl. Spatzen schießen. Auch den neuen Vermieter solltest du in die Pflicht nehmen. Ich kann dazu leider keinen weiteren Rat geben. Ich wünsche dir/ euch alles Gute und Erfolg in eurem Sinne.

Lilly

Hallo Yvonne1505,

ich fürchte, da gibt es kein Patentrezept. Aber ich meine gelesen zu haben, dass in einem solchen Falle der neue Vermieter sich mit Abschluß des Mietvertrages verpflichtet hat, den Wohnraum pümktlich zur Verfügung zu stellen. Wenn er das nicht kann, was hier offenbar der Fall ist, muß er für entstehende Kosten, also notfalls die Einlagerung von Möbeln und Hausrat bis hin zum Hotelaufenthalt aufkommen. Er selbst kann sich dann ja bei dem Mieter, der die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt hat, schadlos halten.

Sorry, dass ich jetzt erst antworte, ich hatte leider früher keinen Internetzugang.

Viel Glück und Geschick beim Gespräch mit Deinem neuen Vermieter, Hubert Steiger

Hallo Yvonne,

ich bin keine Juristin.

„Auf den Hinweis das die Wohnung aber schon vermietet sei, meinte er nur, davon wusste er nichts das es Nachmieter gibt,deswegen müsse er auch nicht pünktlich räumen.“
Das ist Quatsch. Er muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Wohnung rechtsgültig gekündigt ist, ausziehen.

„Kann ich mit der Polizei die neuen Wohnung öffnen lassen,räumen lassen und dann die Schlösser austauschen?“
Ich weiss aus eigener Erfahrung (hatte mal einen Mietnomaden, rief die Polizei. Diese gab mir mir folgende Auskunft:smile:, können Sie NICHT einfach den Vormieter rausschmeißen. Denn dann müssten Sie den Hausrat des Mieters irgendwo lagern (erst mal auf eigene Kosten!) und ihm ein paar Monate Zeit einräumen, sein Zeug abzuholen. Ganz zu schweigen davon, dass er Widerstand leisten wird und Sie oder Ihr Mann dabei vielleicht zu Schaden kommen…

„Hab ich überhaupt Rechte?“
Na klar, und zwar gegenüber dem Vermieter! Sie müssen irgendwo, z.B. in einer Ferienwohnung, vorübergehend unterkommen, und dann Ihren finanziellen Schaden (Mietdifferenz, Kosten für Einlagerung der Möbel, zusätzliche Umzugskosten) beim Vermieter einklagen. Denn der muss ja seinen Pflichten aus dem Mietvertrag mit Ihnen (Bereitstellung der Wohnung ab 1.5.) nachkommen. Mit dem Vormieter haben SIE nichts zu schaffen. Der VERMIETER muss dafür sorgen, dass der Vormieter auszieht, und sich den Schadensersetz, den er Ihnen zahlen muss, vom Vormieter zurückholen.

„Meinem neuen Vermieter wurde von einer Räumungsklage
abgeraten, da die so lange dauert das der Vormieter bis dahin schon lange weg sei“.
Quatsch. Wer sagt denn, dass der Vormieter vorhat auszuziehen…?! Und wenn, wann das sein wird? Eine Räumungsklage wird die Wohnungssuche des Vormieters sicherlich beschleunigen…! Es sei denn, er kann schon einen neuen Mietvertrag vorweisen, aus dem hervorgeht, dass er tatsächlich in Kürze umziehen wird.

Mein Tipp: Glauben Sie keinen Versprechungen! Weder vom Vormieter, noch vom Vermieter. Es gibt Leute, die lügen das Blaue vom Himmel runter, ohne rot zu werden, wenn es nur dem eigenen Vorteil dient. Ich rate Ihnen dringend, dem Mieterverein beizutreten. Denn dort bekommen Sie kostenlosen Rechtsrat und sonstige nützliche Tipps. Außerdem schreiben die auch sehr gern ‚böse‘ Briefe… :smile: !

Alles Gute, auch für die Geburt!
Clara

PS: Es wird schon alles gut werden, keine Bange! Die Situation ist jetzt sehr stressbehaftet für Sie, aber Sie kommen da schon durch. In der Not wachsen die Kräfte - ganz bestimmt!

Der Vormieter kündigte die Wohnung zum 30.4.2011. Wir mieteten
die Wohnung ab dem 1.5.2011 und kündigten unsere zum
30.4.2011. Bei unserer Wohnung gibt es schon einen Nachmieter.
Nun rief der Vermieter der neuen Wohnung vor 2 Tagen an und
teilte uns mit das der alte Vormieter kurz Bescheid gesagt
hätte, das er die Wohnung nicht rechtzeitig räumen könne.

Das ist ein Problem des jetzigen Mieter. Er hat seit min. 3 Monaten gewußt, dass er auszieht bzw. ausziehen muss und muss sich dementsprechend nach einer neuen Wohnung umsehen.

Auf
den Hinweis das die Wohnung aber schon vermietet sei, meinte
er nur, davon wusste er nichts das es Nachmieter gibt,
deswegen müsse er auch nicht pünktlich räumen.

Ein evtl. Nachmieter hat den jetzigen Mieter nicht zu interessieren. Er ist verpflichtet die Wohnung nach Mietende zu räumen. Ob es einen Nachmieter gibt oder nicht gibt, spielt keine Rolle.

Nun weiß keiner so genau was er machen soll. Der Vormieter
will mindestens 1 Monat überziehen. Wir können hier definitiv
nicht verlängern, ich bin hochschwanger und wir haben noch ein
3 Jähriges Kind. Ich hab keine Ahnung was wir machen sollen.
Kann ich mit der Polizei die neuen Wohnung öffnen lassen,
räumen lassen und dann die Schlösser austauschen?

Nein, denn Sie sind nicht der Wohnungseigentümer.

Ist ja jetzt
eigentlich dann meine Wohnung ab dem 1.5. oder nicht?

Vertraglich ist sie das, jedoch haben Sie keinen Besitz an der Wohnung, da sie ja noch nicht übergeben worden ist.

Hab ich
überhaupt Rechte?

Sicher! Entweder Sie beharren auf dem Mietvertrag und der Vermieter muss für die Kosten der zwischenzeitlichen Unterbringung (z.B. andere Wohnung, Hotel) aufkommen oder Sie treten von dem Mietvertrag zurück und der Vermieter muss die anfallenden Kosten (z.B. andere Wohnung, Makler) tragen.

Meinem neuen Vermieter wurde von einer Räumungsklage
abgeraten, da die so lange dauert das der Vormieter bis dahin
schon lange weg sei.

Sicher kann der Vermieter eine Zahlungs- und Räumungsklage einreichen. Sollte er ja auch, um die ganzen weiteren Kosten (Sie bezüglich) geltend machen zu können. Der jetzige Mieter ist nämlich schadenersatzpflichtig.

Meine Frage, ich finde im Internet zu dem Fall überhaupt keine
Infos. Was kann ich tun?

Im Internet findet sich immer etwas.

Gruß
K.