Vormieter zieht nicht aus, wo sollen wir hin?

Der Vormieter kündigte die Wohnung zum 30.4.2011. Wir mieteten die Wohnung ab dem 1.5.2011 und kündigten unsere zum 30.4.2011. Bei unserer Wohnung gibt es schon einen Nachmieter.
Nun rief der Vermieter der neuen Wohnung vor 2 Tagen an und teilte uns mit das der alte Vormieter kurz Bescheid gesagt hätte, das er die Wohnung nicht rechtzeitig räumen könne. Auf den Hinweis das die Wohnung aber schon vermietet sei, meinte er nur, davon wusste er nichts das es Nachmieter gibt, deswegen müsse er auch nicht pünktlich räumen.
Nun weiß keiner so genau was er machen soll. Der Vormieter will mindestens 1 Monat überziehen. Wir können hier definitiv nicht verlängern, ich bin hochschwanger und wir haben noch ein 3 Jähriges Kind. Ich hab keine Ahnung was wir machen sollen.
Kann ich mit der Polizei die neuen Wohnung öffnen lassen, räumen lassen und dann die Schlösser austauschen? Ist ja jetzt eigentlich dann meine Wohnung ab dem 1.5. oder nicht? Hab ich überhaupt Rechte?
Meinem neuen Vermieter wurde von einer Räumungsklage abgeraten, da die so lange dauert das der Vormieter bis dahin schon lange weg sei.

Meine Frage, ich finde im Internet zu dem Fall überhaupt keine Infos. Was kann ich tun?

Ich danke im Voraus schon mal für Antworten.

Gruß
Yvonne

Hallo Oh Weia…,
ist eine etwas verzwickte Situation, also folgendes:

Die Polizei rufen ist sinnlos, denn sie werden die neue Wohnung mit Sicherheit nicht räumen!
Dafür gibt es halt diese Räumungsklage, wo man Ihren neuen Vermieter schon richtig informiert hat, dass dies Monate dauert, bis das diese bei Gericht durch ist.
Sie müssen aus Ihrer Wohnung raus, ist auch Fakt, sonst entstehen Ihnen Kosten!
Eigentlich bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als in ein Hotel zu ziehen und die Möbel einzulagern, dies allerdings auf Kosten des Mieters, der nicht ausziehen will, Sie sollten dem dieses auch mitteilen, es hat auch damit nichts zu tun, dass er nicht wußte, ob die Wohnung weiter vermietet ist oder nicht, denn er hat zum 30.04. gekündigt und somit die Wohnung zu räumen.
Einen anderen Rat oder Tip kann ich leider nicht geben, sie sollten sich u.a. auch bei Gericht informieren, gerade um das sie hochschwanger sind, was man tun kann…!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alle Gute!!! LG

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Also bleiben die Kosten erstmal bei uns, wir gehen in Vorkasse, fürs Einlagern, unsere Unterkunft, etc. Wenn der Vormieter dann die 3 Finger hebt haben wir auch keine Chance an unser Geld was wir ausgelegt haben wieder dran zu kommen, ist das auch richtig?
Das kann ja noch was geben -.-

Leider Richtig, wenn der Vormieter die Finger hebt…, dehalb auch Oh Weia. Ich würde gerade
noch schnell bei Gericht anrufen! Hat der neue Vermieter keine Möglichkeit sie anderweitig
unter zu bringen? Auch ihn wegen Hotel und Lager
informieren, denn er hat den Mietvertrag mit Ihnen
zum 01.05. gemacht und ist eigentlich dazu verpflichtet einen Wohnraum zu Verfügung zu stellen.
Deshalb, ganz viel Erfolg!!! Und Kopf hoch, es gibt
für Alles Lösungen und Regelungen, alles Gute.

hallo,
also, ich habe im netz beim googeln mit den stichworten „vormieter zieht nicht aus“ viele antworten gefunden. diese aus einem forum fand ich am schlüssigsten:

"ein unterschriebener mietvertrag mit deiner neuen vermieterin ist natürlich rechtlich gültig .deine vermieterin bricht damit euere vereinbarung einseitig,sie wird vertragsbrüchig.

was sie mit ihrem alten vermieter jetzt macht ,hat dich nicht zu interessieren.du kannst ins hotel ziehen,deine persönlichen sachen einlagern ,u,sonstige kosten, die dir entstehen, wird deine vermieterin zahlen müssen.du bist allerdings gehalten, den schaden so gering wie möglich zu halten… dh. nicht ins ritz ziehen sondern in ein hotel, das deinem neuen mietzustand entspricht.und sofort einen anwalt einschalten.den muss sie auch noch bezahlen.

bei vertragsbruch verstehen deutsche gerichte keinen spass,viel glück. "

siehe auch hier den ganzen link dazu:
http://www.cosmiq.de/qa/show/1973867/Vormieter-zieht…

oder auch hier diese antwort mit dem entsprechenden bgb-paragraphen:

"Vormieter zieht nicht aus!
Das ist zwar ein Problem, aber es ist allein ein Problem des Vermieters. Wer eine Wohnung zu einem bestimmten Termin vermietet, muß auch dafür sorgen, daß sie dann frei ist - vorausgesetzt, daß hier wirklich die gesamte Wohnung nachweislich vermietet worden ist.

Kann der Vermieter das nicht, haftet er in der Tat auf Schadensersatz. Außerdem besteht das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter wegen Nichtüberlassung der Mietsache (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Diese Option würde ich angesichts des zu erwartenden Ärgers und der Anwesenheit einer fremden Person in den eigenen vier Wänden auch ernstlich in Erwägung ziehen.

Eigenmächtigkeiten wie Auswechseln des Schlosses usw. sind nicht zulässig. Dies geht alles nur über eine zeitaufwendige ordentliche Räumungsklage. "

siehe diesen link hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=656…

ich drücke euch die daumen, dass sich das bald zu eurer zufriedenheit aufklärt!!!

viele grüße
mannheim13

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Wenn das unser einziger Weg ist, das alles finanziell über den Vermieter zu regeln dann wird das ja ein ganz toller Start ins neue Mietverhältnis :wink:

Um Unterkünfte, Hotels, etc. muss ich mich dann mal kümmern, ist nämlich eine andere Stadt :wink:

Dann kümmer ich mich mal um rechtlichen Beistand. Danke nochmal.

Hallo Yvonne,

wenn ihr einen Mietvertrag ab 01.05.2011 habt, dann habt ihr auch Anspruch auf die Nutzung der Wohnung ab 01.05.2011. Komisch, das der neue Vermieter nicht weiß, das ihr die Wohnung gemietet habt, gibt es denn keinen schriftlichen Mietvertrag ? Den muß doch auch der Vermieter unterschreiben ? In dem Falle denke ich ist der neue Vermieter schadenersatzpflichtig und müßte euch solange die Kosten für eine Ersatzunterkunft ( Hotel ) und Möbelunterstellung ersetzen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und schon fast ein Fall für den Rechtsanwalt.

Hallo,

der Vermieter weiß das doch auch. Das ist nach wie vor sein Haus, seit Jahren. Es geht um den Vormieter, der hat behauptet, dadurch das er nicht wusste das es uns als Nachmieter gibt, hätte er das Recht die Wohnung ruhig länger zu nutzen, wenn seine neue Wohnung nicht rechtzeitig fertig wird.

Hallo Yvonne,
ich kann da auch nicht genau sagen was zu tun ist.Auf alle Fälle müssen Sie noch keine Miete zahlen sondern der Vormieter.Es könnte sogar sein das der Vormieter die Rechnung für ein Hotel zahlen muss und die Gebühren für das unterstellen der Möbel.Also länger als 1 Monat sollte das beräumen der Wohnung nicht dauern,er hat Vetragsgerecht gekündigt und muss raus.Da sie die neuen Mieter sind können Sie sich mit Hilfe der Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen,ich würde mich auf jeden Fall schnellstmöglich bei der Polizei erkundigen.
MfG Angela

Hallo,

danke für die Antwort.
Miete möchte der Vermieter gar nicht von uns, da wir das ja eh nicht nutzen können, also da hab ich keine Befürchtung.
Also kann ich doch mit der Polizei in „meine“ Wohnung?
Ich bin mal gespannt. Werde auf jeden Fall mal in der zuständigen Hauptstelle anrufen und nachfragen.

Vielen Dank

Die Antwort wäre eine Rechtsberatung, die mir als Nichtjurist gesetzlich verboten ist.

vnA

Hallo Yvonne,
dann drücke ich fest die Daumen.Würde es Ihnen etwas ausmachen mir zu schreiben ob es geklappt hat?schließlich sind Sie ja der Mieter.
LG Angela

Hallo,

ja ich werde gern berichten. Auch was die einzelnen Stellen mir dann geraten haben.

Gruß
Yvonne

Hallo,

das ist so eine Grauzone.
Der Vertrag gilt erst ab 01.05. vorher kann man nix machen. Der neue Vermieter kann verlangen dass der Vormieter pünktlich räumt. wenn der das aber nicht macht hat man als neuer Mieter erstmal das nachsehen, so bitter das ist.

Vllt. sollte der Vermieter durch die Polizei oder einen Schlüsseldienst die Wohnung öffnen lassen und die Schlösser austauschen, das ist aber auch nicht so einfach, denn damit verstößt er eigentlich gegen das Grundgesetz (Unverletztlichkeit der Wohnung).

Auf jeden Fall sofort zum Anwalt. Hotel nehmen und dem Vormieter das alles in Rechnung stellen.

Hallo Yvonne,
rein rechtlich bist du ab den 1.5. die neue und zahlende mieterin. aber wenn sich der vormieter so stur stellt ist das schwierig.
es liegt bei deinem neuen vermieter die wohnung fristgemäß zu übergeben.zahle auf gar keinen fall miete ab dem 1.5. wenn du nicht rein kannst. wende dich an ein amt das dir kurzfristig eine bleibe besorgen kann und lass es den neuen vermieter zahlen. weiße ihn allerdings höflichst schriftlich darauf hin (was da auf ihm zukommt)

viel glück weiterhin und alles gute für die bevorstehende geburt…

hallo ,
der Vormieter hat gekündigt und daran ist er gebunden. Ich habe im Internet 2 Urteile gefunden. 1. Der Vermieter muß sicherstellen, das der Mieter pünktlich zum vereinbarten Vertragstermin in die Wohnung einziehen kann. Die durch die Verzögerung der Wohnungsübergabe zusätzlich anfallenden Kosten muß der Vermieter übernehmen. Amtsgericht Köln ( 209/C542/02).
2. Zieht der Vormieter trotz Beendigung des Mietverhältnisses nicht rechtzeitig aus, hat der Nachfolgemieter gegen ihn keine rechtliche Handhabe. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, vom Mietvertrag zurückzutreten und den Vermieter auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter kann insoweit dann den säumigen Vormieter in Regress nehmen. AG Frankfurt/ Main vom 6.11.2009 AZ 33 C 457/09.
Viel Glück und versuch trotz dem ganzen Schlamassel dich nicht zu sehr aufzuregen, damit es dem Kleinen im Bauch gut geht.
Gruß Koni

Hallo
Du kannst nichts mit Polzei, Wohnung öffnen lassen oder dergleichen.
Du kannst mit Deinem Vermieter sprechen, und ihm mitteilen, das ( wenn Du es hast) einen rechtsgueltigen Mietvertrag hast, und Deine Umstaende schildern. Zeugen für eine mündliche Zusage reichen auch aus.

Solltest Du und Deine Familie keine Unterkunft finden, muss Dein Vermieter ein Hotel bezahlen. Dies kann er sich dann von seinem Mieter, der nicht auszieht zurückholen. Dies soll dann nicht Deien Sorge sein.
Möbel einlagern lassen von einer Umzugsfirma,die Rechnung bekommt auch Dein Vermieter.
Rechne ihm das vor und erkläre ihm was auf ihn zukommt. Er sollte sich rasch darum kümmern,das die Wohnung fristgerecht frei wird.

Hallo Yvonne,
so bitter es klingen mag, aber erst mit der Schlüsselübergabe kommt ein Mietvertrag zum Abschluss.
Du kannst überhaupt nichts machen um in die Wohnung zu kommen, das kann nur der Vermieter! Die einzige Handhabe die Du hast, sind Schadensersatzansprüche gegen deinen neuen Vermieter, denn das ist Dein Vertragspartner.
Wenn Du möchtest, solltest Du Ihm Schriftlich eine „Haftbarhaltung“ für alle weiteren entstehende Kosten übersenden. Die kann erst mal pauschal gehalten sein, da die Kosten noch nicht absehbar sind.
Tja mehr kann man da nicht zu sagen, alles weitere wird sich ergeben.
Auch wenn es nicht hilft, ich wünsche Dir viel Glück bei der Bewältigung diese Problems.

Gruß connection

Hallo aus Bernburg,

um nicht ohne Wohnung zu sein, bleiben Sie in ihrer Wohnung! So wirklich ist Ihre Schilderung nicht nachzuvollziehen. Wer mietet eine noch belegte Wohnung ohne vorher zu schauen?

NEIN Sie dürfen sich nicht am Eigentum fremder vergreifen! Die Polizei räumt nur auf Grund eines volstreckbaren Urteils das ein Richter sprechen muss, und darf ohne solches keine Wohnung betreten.

LG aus Bernburg

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Sorry!

MfG schoerschi