hallo mango,
nach meinem dafürhalten im grundsatz erstmal ja, weil der vermieter das laminat vom vormieter übernommen hat und damit „eigentümer“ des laminats wurde. und ER hat ihnen die wohnung MIT dem laminat vermietet, das jetzt beschädigt ist. er könnte ja dem vormieter sogar eine abfindung dafür gezahlt haben.
in welcher höhe die schadenersatzforderung rechtens ist, das ist eine andere frage - da kann man lange vor gericht streiten, weil er ja nur den schaden einfordern kann, der ihm tatsächlich entstanden ist. übernimmt beispielsweise ihr nachmieter das alles anstandslos, wird der vermieter ihnen schwerlich einen schaden nachweisen können. an dieser stelle könnte es dann auch tatsächlich von bedeutung sein, wer das laminat bezahlt hat, außerdem natürlich wie alt es ist („neu für alt“-verrechnung) und wie wertig (gutes laminat ist kratzfest, billiges ist nichts wert, und max. gleichwertiger ersatz wäre einforderbar)
ist ein bisschen vertrackt, und ausgang ist ungewiss. sicherheitshalber sollten sie das ganze bei der hundehalterhaftpflicht melden und bei der miethaftpflicht - sollen die sich doch damit rumärgern!
viele grüße
salomo.