Hallo,
Die Malteser stellten folgende Diagnose: Die Mutter dement,
der Vater auch. Sie können nicht mehr entscheiden, was ihnen
gut tut!
woher wissen die vom Malteser das? Sind das spezielle
Fachärzte? Haben sie Tests durchgeführt?
Beide Personen sind Pflegestufe II, von den Maltesern wird durchgeführt: 3mal/Tag Tabletteneinnahme, weil sie vergessen,sie zu nehmen, Haushaltsführung täglich,der Arzt und Rezepte werden von ihnen geordert, wenn notwendig.
Sie hat mit Sicherheit Zugriff auf das Konto.
Weiß die Tochter das oder vermutet sie das nur?
Bisher hatte die Tochter Überweisungen getätigt (Vollmacht wurde ihr erteilt) und monatlich Geld abgehoben. Diesen Monat nicht. An die Putzfrau wurden verschenkt: Pelzmäntel, eine Grab-Bronze-Statue, das Auto wurde durch die Putzfrau und ihrem Mann verkauft (so haben es die Eltern erzählt). Sie wohnt nebenan und im Ort sehr unbeliebt, weil falsch.
Wie kann eine Tochter dann eingreifen?
Wenn die beiden geistig fit sind, gar nicht.
Geistig fit? Wie wird das deklariert? Wenn sie keine Überweisungen selbst ausstellen können (Problem mit den verschiedenen Spalten und den Zahlen), die Tabletteneinnahme vergessen glaube ich nicht, daß sie geistig fit sind.
An den Hausarzt wenden, der die Befunde hat?
Ohne die Erlaubnis der Eltern wird der Hausarzt keine Befunde
der Eltern herausgeben können.
Es besteht eine Verfügungsvollmacht beider Elternteile an die Tochter, Arztunterlagen einsehen zu dürfen und geschäftliche, geldliche Angelegenheiten zu regeln. Dies war wichtig bei einem 4-wöchigen Krankenhausaufenthalt beider.
Um ehrlich zu sein: Die Selbsthilfegruppe für Angehörige für
Demenzkranke war in meinem Ort besetzt von einem 80
(!!!)-jährigen Mann, der mit 3 Personen, wie er sagte, sich
einmal im Monat zusammensetzt.
Jeder 80jährige ist dement oder geistig nicht fit? Seltsame
Einstellung.
Dies wurde nicht geschrieben! (s.o.)!
Der ältere Herr konnte zu o.g. Thema keinerlei Auskunft geben. Verwunderlich auch, daß in einer großen Stadt mit sicherlich vielen Angehörigen von Demenzkranken diese Selbsthilfegruppe nur aus 3 Menschen besteht, die sich nur einmal im Monat treffen. Das ist enttäuschend.
ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist und dem
Gericht eine Empfehlung aussprechen. Ein Richter wird dann die
Eltern aufsuchen und sich ebenfalls ein Bild machen.
Danach wird eine Betreuung eingerichtet oder auch nicht. Das
Gericht muß auch nicht die Tochter als Betreuerin einsetzen,
es kann auch andere Personen als Betreuer bestimmen.
Da für die Tochter ja schon eine Verfügungsvollmacht besteht, scheidet wohl das Einsetzen eines anderen Betreuers aus. Diese Vollmacht wurde vor 1/2 Jahr geschrieben, gerade um obengenannten Fall zu vermeiden.
Gerade deshalb ist es der Tochter wichtig und es ist auch ihre Aufgabe, zu beobachten, was passiert und evtl. einzuschreiten, auch wenn es schwer ist.
Gruß
Karin