Vormundschaft

Liebe/-r Experte/-in,

mir liegt da eine Angelegenheit auf der Seele, für die ich dringend Informationen benötige.

Es geht um folgendes: Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus und vor gut einem dreiviertel Jahr hat mich eine Frau, vielleicht Anfang 60, um Hilfe gebeten, weil sie den Heizthermostat ihrer Gasetagenheizung nicht einstellen konnte. Ich konnte mit der Frau ganz freundlich und problemlos sprechen.

Diese Frau hat mich nun vor einigen Wochen erneut kontaktiert und mir gesagt, daß sie seit einigen Monaten kein Warmwasser mehr hat, weil der Heizungsmonteur angeblich ihre Gastherme kaputt gemacht hat. Dazu erzählte sie mir völlig aufgelöst und voller Jähzorn, das sie seit dem Vorfall keine Miete mehr bezahlt und sich die Hausverwaltung nicht rührt. Sie bezeichnete die Frau aus der Verwaltung als „Schlampe“ und übleres. Ich war erschrocken von soviel Wut. Sie hielt dies auf einmal für ein Komplott und jegliche Versuche sie zu beruhigen scheiterten.

Wieder ein paar Tage später bat sie mich darum in meinem Mietvertrag nachzuschauen, ob ich dort nicht die Anschrift des Hauseigentümers finden würde. Ich gab ihr die Adresse, doch der ist anscheinend umgezogen und so sagte sie mir weitere Tage später, daß die Adresse nicht stimmt und auch ich von dem Vermieter über’s Ohr gehauen wurde.

Nach dem sie mir nun sagte, sie stände mit über 1.800 Euro Miete aus, sah ich einen Handlungsbedarf und rief bei der Verwaltung an. Die Sachbearbeiterin schilderte mir ganz höflich ihre Sicht der Dinge und wie sie ständig von der besagten Frau, die anscheinend all ihre Wut auf diese Frau projeziert, beleidigt würde. Zudem ist bereits die fristlose Kündigung erfolgt nach dem man drei unterschiedliche Monteurfirmen zur Behebung zu der Frau schickte und diese stets aus der Wohnung als Diletanten hinausgeworfen wurden. Der Hausbesitzer möchte nun das Vormundschaftsgericht bemühen und ich fragte, ob die Angelegenheit vielleicht doch noch gütlich zu regeln sei.

Daraufhin erhielt ich heute den Anruf des Vermieters und dieser sagte, es würde ihm schwer fallen, diesen Schritt zu gehen, aber nach fast einem halben Jahr ohne Miete und der erfolgten Kündigung sieht er sich dazu gezwungen. Er willigte dann ein, daß ich mit dieser Frau nochmal spreche und wir vielleicht zu dritt eine Lösung finden.

Diese Frau hat, soweit allen Mietern im Haus und auch der Verwaltung bekannt ist, keine Angehörigen, ist wohl berufstätig, aber Näheres ist nicht bekannt, da sie sehr zurückgezogen lebt.

In ihrem Jähzorn bringt sie so manches durcheinander und entwickelt dann Komplottgeschichten, die durchaus haarsträubend wirken, aber darüber hinaus stelle ich keine weitere Verhaltensanomalien fest. Ich erwähne dieses, weil ich in der Gerontopsychiatrie arbeite und mit verhaltenaufälligen Menschen umgehe.

Als ich sie gestern zufällig traf und sie höflich auf mögliche rechtliche Konsequenzen hinwies, also z. B. eine mögliche Zwangsräumung ansprach, da sagte sie mir, sie pfeiffe auf Gesetze, ihr Bauch sagt, sie habe Recht und alles andere zählt nicht, ich solle mich von den „Schlampen und Arschlöchern“ nicht hinters Licht führen lassen.

Nun habe ich Ihr einen Zettel in den Briefkasten gesteckt und bitte um ein klärendes Gespräch mit dem Hauseigentümer, da sie die Wohnung beim persönlichen Klingeln nicht mehr aufmacht.

Trotzdem die Frage, wenn denn alle Vermittlungsversuche scheitern würden, wie läuft das Prozedere beim Vormundschaftsgericht ab und kann man dort auch einen speziell geschulten Psychologen einschalten.

In meiner Institution, in der ich arbeite, kommt es ja regelmäßig zu Anhörungen von Vormundschaftsgericht und ich weiß das manche unserer Schützlinge auf diese Standardtfragen wie: „Wissen Sie welches Jahr wir haben/ wo sie leben etc.?“ äußert gereizt reagieren, weil sie sich veräppelt fühlen. Manche meiner Schützlinge spielen aber auch regelrecht mit derlei Personen.

Meine Anfrage beinhaltet halt die Sorge, daß diese Frau bei einer Anhörung komplett die Beherrschung verliert und dann evtl. medikamentös eingestellt werden muß. Ich kenne Leute, die bei uns eingeliefert wurden, weil sie einfach mal „ausgetickt“ sind, weil sie Dinge nicht verstanden haben und nach einem halben Jahr waren aus diesen Leuten gebrochene Persönlichkeiten geworden.

Das mögen Ausnahmen sein, aber ich möchte halt wissen, ob man Einfluß haben kann auf den Verlauf des Prozderes bzw. es auch besonders einfühlsame Psychologen hierfür gibt.

Ich weiß Ihre Zeit, die Sie für das Lesen und Beatnworten dieser Anfrage genutzt haben, zu schätzen und bin für jeden Tip und Hinweis dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Lonny D.

Tut mir leid, ich kann nicht helfen.

JeannetteO

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Hallo Lonny,

für die Einrichtung einer Betreuung ist es erforderlich, dass das Vormundschaftsgericht davon Kenntnis erhält, dass eine volljährige natürliche Person (hier: Nachbarin) seine Angelegenheit nicht oder nur zum Teil eigenverantwortlich regeln kann. Wie erhält das Vormundschaftsgericht Kenntnis? In dem der Betroffene (Nachbarin) oder ein Dritter (Vermieter) das Gericht informiert.

Sobald diese Information auf den Weg gebracht worden ist, hat dass Vormundschaftsgerict von Amts wegen zu ermitteln. D. h., es muss sich ein eigenes Bild davon machen, ob die gemachten Angaben, dass jemand fremder Hilfe bedarf, zutreffend sind. Hierfür wird in Niedersachsen die Betreuungsbehörde des jeweiligen Landkreises beteiligt.

Darüber hinaus ist die Stellungnahme eines Gutachters (Arzt, Psychater etc.) erforderlich. Zumindest in meinem Wohnort kann man davon ausgehen, dass hierfür „einfühlsame“ Gutachter ausgewählt werden. Aus meiner Sicht ist es ratsam, dass Du unabhängig vom Vermieter dem Vormundschaftsgericht deine Sicht der Dinge mitteilst. So ist gewährleistet, dass alle Aspekte für die mögliche Einrichtung einer Betreuung berücksichtigt werden. Eine Garantie ist es jedoch nicht.

Ich hoffe, hiermit erst einmal geholfen zu haben. Solltest Du noch weitere Fragen, insbesondere zum Verfahrensablauf haben, melde Dich einfach wieder.

Fruß crickelcrackel

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