Vormundschaft der Eltern

Hallo,

folgender Fall: Die einzige Tochter zieht in die Nähe der Eltern, um sie im Alter, um sie versorgen zu können (Eltern: 86). Das hat sie bis vor 4 Wochen gemacht. Dann wollten beide keine Hilfe von der Tochter mehr. Sie hat alles an die Malteser abgegeben.

Die Malteser stellten folgende Diagnose: Die Mutter dement, der Vater auch. Sie können nicht mehr entscheiden, was ihnen gut tut!
Sie verweisen ihre einzige Tochte des Hauses, weil sie es nicht ertragen können, so schwach zu sein.

Ihre Tochter darf nicht helfen, dafür die Putzfrau, die 2mal die Woche kommt. Sie hat mit Sicherheit Zugriff auf das Konto.

Wie kann eine Tochter dann eingreifen?

An den Hausarzt wenden, der die Befunde hat?
Es geht um die Vormundschaft, wie kann sie dies bekommen?

So schwer es ist, aber: Was soll man dann tun?

Um ehrlich zu sein: Die Selbsthilfegruppe für Angehörige für Demenzkranke war in meinem Ort besetzt von einem 80 (!!!)-jährigen Mann, der mit 3 Personen, wie er sagte, sich einmal im Monat zusammensetzt.

Die Frage: Wie kann eine Tochter die Vormundschaft der Demenzkranken Eltern bekommen? Wie ist der rechtliche Weg?

Danke!

Gruß
Karin

Die Malteser stellten folgende Diagnose: Die Mutter dement,
der Vater auch. Sie können nicht mehr entscheiden, was ihnen
gut tut!

Hi,

woher wissen die vom Malteser das? Sind das spezielle Fachärzte? Haben sie Tests durchgeführt?

Ihre Tochter darf nicht helfen, dafür die Putzfrau, die 2mal
die Woche kommt.

Das ist doch schon mal positiv. Viele Alte Menschen verweigern sogar diese Hilfe.

Sie hat mit Sicherheit Zugriff auf das Konto.

Weiß die Tochter das oder vermutet sie das nur?

Wie kann eine Tochter dann eingreifen?

Wenn die beiden geistig fit sind, gar nicht.

An den Hausarzt wenden, der die Befunde hat?

Ohne die Erlaubnis der Eltern wird der Hausarzt keine Befunde der Eltern herausgeben können.

Es geht um die Vormundschaft, wie kann sie dies bekommen?

Beim Betreuungsgericht beantragen.

So schwer es ist, aber: Was soll man dann tun?

S. o.

Um ehrlich zu sein: Die Selbsthilfegruppe für Angehörige für
Demenzkranke war in meinem Ort besetzt von einem 80
(!!!)-jährigen Mann, der mit 3 Personen, wie er sagte, sich
einmal im Monat zusammensetzt.

Jeder 80jährige ist dement oder geistig nicht fit? Seltsame Einstellung.

Die Frage: Wie kann eine Tochter die Vormundschaft der
Demenzkranken Eltern bekommen? Wie ist der rechtliche Weg?

Zunächsteinmal einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Dieses schreibt dann die Eltern an und beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter. Dieser wird dann feststellen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist und dem Gericht eine Empfehlung aussprechen. Ein Richter wird dann die Eltern aufsuchen und sich ebenfalls ein Bild machen.

Danach wird eine Betreuung eingerichtet oder auch nicht. Das Gericht muß auch nicht die Tochter als Betreuerin einsetzen, es kann auch andere Personen als Betreuer bestimmen.

Gruß
Tina

Hallo,

Betreuungsanregung (diverse Gerichte haben Vorlagen hierfür online, es muss aber nicht die konkrete Vorlage eines zuständigen Gerichts sein, das sind nur Hilfsmittel, damit möglichst sofort alle entscheidenden Punkte mitgeteilt werden, es geht auch als normaler Brief) mit sachlicher Darstellung der gesundheitlichen Situation der Betroffenen an das zuständige Betreuungsgericht mit erklärter Bereitschaft die Betreuung übernehmen zu wollen, setzt die übliche Mechanik in Gang. Hoffentlich bevor andere eine entsprechende Anregung auf den Weg gebracht haben, die ggf. dann zu einem anderen Betreuer führen könnten. Insoweit ist Geschwindigkeit angesagt.

Es wird dann ein Begutachtungstermin vom Gericht angesetzt, und der Gutachter wird sich auch sonstige verfügbare Informationen über das Gericht beschaffen. Kommt der zu einem Betreuungsbedarf, wird entschieden, wer zum Betreuer für welche Aufgabenkreise eingesetzt wird.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Die Malteser stellten folgende Diagnose: Die Mutter dement,
der Vater auch. Sie können nicht mehr entscheiden, was ihnen
gut tut!

woher wissen die vom Malteser das? Sind das spezielle
Fachärzte? Haben sie Tests durchgeführt?

Beide Personen sind Pflegestufe II, von den Maltesern wird durchgeführt: 3mal/Tag Tabletteneinnahme, weil sie vergessen,sie zu nehmen, Haushaltsführung täglich,der Arzt und Rezepte werden von ihnen geordert, wenn notwendig.

Sie hat mit Sicherheit Zugriff auf das Konto.

Weiß die Tochter das oder vermutet sie das nur?

Bisher hatte die Tochter Überweisungen getätigt (Vollmacht wurde ihr erteilt) und monatlich Geld abgehoben. Diesen Monat nicht. An die Putzfrau wurden verschenkt: Pelzmäntel, eine Grab-Bronze-Statue, das Auto wurde durch die Putzfrau und ihrem Mann verkauft (so haben es die Eltern erzählt). Sie wohnt nebenan und im Ort sehr unbeliebt, weil falsch.

Wie kann eine Tochter dann eingreifen?

Wenn die beiden geistig fit sind, gar nicht.

Geistig fit? Wie wird das deklariert? Wenn sie keine Überweisungen selbst ausstellen können (Problem mit den verschiedenen Spalten und den Zahlen), die Tabletteneinnahme vergessen glaube ich nicht, daß sie geistig fit sind.

An den Hausarzt wenden, der die Befunde hat?

Ohne die Erlaubnis der Eltern wird der Hausarzt keine Befunde
der Eltern herausgeben können.

Es besteht eine Verfügungsvollmacht beider Elternteile an die Tochter, Arztunterlagen einsehen zu dürfen und geschäftliche, geldliche Angelegenheiten zu regeln. Dies war wichtig bei einem 4-wöchigen Krankenhausaufenthalt beider.

Um ehrlich zu sein: Die Selbsthilfegruppe für Angehörige für

Demenzkranke war in meinem Ort besetzt von einem 80
(!!!)-jährigen Mann, der mit 3 Personen, wie er sagte, sich
einmal im Monat zusammensetzt.

Jeder 80jährige ist dement oder geistig nicht fit? Seltsame
Einstellung.

Dies wurde nicht geschrieben! (s.o.)!
Der ältere Herr konnte zu o.g. Thema keinerlei Auskunft geben. Verwunderlich auch, daß in einer großen Stadt mit sicherlich vielen Angehörigen von Demenzkranken diese Selbsthilfegruppe nur aus 3 Menschen besteht, die sich nur einmal im Monat treffen. Das ist enttäuschend.

ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist und dem
Gericht eine Empfehlung aussprechen. Ein Richter wird dann die
Eltern aufsuchen und sich ebenfalls ein Bild machen.

Danach wird eine Betreuung eingerichtet oder auch nicht. Das
Gericht muß auch nicht die Tochter als Betreuerin einsetzen,
es kann auch andere Personen als Betreuer bestimmen.

Da für die Tochter ja schon eine Verfügungsvollmacht besteht, scheidet wohl das Einsetzen eines anderen Betreuers aus. Diese Vollmacht wurde vor 1/2 Jahr geschrieben, gerade um obengenannten Fall zu vermeiden.
Gerade deshalb ist es der Tochter wichtig und es ist auch ihre Aufgabe, zu beobachten, was passiert und evtl. einzuschreiten, auch wenn es schwer ist.

Gruß
Karin

Beide Personen sind Pflegestufe II, von den Maltesern wird
durchgeführt: 3mal/Tag Tabletteneinnahme, weil sie
vergessen,sie zu nehmen, Haushaltsführung täglich,der Arzt und
Rezepte werden von ihnen geordert, wenn notwendig.

Hi,

die Pflegestufe hat nicht zwingend etwas damit zu tun, das die Personen dement sind. Über eine etwaige Demenz wird ein vom Gericht beauftragter Gutachter entscheiden.

Weiß die Tochter das oder vermutet sie das nur?

Bisher hatte die Tochter Überweisungen getätigt (Vollmacht
wurde ihr erteilt) und monatlich Geld abgehoben. Diesen Monat
nicht. An die Putzfrau wurden verschenkt: Pelzmäntel, eine
Grab-Bronze-Statue, das Auto wurde durch die Putzfrau und
ihrem Mann verkauft (so haben es die Eltern erzählt). Sie
wohnt nebenan und im Ort sehr unbeliebt, weil falsch.

Das kann man von hieraus nicht beurteilen, zumal man nur eine Sicht kennt.

Wenn die beiden geistig fit sind, gar nicht.

Geistig fit? Wie wird das deklariert? Wenn sie keine
Überweisungen selbst ausstellen können (Problem mit den
verschiedenen Spalten und den Zahlen), die Tabletteneinnahme
vergessen glaube ich nicht, daß sie geistig fit sind.

Auch das alleine muß kein Zeichen für eine erforderliche Betreuung sein. Meine Schwiegermutter war in der Anfangszeit ihrer Erkrankung auch sehr vergesslich, zeitlich nicht immer orientiert und benötigte auch Hilfe beim Ausfüllen diverser Formulare. Nach Auskunft der damaligen behandelnden Ärzte, wäre dies alleine aber nicht ausreichend um eine Betreuung zu errichten.

Ein Guachter wird bei einem Antrag auf Betreuung eine Empfehlung aussprechen und ein Richter abschließend mit den Eltern sprechen. Danach wird er eine Entscheidung treffen.

An den Hausarzt wenden, der die Befunde hat?

Es besteht eine Verfügungsvollmacht beider Elternteile an die
Tochter, Arztunterlagen einsehen zu dürfen und geschäftliche,
geldliche Angelegenheiten zu regeln. Dies war wichtig bei
einem 4-wöchigen Krankenhausaufenthalt beider.

Dann sollte man den Hausarzt nach den Befunden fragen und ihm von dem Verdacht des Hilfsdienstes erzählen und Nachfragen, ob seiner Meinung nach eine Betreuung erforderlich wäre.

Jeder 80jährige ist dement oder geistig nicht fit? Seltsame
Einstellung.

Dies wurde nicht geschrieben! (s.o.)!
Der ältere Herr konnte zu o.g. Thema keinerlei Auskunft geben.
Verwunderlich auch, daß in einer großen Stadt mit sicherlich
vielen Angehörigen von Demenzkranken diese Selbsthilfegruppe
nur aus 3 Menschen besteht, die sich nur einmal im Monat
treffen. Das ist enttäuschend.

Immerhin gibt es bei Dir eine Selbsthilfegruppe, bei uns in der Gegend gibt es keine.

ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist und dem
Gericht eine Empfehlung aussprechen. Ein Richter wird dann die
Eltern aufsuchen und sich ebenfalls ein Bild machen.

Danach wird eine Betreuung eingerichtet oder auch nicht. Das
Gericht muß auch nicht die Tochter als Betreuerin einsetzen,
es kann auch andere Personen als Betreuer bestimmen.

Da für die Tochter ja schon eine Verfügungsvollmacht besteht,
scheidet wohl das Einsetzen eines anderen Betreuers aus. Diese
Vollmacht wurde vor 1/2 Jahr geschrieben, gerade um
obengenannten Fall zu vermeiden.

Es kommt darauf an, was genau diese Verfügungsvollmacht beinhaltet. Bei bestimmten Vollmachten darf das Gericht gar nicht mehr tätig werden, um eine Betreuung einzurichten.

Gruß
Tina