Vormieterin bezahlte Laminat .... Wer hat Anspruch

Guten Tag!

Wir sind aus unserer alten Wohnung fristgerecht ausgezogen… Der Hund hat am Laminat , im Flur, seine „Spuren“ hinterlassen und das Laminat ist minimal aufgequollen … Haben erfahren das die Vormieterin das Laminat bezahlt hat … Hat die Vermieterin trotzdem ein Recht auf Schadensersatz ?

Grüße
Mango

sorry bin kein anwalt
Guten Tag!

Wir sind aus unserer alten Wohnung fristgerecht ausgezogen…
Der Hund hat am Laminat , im Flur, seine „Spuren“ hinterlassen
und das Laminat ist minimal aufgequollen … Haben erfahren
das die Vormieterin das Laminat bezahlt hat … Hat die
Vermieterin trotzdem ein Recht auf Schadensersatz ?

Grüße
Mango

Hat sie, denn wenn das Laminat hinüber ist, sinkt der Wert der Wohnung-

Ciao Mango10,

Wie immer ist die zentrale Frage: was steht im Mietvertrag.

Wenn der Vormieter euch das Laminat überlassen (Ablöse, Übergabeprotokoll) ist das Zeug nun Eures mit allen Rechten und Pflichten. Laminat hat ein begrenzte Lebensdauer.

Vermutl. ist es eure Pflicht die Wohung besenrein zu hinterlassen. Ist es hinüber und Eures kann die Vermiterin drauf bestehen das Zeug rauszureissen und zu entsorgen.

Sprecht mit eurer Vermieterin und fragt sie, was ihr lieber ist: angeraztes Laminat oder gar keins. Seid kompromissbereit und schlagt ein Maßnahmenpaket zur Übergabe vor. Was werdet ihr machen, was da lassen und was nicht. Wie das Laminat das der Vormieter da liess hat alles zwei Seiten. Die Großzügigkeit auf der einen Seite, kann der Gewinn auf der anderen sein … ;o)

Viel Erfolg!
cumar

hallo mango,
nach meinem dafürhalten im grundsatz erstmal ja, weil der vermieter das laminat vom vormieter übernommen hat und damit „eigentümer“ des laminats wurde. und ER hat ihnen die wohnung MIT dem laminat vermietet, das jetzt beschädigt ist. er könnte ja dem vormieter sogar eine abfindung dafür gezahlt haben.

in welcher höhe die schadenersatzforderung rechtens ist, das ist eine andere frage - da kann man lange vor gericht streiten, weil er ja nur den schaden einfordern kann, der ihm tatsächlich entstanden ist. übernimmt beispielsweise ihr nachmieter das alles anstandslos, wird der vermieter ihnen schwerlich einen schaden nachweisen können. an dieser stelle könnte es dann auch tatsächlich von bedeutung sein, wer das laminat bezahlt hat, außerdem natürlich wie alt es ist („neu für alt“-verrechnung) und wie wertig (gutes laminat ist kratzfest, billiges ist nichts wert, und max. gleichwertiger ersatz wäre einforderbar)

ist ein bisschen vertrackt, und ausgang ist ungewiss. sicherheitshalber sollten sie das ganze bei der hundehalterhaftpflicht melden und bei der miethaftpflicht - sollen die sich doch damit rumärgern!
viele grüße
salomo.

Hallo Mango,
die Antwort kennt nur der Anwalt ihres Vertrauens.

Grüße
Rüga

Sie haben Wohnung mit Laminat übernommen, ob Vermieter oder Vormieter dies verlegt hat spielt keine Rolle.
Für Beschädigungen müssen sie natürich aufkommen.

JA da in Deutschland das Verursacherprinzip geltendes Recht ist.

hallo - es spielt keine Rolle,ob die Vormieterin das Laminat bezahlt hat - es war in Ordnung,als ihr eingezigen seid und müsst es auch in Ordnung wieder zurück geben - nur normale Abnutzungsspuren kann die Vermieterin akzeptieren und der Zeitwert spielt eine Rolle,also wielange das Laminat schon drin war. Da euer Hund einen Schaden verursacht habt, seid ihr auch dafür verantwortlich.Sorry,aber leider ist das so im Mietrecht geklärt. Lg.

Hallo

Haben erfahren das die Vormieterin das Laminat bezahlt hat … Hat die

Vermieterin trotzdem ein Recht auf Schadensersatz ?
Grundsätzlich: ja

Wenn Ihr nicht das Laminat direkt vom Vormieter übernommen habt (z.B. beweisbar durch Abstandszahlung an den Vormieter oder irgendwie sonst im Mietvertrag geregelt), dann ist davon auszugehen, dass es zur Mietsache gehört - also wie alles sonstige vermietete Eigentum des Vermieters zu behandeln ist. Ob der Vermieter das Laminat vom Vormieter entgeltlich oder unentgeltlich übernommen hat spielt für die Eigenumszuordnung keine Rolle.

Das hat wiederum zur Folge, dass für jegliche nicht-vertragsgemäße/übermässige Abnutzung (in Normaldeutsch: Beschädigungen) der Vermieter einen Schadenersatzanspruch hat.
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete30.html

Die Höhe des Schadensersatzanspruches errechnet sich dann nach Alter (zu Mietende) und üblicher Lebensdauer bei vertragsgemäßer Abnutzung, da Schadenersatz eben nur Zeitwertentschädigung bedeutet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
Wobei der Geschädigte da nach dem Gesetzestext vordringlich auch Reparatur auf Kosten des „Schädigers“ verlangen kann … falls das bei Laminat überhaupt möglich ist.

Zur üblichen Lebensdauer bei Laminat habe ich schon Angaben von 10 bis zu 20 Jahren gelesen. Wenn sich die Parteien nicht einigen, wird das im Zweifel ein gerichtlich bestellter Gutachter für den jeweiligen Einzelfall festlegen (der dann vom Unterliegenden neben den gesamten Verfahrenskosten zu zahlen ist)
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source…

Aber eigentlich könnte man die Diskussion und Feilscherei doch auch der Tierhalter-Haftpflicht überlassen … In manchen Bundesländern ist die doch sogar gesetzlich vorgeschrieben:
http://www.versicherung-check.net/hundehaftpflichtve…

Sie müssen nur das im Wege des Schadenersatzes bezahlen, was bei Ihrem Auszug in einem Übergabeprotokoll vereinbart worden ist. Gibt es kein Übergabeprotokoll, gibt es auch keinen Schadenersatz.

Falls die Frage darauf hinaus geht, dass das Laminat ja nicht vom Vermieter sondern von der Vormieterin angeschafft wurde bedeutet das, dass sie in Ihrem Mietvertrag sehen müssen. Wenn dort drin steht, dass Ihnen das Laminat mit vermietet wurde, dann gehört es dem Vermieter. Ansonsten gehörte es dem Vormieter und mit dem haben sie nichts mehr zu tun. Auch der Vermieter nicht. Wenn Ihnen das Laminat also nicht ausdrücklich mit vermietet wurde, entstand Ihnen dieses kostenfrei zur Verfügung und sie brauchen auch keinen Schaden daran bezahlen.

Ansonsten gibt es ja noch die Hundehaftpflichtversicherung….

Hallo,

der Vormieter hat das Laminat nicht wieder entfernt. Das heißt meiner Meinung nach, dass der Vermieter auf sein Rückbaurecht verzichtet hat und damit das Laminat in sein Eigentum übergegangen ist. Deshalb müsste er - der Vermieter - einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Andersherum: hätten Sie das Laminat - unentgeltlich oder mit Abstandszahlung - vom Vormieter übernommen, hätten Sie einen Vertrag mit dem Vormieter und hätten damit die Rückbaupflicht übenommen. Der Vermieter könnte also jetzt verlangen, dass Sie den Boden - ob beschädigt oder nicht - entfernen. Der Vermieter müsste das Vertragsverhältnis mit dem Vormieter zwar beweisen - also beweisen, dass das Laminat Ihr Eigentum ist - aber das würde Ihnen ja nur nützen, wenn der Fußbodenbelag unbeschädigt ist.

meine Meinung keine Rechtsauskunft

Gruß Elfriede

Werter Fragesteller!
Alle Schäden, die auf Grund eines vertragsgemä
ßen Gebrauches entstanden während der Mietzeit entstanden sind, müssen vom Vermieter übernommen werden. (§ 535 BGB)
Nicht als vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache ist die Hinterlassenschaft eines Hundes, in der Folge eben Schäden am Laminat. Diese Kosten müssen vom Verursacher übernommen werden. „Da beisst die Maus keinen Faden ab.“
Es ist dabei unerheblich, dass der Vormieter das Laminat hat verlegen lassen. Mit ihrem Auszug aus der Wohnung hat der Vermieter vom Vormieter das Laminat übernommen, es gehört zum Mietobjekt.
Um einen Austausch oder die Kosten für das Laminat im Flur kommen Sie nicht herum.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo Mango,
die Antwort ist:JA.
Als Mieter hast Du die Mietsache pfleglich und nutzungsentsprechend zu behandeln.
Dass der Hund einmal „undicht“ wird, mag unglücklich sein. Aber es ist und bleibt eine untypische Nutzung, in deren Zug der Oberbelag Schaden genommen hat.
Und den Schaden bezahlt nach dem Verursacherprinzip hier der Mieter.
-.-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

Sorry, dazu kann ich nichts sagen. Das ist eine mietrechliche Angelegenheit, die mit dem Mieterbund oder einem Anwalt geklärt werden sollte.

LG Mattes

Hallo,
grundsätzlich gilt das was im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht da nichts spezielles drin (Renovierungsmaßnahmen bei Auszug) habt Ihr nix zu befürchten.

MfG
murmeltier