Hi, ich denke ich stehe vor einem „kleinen“ Problem. Und zwar habe ich ab 1.1.17 eine Wohnung angemietet. Die Vormieterin hat selbst gekündigt, mein Mietvertrag ist schon unterschrieben. Jetzt hat sie sich scheinbar gegen die neue Wohnung entschieden und sucht wieder und ich befürchte nun, dass ich dann nicht in die Wohnung kann. Ich habe Strom/Gas/Internet und Kindergarten schon alles angemeldet. Wie geht das dann weiter wenn sie nicht auszieht? Ist sie verpflichtet wenigstens zu Verwandten in der Nähe zu ziehen? Wie lange kann das dauern bis man sie raus hat? Da sie selber 2 Kinder hat wird man denk ich ja nicht viel machen können oder?
Servus,
mit wem hast Du denn den Mietvertrag gemacht? Mit dem Vermieter oder mit irgendeiner Mieterin?
In diesem Mietvertrag steht drin, dass der Vermieter Dir die Wohnung zu Vertragsbeginn zur Verfügung stellen muss. Wie er das macht, ist sein Bier, aber es ist freundlich von Dir, wenn Du ihn jetzt darauf vorbereitest, dass es da Schwierigkeiten mit Frau Wetterfahne geben könnte. Dann wird es ihm leichter fallen, die Mieterin, die bekundet hat, dass sie die Wohnung nach dem 31.12. nicht mehr nutzen will, rechtzeitig rauszukanten.
Hinweis: Beschränke Dich in diesem Zusammenhang im Kontakt mit Mieter, eventuell Vormieterin usw. auf die beiden vertraglichen Verhältnisse (das gekündigte und das neue) und lasse die ganze Dekoration mit Kindergarten, Strom, Gas, Kindern, Goldhamstern und Fahnenweihe zum Schützenfest weg - die tun nichts zur Sache.
Schöne Grüße
MM
Den Vertrag hab ich mit der Vermieterin. Die hat schon gesagt dass sie auf jeden Fall will, dass die Vormieterin dann auch auszieht. Ich für meinen Teil habe nun bloß riesige Angst, dass ich dann da stehe und auf Kosten sitze. Denn solange ich da nicht wohne bekomme ich vom Amt auch kein Geld.
Nochmal:
Oder gibt es da vielleicht unübliche Formulierungen, z.B.
Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt vielleicht am 1. Januar 2017 oder auch an einem anderen Tag (…)
???
Erinnere also den Vermieter daran, dass ihr beide einen Vertrag geschlossen habt, und wenn Du freundlich sein willst, mach ihn wie gesagt darauf aufmerksam, dass Frau Wetterfahne rumzicken könnte. Der Rest ist, wie gesagt, sein Bier. Du hast einen Anspruch an den Vermieter.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
und der von Aprilfisch geschilderte Anspruch gegen den Vermieter schließt natürlich alle finanziellen Aufwendungen ein, die entstehen, wenn die Wohnung nicht vertragsgemäß übergeben bezogen werden kann.
Für Dich kann es sehr zeitaufwendig/ärgerlich sein, wenn du kurzfristig umdisponieren mußt, für den Vermieter wird es richtig teuer, da du ihm Kosten und Zeitaufwand in Rechnung stellen kannst.
&Tschüß
Wolfgang
Man bekommt die Dame im Zweifel nur mittels Räumungsklage bzw. Gerichtsvollzieher raus, das kann dauern. Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, dir eine Wohngelegenheit zur Verfügung zu stellen bzw. die dir entstehenden Kosten zu übernehmen, im Zweifel Hotel, schließlich habt ihr einen gültigen Vertrag, und der hat sich die ihm dadurch entstehenden Kosten von der Vormieterin zruückzuholen.
Hm, wenn sie keine freie Wohnung hat wo ich vorübergehend rein kann wird das lustig…Ich kann es mir nämlich nicht leisten ein Hotelzimmer anzubieten und das vorzustellen. Dann kann ich nur hoffen, dass ich eine Wohnung auf Zeit kriege und das Amt da auch mit macht
Und den müsst ihr beide erfüllen.
Das ist klar. Denn wenn die jetzige Mieterin nicht pünktlich auszieht, hat die Vermieterin eine Mänge Ärger und Kosten. Die Kosten kann sie sich von der jetzigen Mieterin theoretisch zurückholen - praktisch aber nur dann, wenn diese Geld hat.
Wenn du Kontakt zur jetzigen Mieterin hast, kannst du sie in aller Freundschaft darauf hinweisen, dass sie sich schadenersatzpflichtig machen würde.
Manche Leute haben seltsame Vorstellungen und es kann ja sein, dass auch diese Dame dazu gehört. Mag sein, sie denkt, dass sie problemlos weiter dort wohnen darf, wenn sie nichts „Passendes“ findet.
Es gab in diesem Forum auch schon Anfragen, wo Mieter sich beschwerten, dass man sie herausklagen würde, obwohl sie doch keine ihren Ansprüchen entsprechende Wohnung gefunden haben. Persönliches Pech.
Für so etwas gibt es in vielen Städten Notwohnungen.
Moin,
ich denke, dass die Autokorrektur hier zugeschlagen hat
Aber nochmal zur Klarstellung: Du hast Anspruch auf eine von der Vermieterin bereitzustellenden Unterkunft! Im schlimmsten Fall wäre es ein Hotelzimmer für dich und ein Lager für deine Möbel. Die Finanzierung sollte nicht dir Kopfzerbrechen bereiten sondern der umzugsunwilligen Nochmieterin deiner zukünftigen Wohnung.
Alles Gute
Hallo,
Ihr habt ja alle recht - aber ich kann den Poster verstehen. Er muss ab 1.1.17 irgendwo wohnen. Den Anspruch darauf müsste er ev. einklagen, also erstmal alles vorschiessen oder von Ämtern vorschiessen lassen. Dauert alles.
Mein Vorschlag wäre, selbst in der alten Wohnung zu bleiben, bis die Neue frei ist. Den alten Vermieter an den Neuen verweisen, von dem er auch die Miete kassieren kann.
Gruß, Paran
klar, das gibt einen tollen Rattenschwanz, und was hat der alte Vermieter mit den neuen Vermieter zu tun, diese haben in keinster weisse eine vertragliche Vereinbarung.
Ganz blöde Idee, wenn dort der Nachmieter rein will.
Gute Idee, wenn die alte Wohnung sonst leer stünde.
Aber natürlich: auf jeden Fall mit dem alten und dem neuen Vermieter absprechen!
Selbst bleiben geht nicht, mein Ex bleibt in der alten und nimmt zum 1.1.17 die Firma mit rein. Nicht seine eigene wohlgemerkt. Da ist dann kein platz mehr, ganz zu schweigen davon dass so ein Schadensersatzanspruch da wohl höher ausfällt wenn die UmsatzVerluste machen wegen dem Kinderlärm. Ich telefoniere heute nochmal mit der Vermieterin, dann hat sie nen Monat zeit sich zu kümmern. Ich hasse es wenn ein Mietverhältnis so beginnt…Ich kann ja nichts dafür, aber nen negativen Beigeschmack hat es sicherlich wenn ich sie drauf hinweisen muss dass sie erstmal für Unkosten aufkommen muss