Moin Andre,
erstmal möchte ich Dir mein Mitgefühl ausdrücken, daß es Deiner Tante so schlecht geht.
Daß Du es so siehst, daß man im Krankenhaus Deine Tante womöglich vernachlässigt, sozusagen vor sich hin vegetieren läßt, ist nur zu verständlich, doch das erscheint eben nur so.
Das eigentliche Problem besteht im Personalmangel auf den Stationen.
Während der Verwaltungsapparat immer größer wird, und deren Gehälter entsprechend mitwachsen, schrumpft gleichzeitig das Personal auf den Stationen.
Zudem steigt die Anzahl der Patienten die intensivere Pflege und Betreuung benötigen.
Wenn man einmal die Zeit stoppt, so hat eine Krankenschwester oder ein Pfleger, gerade mal 2 Minuten, um einen Patienten morgens für den Tag vorzubereiten, d.h. wecken, Vitalwerte messen, waschen, evtl. Wundversorgung durchführen, lagern, Frühstück reichen und Medikamente verabreichen usw.
Und der Verwaltung ist es sehr wichtig, daß alles schön protokolliert wird, denn jeder Pups muß notiert werden. Da kann es einem als Angehörigen schon mal so vorkommen, daß ein älterer Patient einfach übersehen wird.
Da wir keine ich Ärzte sind, müssen wir die Diagnose der Lungenentzündung erstmal so hinnehmen.
Ob es eine war oder ist, erfährst Du, wenn Du Dich mit dem behandelnden Stationsarzt auseinandersetzt, und ihn darum bittest, Dir zu erklären, wieso, weshalb und warum es Deiner Tante so schlecht geht, sag ihm aber, daß Du mit den medizinischen Fachbegriffen nichts anzufangen weißt, er Dir das also auf „deutsch“ erklären soll, denn das muß er.
Das Problem mit Erkrankungen bei Senioren liegt darin, daß es im Grunde nicht nur eine Erkrankung ist, sondern meist gleich mehrere, wobei die dann erst durchbrechen, wenn es den Betroffenen erstmal so richtig umgehauen hat. Das ist leider des öfteren so.
Aber was bei Deiner Tante nun genau vorliegt, kann Dir der behandelnde Arzt nunmal besser erklären als ich (Warum sie Morphium bekommt, warum sie Brei und Joghurt nicht schlucken kann, Tabletten aber schon) gehe es Punkt für Punkt durch, und im Zweifelsfall mach Dir Notizen.
Zu den lebensverlängernden Maßnahmen ist zu sagen, daß diese auch gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden MÜSSEN, es sei denn es liegt eine gerichtlich bestätigte PATIENTENVERFÜGUNG vor.
Zu den Kosten für Pflegeheime :
Wenn die Patienten nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, ist es sinnvoll einen Vormund zu bestellen.
Das können Verwandte sein, ein solcher Vormund kann aber auch vom Vormundschaftsgericht bestellt werden, wenn kein Verwandter mehr vorhanden ist, oder dafür in Frage kommt. DAS kann Dir ein aber Anwalt für Sozial- und Familienrecht erklären.
Die Kosten für die Unterbringung und Pflege eines Kranken, bzw. alten Menschen in einem Pflegeheim, trägt in der Regel die Pflegegeldkasse der Krankenversicherung und die Krankenversicherung selbst.
Wenn nun die Kosten höher sind, als die Regelsätze der Versicherung vorgeben (das ist meist der Fall), dann muß der Patient die Differenz der Kosten selbst übernehmen, und das geschieht meist über Verrechnung mit der Rente etc.
Sollte der Patient keine Einkünfte beziehen, DANN können Angehörige entsprechend herangezogen werden.
Aber auch das kann Dir alles ein Anwalt erklären.
Also ich empfehle Dir, setz Dich mal mit dem Anwalt Deines Vertrauens zusammen.
Normalerweise übernimmt Deine Rechtschutzversicherung die Beratungskosten ohne weiteres, und wenn Du keine hast, gibt´s die Möglichkeit die RA-Kosten selbst zu bezahlen, so teuer ist das heute nicht mehr und die Anwälte sind auch recht flexibel. Du kannst diese aber auch über einen sog. Rechtskostenberatungsschein abdecken, wenn Du weder eine Rechtschutzversicherung hast, noch die Kosten selbst tragen kannst. Den mußt Du dann beim Amtsgericht beantragen.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen
Lieben Gruß
Sven