Vormietvertrag

Hallo

jemand hat ein Problem und zwar hat er vor 1 Woche einen Vormietvertrag unterschrieben. Darin steht das wenn der Mietvertrag nicht zu stande kommt er 1,5 Kaltmieten wegen Nichterfüllung des Vertrages zahlen muß wenn er die Wohnung nicht nimmt. Das Problem hierbei ist daß er ganz dringend eine Wohnung benötigt aber daß der Vermieter sich erst in 2 Wochen entscheiden will bzw. kann. Der Mieter hat aber andere Mietangebote denen er wenn es möglich ist gerne zusagen möchte. Gibts da eine Möglichkeit einfach von dem Vormietvertrag zurückzutreten? Eine Frist oder sowas änliches?

Hallo,

jemand hat ein Problem und zwar hat er vor 1 Woche einen
Vormietvertrag unterschrieben. Darin steht das wenn der
Mietvertrag nicht zu stande kommt er 1,5 Kaltmieten wegen
Nichterfüllung des Vertrages zahlen muß wenn er die Wohnung
nicht nimmt. Das Problem hierbei ist daß er ganz dringend eine
Wohnung benötigt aber daß der Vermieter sich erst in 2 Wochen
entscheiden will bzw. kann. Der Mieter hat aber andere
Mietangebote denen er wenn es möglich ist gerne zusagen
möchte. Gibts da eine Möglichkeit einfach von dem
Vormietvertrag zurückzutreten? Eine Frist oder sowas änliches?

wenn dies wirklich so zutrifft, muss ich ehrlich sagen, dass auch ich noch lernen muss zu was einige Parteien fähig sind.

Warum schliesst ein Vermieter mit einem Mieter einen Vorvertrag, wenn er sich das Recht vorbehält, vom Vertrag zurückzutreten, jedoch vom Mieter verlangt, wenn er sich - egal wie lange er als Mieter warten soll - vom Vertrag abwendet zahlen soll. Hier würde ich persönlich alles daran setzen um „Leidensgenossen“ zu finden. Denn hier könnte es durchaus möglich sein, dass nicht vermietet werden soll, sondern sich jemand möglicherweise auf eine ganz miese, wenn nicht gar kriminelle Tour Geld beschafft. Wenn mindestens ein weiterer Interessent bekannt wäre, würde ich umgehend den nächsten Mieterverein aufsuchen und abklären, ob hier nicht Strafanzeige gestellt werden sollte. Bei RS kann man auch einen Anwalt einschalten. Wer nicht genug Geld hat, hat möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe über das Amtsgericht.

Mein Tipp. Manchmal ist es günstiger vorübergehend ein Hotelzimmer zu nehmen und weiterhin zu suchen. Denn hier geht möglicherweise noch mehr schief. Ein solcher Vertragspartner ist auf jeden Fall mit äusserster Vorsicht zu geniessen und ein Mietvertrag sollte ohne Beratung nie unterschrieben werden.

Auf jeden Fall müsste jetzt wegen des Vorvertrages der Vermieter aufgefordert werden den Beginn des Vertrages zu bestätigen und einen ausgefüllten Mietvertrag innerhalb einer Woche zu übersenden. Mei dringender Rat. Mieterverein oder Anwalt aufsuchen. Da kommt, dafür würde ich garantieren, noch mehr.

Gruss Günter

Also er wird sich morgen nochmal mit der Maklerin in Verbindung setzen und den genauen Sachverhalt klären. Der Vermieter ist seit heute im Urlaub und kommt erst in 2 Wochen wieder. Dann will sich der Vermieter entscheiden an welchen Interessenten er vermietet. Bisher gibt es laut Maklerin erst diesen einen Interessenten für die Wohnung.

Für was gibt es dann überhaupt einen Vormietvertrag? Normalerweise doch um die Zusage zur Vermietung des Objekts zu einem bestimmten Termin zu bestätigen oder? Aber dann könnte man doch gleich einen Mietvertrag ausstellen wo ein späterer Mietbeginn vermerkt wird oder? Also für was dann einen Vormietvertrag?

Hallo,

wer einen Vormietvertrag macht, macht üblicherweise eine verbindliche Zusage. Mit dem Vormietvertrag wird die Vereinbarung über das Mietverhältnis getroffen. Lediglich wird mit dem Vormietvertrag dargetan, dass abschliessend in einem Mietvertrag alle bereist fetsgelegten Punkte vereinbart werden. Prüfe mal nach, wo diese Maklerin organisiert ist. Dieses Vorgehen ist absolut nicht üblich. Überhaupt nicht von Maklern.

Gruss Günter

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Hallo Günter

werde das morgen persönlich mal in die Hand nehmen (Die Betroffene Person ist mein Bruder) . Werde das aber morgen mit der Maklerin genau abklären was genauer Bestandteil dieses Vertrages ist. Werde dann morgen nochmal näheres hierzu posten.

Danke schon mal im Voraus für Deine Hilfe

Gruss

Steffen

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§ 555 BGB Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

In wie weit die Wirksamkeit des gesamten Vorvertrages beeinträchtigt ist-- ???

MfG Jakob

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