Vormietsvertrag

Zur Situation,

ein Mieter wohnt noch in seiner Mietwohnung(Wohnungsgenossenschafft)und hat sie mit 3monatiger Kündigungsfrist gekündigt. Das war am 31.07.2003. und der Mieter könnte somit am 31.10.2003 raus.

Nun komme ich ins Spiel. Ich wollte die 1-Raum-Wohnung zum 01.09.2003 haben(der Andere ist schon ausgezogen und hatte sie tapeziert).Ich sah sie mir an und sie sah total schlecht aus(renouviert etc.) Und sagte der Wohnungsgenossenschafft so will ich sie nicht haben.(selbst die sagten mangelhaft)
Die sagten OK muß der andere eben noch bis zum 31.10. zahlen und dann werden wir sehen.

Nun meine Frage? Was heißt dann werden wir sehen? Der Genossenschafftsmensch wollte dazu weiter nichts sagen.
Wird dann die Kaution des anderen einbehalten und wird davon klar Schiff gemacht(sind aber nur 200Euro-wird nicht reichen)?

Das Problem ist, ich habe ein Vormietsvertrag abgeschlossen zum 01.11.2003 eben? Was ist wenn die Wohnung dann immer noch nicht gemacht wurde? Muß ich dann einziehen oder kann ich zurück treten?

Hallo Stefan,

ein Mieter wohnt noch in seiner
Mietwohnung(Wohnungsgenossenschafft)und hat sie mit 3monatiger
Kündigungsfrist gekündigt. Das war am 31.07.2003. und der
Mieter könnte somit am 31.10.2003 raus.

Nun komme ich ins Spiel. Ich wollte die 1-Raum-Wohnung zum
01.09.2003 haben(der Andere ist schon ausgezogen und hatte sie
tapeziert).Ich sah sie mir an und sie sah total schlecht
aus(renouviert etc.) Und sagte der Wohnungsgenossenschafft so
will ich sie nicht haben.(selbst die sagten mangelhaft)
Die sagten OK muß der andere eben noch bis zum 31.10. zahlen
und dann werden wir sehen.

Nun meine Frage? Was heißt dann werden wir sehen? Der
Genossenschafftsmensch wollte dazu weiter nichts sagen.
Wird dann die Kaution des anderen einbehalten und wird davon
klar Schiff gemacht(sind aber nur 200Euro-wird nicht reichen)?

Für wen ? Für Dich ? Du arbeitest mit einem Wohnungsunternehmen zusammen. Es wird wohl die Kaution des Vormieters kassiert, aber wahrscheinlich wird in der Wohnung nichts gemacht; es sei denn, dass Dir im Vorvertrag zugesagt ist, dass die Wohnung renoviert übergeben wird.

Das Problem ist, ich habe ein Vormietsvertrag abgeschlossen
zum 01.11.2003 eben? Was ist wenn die Wohnung dann immer noch
nicht gemacht wurde? Muß ich dann einziehen oder kann ich
zurück treten?

Damm musst Du dem Unternehmen zuerst eine Nachfrist geben zur Renovierung. Zudem kommt es darauf an, ob die Mängel derart groß sind, dass Dir ein Einzug nicht zumutbar ist. Du musst jetzt hinter dem Unternehmen her sein und klar und deutlich - wenn vertraglich vereinbart - die Renovierung der Wohnung verlangen. Wobei ich hier weitere Probleme sehe, insbesondere dass der Mieter, der derzeit die Miete wohl zahlen muss, jeden Einzug von Dir vor dem 31.10.2003 möglicherweise verhindert.

Meine Erfahrungen mit solchen Unternehmen sind. Der Vormieter zahlt die Miete und die Kaution ist auch weg. Das Unternehmen macht nichts und der neue Mieter muss selbst renovieren. Wer dann bei Einzug „renoviert übergeben“ nicht bei Einzug bereist den Vertrag ändern lässt „Mieter renoviert bei Einzug selbst“ und auch alle Mängel an Türen, Heizkörpern, Bodenbelägen im Mietvertrag aufnehmen lässt, hat meist bei Auszug ein böses Erwachen. Auch leichte Spuren an Linoleum, oft als Bemerkung, das ist kein Schaden, das sind Gebrauchsspuren werden bei Auszug plötzlich zum Schadenfall.

Wenn aber das Unternehmen einen Maler beauftragt, dann achte darauf, dass die Tapeten Stoss an Stoss sind, nicht übereinander lagern und in allen Ecken der Wand und der Decke die Farbe genauso ist wie an der restlichen Wand. Achte auch darauf, ob Farbflecken an Schaltern oder gar an Bodenbeläge oder schlechte Malerarbeiten an den Abschlüssen der Türen und Fenster bestehen. Oft wird nämlich unsachgemäss gearbeitet durch Billigfirmen und bei Auszug muss der Mieter eine fachmännisch renovierte Wohnung übergeben. Und vor allem … achte genau auf das Übergabeprotokoll, dass in Anwesenheit des früheren Mieters bei dessen Übergabe mit Dir erstellt wird. Oder verlange bei Einzug ein Einzugsprotokoll. Vorsicht. Keine Bemerkungen akzeptieren " wenn sie ausziehen weiss ich das ja" , damit Mängel nicht eingetragen werden.

Gerade bei Wohnungsbauunternehmen mit Angestellten, die die Wohnungsübergaben vornehmen, ist ein genaues Protokoll wichtig. Die Unternehmen erklären nach meiner bisherigen Erfahrung stets, dass so unterschrieben sei und nie jemals jemand etwas anderes gesagt haben will.

Gruss Günter