Der Vormund (Mutter) arbeitet im Gastronomiebetrieb des Mündels. Das Erbe wurde nocht nicht angenommen und auch noch nicht angenommen (6 Wochen Frist). Sie erhöhte sich einfach das Gehalt von 900,00 Euro auf 5.000,00 Euro. Meine Frage: Kann sie ohne Absprache mit dem Vormundschaftsgericht eine solche Lohnerhöhung durchführen?
Kann sie ohne Absprache mit dem Vormundschaftsgericht eine
solche Lohnerhöhung durchführen?
Nein.
Unabhängig von einem möglichen Genehmigungstatbestand, ist der Vormund in diesem Fall von der Vertretung ausgeschlossen; 1795 II, 181 BGB. Eine wirksame Abänderung eines bestehenden Arbeitsvertrages kommt nicht zustande.
Soweit der Vormund eine Abänderung des bestehenden Arbeitsvertrages begehrt, ist für dieses Rechtsgeschäft ein Ergänzungspfleger durch das Vormundschaftsgericht zu bestellt.
ml.