Vormundschaft für behinderten bruder

Hallo mein Vater ist der Vormund für seinen Behinderten bruder Alter 53Jahre vor zwei monaten ist von den beiden die Mutter gestorben und jetzt will das Gericht einen Rechtsanwalt einsetzen der das Vermögen einteilt. Er hat ein lebenlanges wohnrecht bei uns muss nur für essen bezahlen. Es geht ihn schon immer gut bei uns und jetzt sollen wir für einen anwalt bezahlen der nicht benötigt wird. Wir mussten schon jedes Jahr einmal nachweisen was er an ausgaben hatte. Die richterin sagte wen es uns nicht passt dan muss er ins Heim was soll das den. Weis jemand wie in so einen fall die Gesetzeslage ist???

Hallo,
wenn er schon immer bei Ihnen lebt,sollte es kein Problem sein für ihn die Vormundschaft zu bekommen,bzw.zu behalten.Stellen Sie den Antrag beim zuständigen Richter/Rechtspfleger und nehmen Sie notfalls einen Rechtsanwalt zu Hilfe!Wenn Verwandte da sind,die bereit und fähig sind eine Vormundschaft zu übernehmen,dann hat diese Vorrang!Ausserdem ist ihr Vater ja bereits der Vormund.Dies wird eigentlich nur bei schwerwiegenden Vergehen geändert.Der Tod der Mutter ist da sicher kein Grund!

Hallo,
ich bin jetzt nicht informiert, um welches Vermögen es geht, wenn aber z.B. eine Immobilie vorhanden ist und verwaltet werden muss, muss ein fremder Betreuer bestellt werden. Auch wenn das ein Anwalt ist, es muss sich um eine kompetente Person handeln.
Jetzt aber keine Angst, der bekommt für seine Tätigkeit kein Anwaltshonorar, sondern eine Gebühr, die Betreuer für ihre Tätigkeit bekommen. Erkundigen Sie sich bei Gericht mal darüber, wie hoch die Kosten für die Betreuung ausfallen werden.
Der Anwalt/Betreuer ist dann auch gegen dem Gericht gegenüber verpflichtet, seine Tätigkeit zu begründen und nachzuweisen.
Noch eins, der Nachlass der Mutter geht zur Hälfte auf Ihren Vater. Da ist eine Auseinandersetzung erforderlich, die ein Notar macht. Passen Sie auf, dass zwichen dem Anwalt und dem Notar keine Kummeleien passieren.
Wenn Sie mir direkt Info über das Nachlassvermögen in der Hauptsache geben, kann ich evt. mehr sagen.
Ich gebe diesen Text nicht für Dritte frei, weil ich meine E-Mail wie folgt angeben:
[email protected]
mfg
PB

Den vormund hat er schon immer es geht um sein vermögen also geld auf konto und anlagen.

Also es geht um keine immobiele nur um das vermögen. Meine Oma hat damals über einen Notar festgelegt das er lebenlanges wohnrecht hat und nur einen anwalt um ihn das geld zu zuteilen ist nicht gerechtfertigt finde ich wir mussten schon jeden pfennig nachweisen was von seinen konto runter gegangen ist er hat jetzt 53 jahre keinen Anwalt gebraucht finde es nicht in ordnung das da geld verbraten wird.
Hallo,
ich bin jetzt nicht informiert, um welches Vermögen es geht,
wenn aber z.B. eine Immobilie vorhanden ist und verwaltet
werden muss, muss ein fremder Betreuer bestellt werden. Auch
wenn das ein Anwalt ist, es muss sich um eine kompetente
Person handeln.
Jetzt aber keine Angst, der bekommt für seine Tätigkeit kein
Anwaltshonorar, sondern eine Gebühr, die Betreuer für ihre
Tätigkeit bekommen. Erkundigen Sie sich bei Gericht mal
darüber, wie hoch die Kosten für die Betreuung ausfallen
werden.
Der Anwalt/Betreuer ist dann auch gegen dem Gericht gegenüber
verpflichtet, seine Tätigkeit zu begründen und nachzuweisen.
Noch eins, der Nachlass der Mutter geht zur Hälfte auf Ihren
Vater. Da ist eine Auseinandersetzung erforderlich, die ein
Notar macht. Passen Sie auf, dass zwichen dem Anwalt und dem
Notar keine Kummeleien passieren.
Wenn Sie mir direkt Info über das Nachlassvermögen in der
Hauptsache geben, kann ich evt. mehr sagen.
Ich gebe diesen Text nicht für Dritte frei, weil ich meine
E-Mail wie folgt angeben:
[email protected]
mfg
PB

Hallo benz ich weiss leider keine Antwort auf dein Problem.
L.G. Schattengras

Hallo,
also, der kranke Sohn der Oma hat ein Wohnrecht. Da frage ich mich schon, an welchem Objekt, wenn keine Immobilie vorhanden ist, wer ist also Eigentümer und mit dem Wohnrecht belastet?
Und das Vermögen besteht wohl aus Geld. Wenn die Oma jetzt verstorben ist und das Vermögen allein dem kranken Sohn zugeschrieben hat, frage ich mich, ist das Geld bereits auf einem Konto des kranken Sohnes und muss nur überwacht werden, oder gehört das Vermögen noch in den Nachlass und wurde zugunsten des k.Sohnes vererbt?
Dann hätte Ihr Vater daran einen Pflichtteilsanspruch.
Überhaupt wäre dieser Pflichtteilsanspruch auch für die bis 10 Jahre rückwäts übertragenen und geschenkten Vermögenswerte als Pflichtteilsergänzungsanspruch durchzusetzen.
Ich wiederhole, gehen Sie zu einem Notar und lassen die Sache korrekt klären. Viele für mich immer noch unklaren Punkte sind offen und verhindern, korrekte Auskunft zu geben.
mfg
PB

hat denn der vater keine vermögensfürsorge?dann wäre das auch in seinem aufgabenbereich.Sie sollten auf jeden Fall,wenn nicht vorhanden, beantragen,dass die Verwaltung des Vermögens auch zum Aufgabenbereich der Betreuung gehört.Es ist auf jeden ein Unding,eine Heimeinweisung anzudrohen.Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Den vormund hat er schon immer es geht um sein vermögen also
geld auf konto und anlagen.

Hallo benz290!
Ich kann Dir leider nicht genau helfen! Aber ich kann Dir nur raten, sucht einen Fachanwalt der Euch helfen kann. Vielleicht ist ja einer von Euch im VDK, die helfen ebenfalls. Die Lage ist bestimmt nicht einfach und ohne Fachkundige Hilfe seit Ihr verloren!
Ich hoffe es wird alles gut!
Liebe Grüße
malte307

hallo benz290
ich weiss es nicht genau. in meinem fall war es so, dass ich mit einverständniss der kinder meiner grossmutter die betreuung ,in allen dingen, zu übernehmen.ich kann mir nicht vorstellen, dass man " verpflichtet" ist einen staatlichen betreuer zu nehmen, denn der kostet bis zu 70 euro die stunde. ich sagte damals, dass es besser ist, wenn die betreuung in der familie bleibt, weil die am besten weiss, was der zu betreuende braucht. und wie sie schon so trefflich geschrieben haben, müssen sie ja 1 mal im jahr die abrechnung bei gericht vorlegen.ich denke der rechtsanwalt wird nur gebraucht, weil einer der erben behindert ist, und so schlecht finde ich das nicht, denn so wird alles gerecht aufgeteilt, denn wenn kein testament vorhanden ist, ist es immer besser, wenn ein anwalt mit einbezogen wird.ich glaube nicht, dass eine richterin das recht hat, einen menschen gegen den willen der familie in ein heim zu tun.ich hoffe, ich konnte ihnen etwas helfen?
lg sicha

Hallo,
warum braucht denn der Buder eine Vormundschaft?
Ich muss auch betreut werden aber das macht mein Mann.
Die Richterin hat damals auch eine Rechtsanwältin für mich bestellt, die macht alles mit den Ämtern, bezahlen muss ich nichts, weil die Anwältin gerichtlich bestellt wurde.
Warum musstet ihr nachweisen, was er für Ausgaben hatte?
Die Richterin spinnt, weil ihr euch doch trotzdem um ihn kümmerter muss er nicht ins Heim. Geht doch zu einen anderem Anwalt, der euch richtig aufklärt, was ihr machen könnt.
(Aber der müsste eigentlich bezahlt werden)
Viel Glück

Der Vater sollte beim Betreuungsgericht einen Antrag auf übernahme der Betreuung für den Bruder stellen.
Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, dann sollte ein Anwalt helfen.

Hallo benz290,

es tut mir leid, aber da kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Lieben Gruss von ninja

Hallo, ich kann nur empfehlen, eine Rechtsberatung beim VdK oder einem Anwalt einzuholen.
alles Gute und viel Glück,
Peter

Guten Abend,

entschuldigen Sie das ich jetzt erst antworte. Leider kann ich ihnen keine genaue Antwort geben, ich würde in jedem Fall " Vormundschaftsgericht" googeln und auch auf dieser Seite mal nachschauen ::

http://www.familienratgeber.de/

Ebenfalls Hallo,
habe einen behinderten Sohn (49 Jahre), ebenfalls behindert. Kann mir nur vorstellen, dass diese Situation als Folge einer Erbschaft eingetreten ist.
Empfehle Rechtshilfe durch einen Fachanwalt. Adresse über regionalen Verein Behindertenhilfe. Sozialrechts-fragen werden nicht so teuer, sind aber auf jeden Fall
so effektiv zu klären. Nur nicht einschüchtern lassen!
MfG. G.S.

das muß ein Rechtsanwalt klären.