Vormundschaft bei Tante

hallo ich habe gerade eine schwierige situation…
meine schwester hat ein kind bekommen.wo sie sich auch de ersten 2 Monate gekümmert hat aber das interesse verloren hat.das kind ist jetz fast ein Jahr als und meine schwester und ihr freund sind schon sehr gut bei der polizei bekannt.und werden von tag zu tag immer unverantwortlicher…und lassen das kind mal 3 wochen bei uns ( meiner mutter).meine schwester und ihr freund würden auch nichts dagegen haben wenn dass kind bei meiner mutter oder bei mir lebt. kann einer von uns die vormundschaft haben ( meine Mutter und ich)
Ich:bin 20 mache gerade eine Ausbildung zur Kinderpflegerin
Meine Mutter: hat schon eine Vormundschaft weil mein Bruder zu 100% Behindert ist .

würde mich um eine Antwort freuen.
lg Marina

Guten Tag,

die Übertragung des Status des Personensorgeberechtigeten ist in der Regel nur bei Gefährdung des Kindwohls möglich. Dabei reagieren die Jugendämter sogar intern manchmal unterschiedlich. I.d.R versucht das Jugendamt erst einmal die eigentlichen Personensorgeberechtigten durch andere Maßnahmen zu bekehren. Das allerletzte Mittel ist der Entzug des Erziehungauftrages. Du oder deine Mutter müssen bestimmte Auflagen erfüllen um das Sorgerecht zu erhalten.
An deiner Stelle würde ich deine Schwester erst einmal auf ihren Erziehungsauftrag hinweisen und ihr die Folgen klar machen.


Meine gesamte Aussage ist keine Rechtsberatung und beruht auf jahrelange Erfahrung im Kinder- und Jugendbereich und der Arbeit mit Kinderheimen und Jugendamt.

Hallo Marina Ich kann dir leider bei dieser Frage nicht helfen wünsche euch aber alles Gute. Barbara

Liebe Maria, das ist wirklich eine schwierige Situation, in der Ihr Euch befindet. Für das Kindeswohl wäre es wahrscheinlich wirklich am Besten, wenn Ihr Euch um das Kind kümmert, denn ein stabiles Umfeld ist aus meiner Sicht wichtig für ein Kind. Folgende Fragen solltet Ihr bedenken: Würdet Ihr (Du und Deine Mutter)die Betreuung u.U. für die nächsten 17 Jahre übernehmen wollen und können? (Auch im Hinblick auf die Betreuung Deines Bruders), Denk auch an Deine persönlichen Zzukunftspläne! Ist Deine Schwester wirklich bereit, wie du schreibst, die Betreuung abzugeben? Ich bin überhaupt kein Experte und kenne mich in rechtlichen Fragen nicht aus, Ihr solltet auf jeden Fall das Jugendamt einschalten und konkrete Schritte und Vorschläge mit den Verantwortlichen diskutieren. Viel Glück und toi, toi, toi!

Hallo Marina!

Ich fürchte das ist eine ziemlich vertrackte Situation. Ich finde es toll, daß Du Dich so um Deine Nichte kümmerst aber ich weiß aus Erfahrung, daß es für solche Situationen keine einfachen Lösungen gibt.

Die rechtliche Seite kann ich nicht beurteilen. In extremen Fällen können den Eltern einzelne oder alle Rechte entzogen werden und ein Vormund bestellt werden. Das muss - soviel ich weiss - von einem Amtsrichter entschieden werden. Sofern Deine Schwester das befürwortet, ist es natürlich einfacher, als dies gegen ihren Willen durchzusetzen. Grundsätzlich ist es möglich, daß ein solcher Vormund aus der Familie kommt - ob das Gericht allerdings einer 20-jährige, die noch in der Ausbildung ist diese schwere Verantwortung aufbürdet wage ich zu bezweifelen. Aber es gibt da noch Mittelwege, vielleicht können Deine Mutter und Du das Kind offziell in Pflege nehmen und ein vom Amt bestellter Vormund Euch unterstützen. Desweiteren gibt es Familienpfleger/innen, die Euch mit Rat und Tat unterstützen können.

Auf jeden Fall würde ich umgehend das örtliche Jugendamt einschalten. Die können wohl am ehestens raten und helfen. Die Jugendämer sind keineswegs - wie manche fürchten - nur staatliche Regulierungsstellen. Viele Jugendamtsmitarbeiter sind ernsthaft bemüht in schwierigen Situationen unbürokratisch und schnell zu helfen. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund und was die Eltern betrifft geht hier Hilfe eindeutig vor Strafe - Du brauchst also nicht zu befürchten, daß Du Deine Schwester „in Schwierigkeiten bringst“ - d.h. um es mal salopp zu sagen, sie steckt ja wohl schon bis zum Hals in der Sch… - es kann nur schlimmer werden, wenn hier nicht bald etwas passiert!

Als Kinderpflegerin müßtest Du doch eigentlich Kontakte haben - wo machst Du denn die Ausbildung? Hast Du keinen vertrauenswürdigen und erfahrenen Sozialarbeiter oder Pädagogen in Deinem Ausbildungsbetrieb?

Wenn Du den Ämtern nicht traust oder schlechte Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht hast, erkundige Dich nach einer nicht staatlichen Familienberatungsstelle z.B. der Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt o.ä. in Deiner Gegend.

Ach ja, Erziehungs- und Familienberatungsstellen unterliegen der Schweigepflicht! Du kannst Dich also ganz unverbindlich - u.U. sogar anonym - beraten lassen.

Im Internet kannst Du es mal unter folgenden Adressen versuchen:

http://www.bke.de/virtual/bke/index.html

Und immer dran denken: Du wirst nie vorher wissen können ob es besser wird, wenn DU etwas tust - aber DU weißt, das DU etwas tun mußt, damit es NICHT noch viel SCHLIMMER wird! Also nur MUT!

Schreib mal wie es weitergeht. Wenn mir noch was einfällt, melde ich mich noch mal.

Herzliche Grüße und alles Gute für Dich und Deine Nichte!

Conrad

Tut mir leid.Ich kann Dir dsbzgl. nicht helfen.
Viele Grüsse

Liebe Marina 90

Es tut mir leid, dass ich Dir hier nicht wirklich weiterhelfen kann. Das ist eine Frage an einen Juristen. Als Laie gehe ich davon aus, dass eine Uebertragung der Vormundschaft grundsaetzlich moeglich ist, allerdings ist so etwas normalerweise gerichtlich zu klaeren.

Am besten wird es wohl sein, wenn Ihr einen in Vormundschaftsfragen bewanderten Anwalt fragt.

Alles Gute, Ingrid

ja des ist sehr nett das es jemand mal auf dem punkt bringt. Es wird immer schwerer jetz ist meine schwester im Gefängnis für eine Woche…wenn wir das jugendamt informieren kann es sein das die kleine bis zum entschluss wer des sorgerecht hat. in einem kinderheim wohnt:frowning:. ja Caritas ist gut habe ich auch schon einen termin. OHHHH man es ist einfach schwer:frowning:Aber danke für die zahlreichen Nachrichten…

wenn wir das jugendamt informieren kann es
sein das die kleine bis zum entschluss wer des sorgerecht hat.
in einem kinderheim wohnt:

Okay, das Risiko ist nicht auszuschließen. Aber zwischen Sorgerecht und Betreuung ist es ein langer Weg. Es kann auch sein, daß das Jugendamt das Kind Deiner Mutter und Euch zur Betreuung überläßt und Euch dabei unterstützt.

Schau mal mit den Augen eines Jugendamt-Mitarbeiters/in auf Deine Mutter und Dich. Meinst Du diese/r würde sagben: „Ja bei den beiden ist das Kind gut aufgehoben“? Immerhin könnt Ihr in die Waagschale werfen, daß Ihr das Kind schon dauernd betreut.