Vormundschaft und Pflege! EiLT!

HilfeRuf an alle die mehr wissen was dies angeht.

Meine Tante liegt sei Wochen im Krankenhaus und nach einer „angeblichen“ Lungenentzündung geht rein gar nichts mehr. Sie regt sich kaum (bekommt ab und an Anfälle und sitzt im Bett, reisst die Hände in die Luft doch die fallen sofort wieder weil die Kraft fehlt) liegt aber sonst leblos im Bett. Die Kraft um die Augen zu öffnen und zu sprechen fehlt schon seit Tagen. Da sie jegliche Lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt hat, lässt man sie nach unserem sehen verhungern. Essen (Brei und Joghurt) kann sie angeblich nicht mehr schlucken, Tabletten allerdings schon. Damit sie natürlich so wenig wie möglich Aufmerksamkeit benötigt, gibt’s falls sie vor sich hin heule (weshalb auch immer) gleich die nächste Dosis Morphium. Was tun, darf man da eingreifen oder muss man dies einfach in den Händen des Krankenhauses liegen lassen? Würde sie sich wieder aufrappeln wenn man das Morphium absetzen würde und evtl. eine Infusionstherapie veranschlagen würde?

Desweitern sind wir am rätseln, wer die Pflegeheim kosten übernehmen würde kämen die leiblichen Kinder nicht dafür auf. Wie weit kann man die Verwandschaft dazu ernennen undwovon hängt das ab, nur vom Verdinst der Kinder oder auch an Häuseren, Eigentum?

Da ich nicht weiß unter welchem Inhalt ich dies ausschreiben soll, hoffe ich es wird letztendlich zu wenigstem einem führen, der sich schon einmal mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Lieben Dank für eure Hilfe!

Hallo!
ich weiß das leider nicht.
Ich bin „Experte“ für Betriebswirtschaft in der ambulanten Pflege.
Das hört sich aber alles ganz schrecklich an.
tut mir leid.
Scheiß Krankenhäuser!
Aber auf jeden Fall sind die Kinder „dran“ bei der Finanzierung Pflegeheim, wenn es über die Pflegesachleistungen hinaus geht, sowohl mit Vermögen als auch Einkommen.
Hoffentlich kann jemand anderes helfen!
Alles Gute: TomTom

Hallo Andre!

Ich würde mich jetzt nicht als Experten bezeichnen, möchte dir aber trotzdem Antworten. Ich spreche aus langjähriger Erfahrung als Altenpfleger und Intensivpfleger.

Du schreibst in deiner Frage, dass deine Tante jegliche lebensverlängernden Maßnahmen abgelehnt hat. Wie ist das belegt? Gibt es eine Patientenverfügung? Wenn ja, handelt das Krankenhaus rechtlich gesehen richtig! Sie können deine Tante nicht zwingen, etwas zu essen. Auch können sie ihr nicht ohne weiteres eine Magensonde legen!
So, sollte es keine Patientenverfügung geben, müssen die Kinder deiner Tante diese Entscheidung treffen und müssen dies aber im besten Wissen und Gewissen im Sinne deiner Tante tun. Auch da kannst du als Neffe nicht viel unternehmen. Solltest du der Ansicht sein, ihre Kinder handeln nicht in ihrem Interesse, kannst du dich ans Pflegepersonal wenden und soweit ich weiß, kannst du auch vor dem Sozialgericht klagen. Ich weiß allerdings nicht, wie lange das dauert. Aber eine Möglichkeit ist es sicher und wenn ich mich nicht täusche, sind die Verhandlungen vor dem Sozialgericht sogar kostenlos.

Die Krankheitsgeschichte deiner Tante kann ich natürlich nicht nachvollziehen, kann mich deshalb dazu auch nur bedingt äußern. Es sei nur so viel gesagt, eine Lungenentzündung ist sehr anstrengend, geht oft auch tödlich aus, deswegen ist es sehr gut möglich, dass deine Tante sehr geschwächt ist und deswegen zu nichts mehr in der Lage ist. Dazu kommt natürlich noch die Tatsache, dass sie nichts mehr isst und deswegen zusätzlich geschwächt ist. Ist sie beatmet? Dann kann sich nämlich tatsächlich nicht mehr sprechen. Das Weinen oder Heulen und das Hochreißen der Hände kann von einem Verwirrtheitszustand infolge von Flüssigkeitsmangel kommen. Auch wenn sie keine Lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, sollte man ihr Flüssigkeit in Form von Infusionen (i.v. oder s.c.) verabreichen.
Auch ich habe schon Menschen beim Sterben begleitet und auch da wurde Morphium gegeben. Einerseits gegen Schmerzen und andererseits auch als Angsthemmer.
Dass sie keinen Brei mehr essen kann, kann daran liegen, dass sie es verweigert, wenn sie denn wirklich sterben möchte.

Wegen deiner Frage, wer das Pflegeheim zahlt, musste ich auch googlen, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne. Ich kann dir nur folgenden Link empfehlen: http://www.rechthaber.com/teure-eltern-wer-zahlt-das…

Alles in allem kann ich dir keine allgemeingültige Antwort geben, da ich deine Tante nicht kenne. Ich kann dir nur raten, dich schnellstmöglich mit dem Sozialgericht und dem zuständigen Arzt in der Klinik in Verbindung zu setzen, wenn du der Meinung bist, dass nicht im Interesse deiner Tante gehandelt wird.
Ansonten wünsche ich dir viel Glück und Kraft, mit der Situation fertig zu werden! Und solltest du noch Fragen haben, kannst du dich gerne noch einmal an mich wenden, wenn ich kann, beantworte ich sie dir gerne!

Hallo Shendralar.

…um deiner Frage noch zu beantworten, das mit den lebensverlängernden Maßnahmen steht im Testament und die Patientenverfügung hat meine Mutter. Wir waren uns nur nicht einig, ob eine Magensonde auch dazu zählt, schliesslich kann ein Mensch in dem Zustand ja nicht ohne Nahrung zu kräften kommen. Oder?

Lieben Dank, Nicole

Soweit dachte ich mir das auch, jedoch wenn die nichts vorzuweissen haben, was dann? Da zwischen den Kindern und meiner Tante kein Kontakt bestand glaube ich, dass diese schon so eingerichtet sind dass es nichts zu holen gibt. Was mir eigentlich relativ ist. Wir wollten uns nur vergewissern dass meine Oma, die als nächste gilt (weil Schwester) nicht noch mit ihrere Rente (und der vom Mann) sowie das Haus verrechnet wiren oder gar meine Mutter durch die Patientenverfügung dran kommt, denn das Amt nutzt sicher alles bevor gezahlt wird…

Zumal was mir gerade noch einfiel, ein weiteres unschlüssiges GesprächsThema! Wie schon gesagt gehts mir um Ihre Kinder. Der Kontakt war schon früh abgebrochen und bei einem erneuten Versuch vor ein paar Jahren war nicht mehr als 2,3 Besuche. Wer da was verbockt hat, geht mich nichts an zumindest ist es nicht so dass die Kinder allein den Bock geschossen haben, denn meine Tante war ein Freund des „hintenrums“ um es mal so sagen. Auf der einen Seite bekommt man was zu hören und zu anderen erzählte sie grad das Gegenteil.
Jedoch den Kontakt ganz abzubrechen und nicht nach der Mutter zu fragen, weiss ich nicht ob dies hätte sein müssen… DOCH sollte man die Kinder nun informieren. Wenn ja, würde sich meinen Tante über den Besuch aufregen? schliesslich bekommt sie die Besuche ja noch mit, ob sie uns kennt weiss ich nicht, aber sie vernimmts. Würden sie ihr Konten leer räumen nur um nicht zahlen zu müssen. Einerseites wollte ich es wissen wär ich das Kind, andererseits könnte ich niemandem Vorwürfen machen, schliesslich hab ich (die Kinder also) sich ja nicht gekümmert. Was tun?

Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, weil mein Berufsgebiet in der Kinderkrankenpflege liegt.
Ich hoffe,Sie finden kompetenten Rat.
Viele Grüße

Hallo Andre,
das klingt ja alles in allem ganz schrecklich. Ich kann dir leider nicht helfen.

Trotzdem alles Gute

Kathie

Hallo Andre,

Da du davon sprichst, dass deine Tante lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt hat, gehe ich davon aus, dass eine Patientenverfügung vorliegt? Gibt es da einen gesonderten Passus zum Thema Ernährung? Künstliche Ernährung ist (leider)eine lebensverlängernde Maßnahmen. Ich zitiere aus Wikipedia:
„Das Legen einer PEG-Sonde bei Sterbenden stellt eine lebensverlängernde Maßnahme dar. Liegt eine Patientenverfügung vor, in der der Patient eine solche ablehnt, dürfen nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 (BGH, in: Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 1588 ff.) keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr ergriffen werden, also auch keine Ernährungssonden gelegt werden. Am 8. Juni 2005 hat der Bundesgerichtshof diese Wertung dahingehend konkretisiert, dass eine gegen den Willen des Patienten durchgeführte künstliche Ernährung eine rechtswidrige Handlung sei, deren Unterlassung der Patient gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB (analog) in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB verlangen kann, was auch dann gelte, wenn die begehrte Unterlassung zum Tode des Patienten führen würde (BGH, in: Neue Juristische Wochenschrift 2005, S. 2385). Schwierig wird es, wenn der gesetzliche Vertreter des Patienten die Einstellung einer bereits vorgenommenen künstlichen Ernährung verlangt. Der BGH hat in dem erstgenannten Beschluss hierfür eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für erforderlich gehalten.“

Ich denke nicht, dass die Ärzte Morphium „einfach mal so“ geben, da jede Gabe von Morphium dokumentiert werden muss (BTM-Gesetz)und man sich damit schnell auf dünnes Eis beginnt. Leider kann deine Tante nicht mehr äüßern, ob sie schmerzen hat oder nicht. Da muss man sich dann auf die Beobachtungsgabe und erfahrug der Ärzte verlassen. Auch wenn es beunruhigend aussieht, die Tante so zu sehen.

zum Thema Pflegeheimkosten:
Hier ist es recht gut erklärt: http://www.rechthaber.com/teure-eltern-wer-zahlt-das…

ich hoffe, es hat dir ein wenig geholfen
Viele Grüße
Sandra

Hallo :o)
-ohne genaue Diagnosen und Angaben weshalb Morphin gegeben wird, kann man zu diesem Teil der Anfrage nichts sagen. Eine Lungenentzündung ist meines Wissens keine Indikation.
-Generell kann, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, eigenständig für sich zu entscheiden, kann ein Betreuungsverfahren in die Wege geleitet werden. Dies gliedert sich in Gesundheitsfragen, finanzielle Belange und das Aufenthaltbestimmungsrecht. Vielleicht sollte man mal mit dem Sozialdienst des Krankenhauses reden?

  • Das Krankenhaus muss alle Vorgänge genau dokumentieren und kein Krankenhaus möchte/ kann die Patienten verhungern lassen, deshalb würde ich ein Gespräch mit dem Stationsarzt über Ihre Ängste und Fragen führen.

Lieben Gruß

seaandsun

Hallo Andre,

wenn ich Sie richtig verstehe, gibt es keine näheren Verwandten als Sie (zum Beispiel Ehemann Ihrer Tante, oder Kinder)? Der nächste Verwandte, der Kenntnis von den Wünschen Ihrer Tante hat, und dies auch glaubhaft vermitteln kann oder auch jemand, der von Ihrer Tante bevollmächtigt ist, kann dafür Sorge tragen, dass ihre Wünsche umgesetzt werden.
Zu Ihrer Sorge, dass für Ihre Tante medizinisch nicht alles getan wird, was möglich ist:
Sie können, sofern es keine weiteren Angehörigen gibt, beim Vormundschaftsgericht einen Eilantrag auf Betreuung stellen mit der Begründung der falschen Versorgung / Befürchtung der unterlassenen Hilfeleistung. Rufen Sie direkt beim Vormundschaftsgericht an. Die helfen Ihnen weiter!
Grundsätzlich können Sie als Angehörige aber auch jederzeit einen Termin mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus vereinbaren und ihre Bedenken vortragen. ebenso ihre Eindrücke vermitteln und konkret Abhilfe fordern.
Welche medizinischen Alternativen der Behandlung es geben kann, ist auf diesem Wege leider nicht zu beurteilen. Dazu müssen die Diagnosen bekannt sein und zudem sollte dies ausschließlich ein Arzt einschätzen. Sie können sich ggf. auch an den Chefarzt der Abteilung wenden oder auch die ärztliche Leitung des Krankenhauses. Wenn Sie im Bekanntenkreis einen Arzt haben, der bereit ist mit ins Krankenhaus zu gehen und Ihnen zu helfen, nutzen Sie die Möglichkeit - sie haben dadurch mehr Fachlichkeit hinter sich.
Bitte bedenken Sie aber auch, dass die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen in der Regel alles ausschliest, was Ihrer Tante „zugeführt“ wird (Magensonde, Infusionen zur Ernährung - sei es Flüssigkeit oder auch flüssige Ernährung) Sollte die Diagnose eindeutig eine Heilungschance ausschließen, so ist das Vorgehen des Krankenhauses ggf. richtig. Wenn Sie berechtigte Bedenken habe, da ihre Tante Tabletten zu sich nehmen kann, aber Ernährung angeblich nicht, siehe was ich vorher schrieb.

Hinsichtlich der Pflegekosten: Wie Sie den Zustand Ihrer Tante schildern, ist sie nicht mehr geschäftsfähig, das bedeutet, es muss eine Betreuung beantragt werden. Diese können Sie als Angehörige beantragen - auch nur in bestimmten Bereichen - oder andere Angehörige oder es gibt die Möglichkeit einen gerichtlichen Betreuer einsetzen zu lassen. Sollte es noch andere Angehörige geben, die sich ggf. nicht so einbringen wie Sie, würde ich Ihnen zur Vermeidung von Schwierigkeiten auf jeden Fall den gesetzlichen Betreuer empfehlen - insbesondere für die Finanzen!

Zudem kann auch ein gesetzlicher Betreuer zur Klärung der medizinischen Versorgung Ihrer Tante mit einbezogen werden!

Die Kosten der Pflege betreffend: Zuerst wird die Rente und das Vermögen Ihrer Tante für den verbleibenden Eigenanteil der Pflegekosten (auch der Pflegeheimkosten - Unterbringung, Verpflegung, Taschengeld) verwendet. Sollte das nicht ausreichen, tritt das Sozialamt ein. Genaueres können Sie bitte auf folgender Seite nachlesen: http://www.anette-kramme.de/presse/469043.html

Für eine erste Antwort hoffe ich, alles Wichtige zumindest angesprochen zu haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, oder etwas unklar geblieben ist, schreiben Sie mir bitte einfach nochmal!

Beste Grüße
Michael

heisst,man kann gesondert vermerken dass die künstliche Ernährung gewünscht ist, auch wenn keine lebensverlängernde Maßnahmen erwünsch sind? und der Vormund kann dies trotz dem schriftlichen verlangen???

heute, also gestern wurde uns erklärt dass den Infusionen auch Mineralien zugesetzt wurden, das geht aber nicht gleich mit der InfusionsTherapie oder?

Hallo Andre,

Da du davon sprichst, dass deine Tante lebensverlängernde
Maßnahmen abgelehnt hat, gehe ich davon aus, dass eine
Patientenverfügung vorliegt? Gibt es da einen gesonderten
Passus zum Thema Ernährung? Künstliche Ernährung ist
(leider)eine lebensverlängernde Maßnahmen. Ich zitiere aus
Wikipedia:

„Das Legen einer PEG-Sonde bei Sterbenden stellt eine
lebensverlängernde Maßnahme dar. Liegt eine Patientenverfügung
vor, in der der Patient eine solche ablehnt, dürfen nach einem
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 (BGH, in:
Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 1588 ff.) keine
lebensverlängernden Maßnahmen mehr ergriffen werden, also auch
keine Ernährungssonden gelegt werden. Am 8. Juni 2005 hat der
Bundesgerichtshof diese Wertung dahingehend konkretisiert,
dass eine gegen den Willen des Patienten durchgeführte
künstliche Ernährung eine rechtswidrige Handlung sei, deren
Unterlassung der Patient gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
(analog) in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB verlangen kann,
was auch dann gelte, wenn die begehrte Unterlassung zum Tode
des Patienten führen würde (BGH, in: Neue Juristische
Wochenschrift 2005, S. 2385). Schwierig wird es, wenn der
gesetzliche Vertreter des Patienten die Einstellung einer
bereits vorgenommenen künstlichen Ernährung verlangt. Der BGH
hat in dem erstgenannten Beschluss hierfür eine
vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für erforderlich
gehalten.“

Ich denke nicht, dass die Ärzte Morphium „einfach mal so“
geben, da jede Gabe von Morphium dokumentiert werden muss
(BTM-Gesetz)und man sich damit schnell auf dünnes Eis beginnt.
Leider kann deine Tante nicht mehr äüßern, ob sie schmerzen
hat oder nicht. Da muss man sich dann auf die Beobachtungsgabe
und erfahrug der Ärzte verlassen. Auch wenn es beunruhigend
aussieht, die Tante so zu sehen.

zum Thema Pflegeheimkosten:

Hier ist es recht gut erklärt:
http://www.rechthaber.com/teure-eltern-wer-zahlt-das…
/

ich hoffe, es hat dir ein wenig geholfen

Viele Grüße

Sandra

lieben Dank auch noch für deine wirklich tolle Antwort, eine der, mit denen ich arbeiten konnte. wenn ich das nun auch mit deinem Link etwas genauer gelesen habe kommt die Schwester so wie der Vormund nicht dran, was die Kosten angeht, oder?

lieben Dank auch noch für deine wirklich tolle Antwort, eine der, mit denen ich arbeiten konnte. wenn ich das nun auch mit deinem Link etwas genauer gelesen habe kommt die Schwester so wie der Vormund nicht dran, was die Kosten angeht, oder?

sorry, die letzte Danke Mail landete im falschen Fenster ;o)

Hallo Andre,
also zunächst einmal soviel, wegen einer Lungenentzündung erhält man kein Morphium. Du kannst nur was gegen das Verhalten der Schwestern ändern wenn Du die Betreuung für Deine Tante hast im Bereich Gesundheitspflege. Dann müssen dir die Ärzte genaue Auskunft geben und Du hast ein Mitspracherecht bei der Versorgung.
Die Heimkosten werden zu erst von dem Geld Deiner Tante bezahlt, d.h. vom gesamten Vermögen Häuser, Grundstücke und Rente ect., sollten dann noch Kosten offen sein sind die dirkten Verwandten in der Pflicht, also Ehemann oder Kinder. Es wird das EInkommen herran gezogen davon einige Freibeträge abgezogen sowie natürlich der sog. EIgenbehalt und von dem Rest muss dann ein bestimmter Prozentsatz bezahlt werden.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig Helfen, alles Gute für Deine Tante
Liebe Grüßen
Heidelinde

schon klar, nur trifft es nur die Kinder und Enkel wenn kein Vermögen oder Haus da is oder auch die Schwester und den Vormund?

Hallo!
Also mit der Infusionstherapie von der du sprichst, kenn ich mich nicht aus. Wenn sie denn einen Tropf bekommt, so sind da schon mieralien zugesetzt.

Das mit der Künstlichen ernährung war eine frage, ob es diesesn sonderpassus gibt? Wenn nicht, dann zählt das als lebensverlängernde maßnahme und darf nicht durchgeführt werden.

wenn die Kinder nun wirklich nicht fähig sind, Kosten zu übernehmen, wird in der Verwandtschaft geguckt, wo jmd ist, der das leisten kann. Der rechtliche Betreuer (Vormund) muss natürlich nihct aufkommen (es sei denn er ist verwandt), das wäre der Ruin dieser Berufssparte :wink:

lieben Dank auch noch für deine wirklich tolle Antwort, eine
der, mit denen ich arbeiten konnte. wenn ich das nun auch mit
deinem Link etwas genauer gelesen habe kommt die Schwester so
wie der Vormund nicht dran, was die Kosten angeht, oder?

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Hallo Andre,
also wenn der Betreuer nicht Kinder, Enkel, Ehemann sind wir dieser nicht herangezogen. Die Schwester ist soweit ich weiß auch nicht zur Zahlung herranziehbar.

schon klar, nur trifft es nur die Kinder und Enkel wenn kein
Vermögen oder Haus da is oder auch die Schwester und den
Vormund?

Moin Andre,

erstmal möchte ich Dir mein Mitgefühl ausdrücken, daß es Deiner Tante so schlecht geht.

Daß Du es so siehst, daß man im Krankenhaus Deine Tante womöglich vernachlässigt, sozusagen vor sich hin vegetieren läßt, ist nur zu verständlich, doch das erscheint eben nur so.
Das eigentliche Problem besteht im Personalmangel auf den Stationen.
Während der Verwaltungsapparat immer größer wird, und deren Gehälter entsprechend mitwachsen, schrumpft gleichzeitig das Personal auf den Stationen.
Zudem steigt die Anzahl der Patienten die intensivere Pflege und Betreuung benötigen.
Wenn man einmal die Zeit stoppt, so hat eine Krankenschwester oder ein Pfleger, gerade mal 2 Minuten, um einen Patienten morgens für den Tag vorzubereiten, d.h. wecken, Vitalwerte messen, waschen, evtl. Wundversorgung durchführen, lagern, Frühstück reichen und Medikamente verabreichen usw.

Und der Verwaltung ist es sehr wichtig, daß alles schön protokolliert wird, denn jeder Pups muß notiert werden. Da kann es einem als Angehörigen schon mal so vorkommen, daß ein älterer Patient einfach übersehen wird.

Da wir keine ich Ärzte sind, müssen wir die Diagnose der Lungenentzündung erstmal so hinnehmen.
Ob es eine war oder ist, erfährst Du, wenn Du Dich mit dem behandelnden Stationsarzt auseinandersetzt, und ihn darum bittest, Dir zu erklären, wieso, weshalb und warum es Deiner Tante so schlecht geht, sag ihm aber, daß Du mit den medizinischen Fachbegriffen nichts anzufangen weißt, er Dir das also auf „deutsch“ erklären soll, denn das muß er.

Das Problem mit Erkrankungen bei Senioren liegt darin, daß es im Grunde nicht nur eine Erkrankung ist, sondern meist gleich mehrere, wobei die dann erst durchbrechen, wenn es den Betroffenen erstmal so richtig umgehauen hat. Das ist leider des öfteren so.
Aber was bei Deiner Tante nun genau vorliegt, kann Dir der behandelnde Arzt nunmal besser erklären als ich (Warum sie Morphium bekommt, warum sie Brei und Joghurt nicht schlucken kann, Tabletten aber schon) gehe es Punkt für Punkt durch, und im Zweifelsfall mach Dir Notizen.

Zu den lebensverlängernden Maßnahmen ist zu sagen, daß diese auch gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden MÜSSEN, es sei denn es liegt eine gerichtlich bestätigte PATIENTENVERFÜGUNG vor.

Zu den Kosten für Pflegeheime :
Wenn die Patienten nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, ist es sinnvoll einen Vormund zu bestellen.
Das können Verwandte sein, ein solcher Vormund kann aber auch vom Vormundschaftsgericht bestellt werden, wenn kein Verwandter mehr vorhanden ist, oder dafür in Frage kommt. DAS kann Dir ein aber Anwalt für Sozial- und Familienrecht erklären.

Die Kosten für die Unterbringung und Pflege eines Kranken, bzw. alten Menschen in einem Pflegeheim, trägt in der Regel die Pflegegeldkasse der Krankenversicherung und die Krankenversicherung selbst.

Wenn nun die Kosten höher sind, als die Regelsätze der Versicherung vorgeben (das ist meist der Fall), dann muß der Patient die Differenz der Kosten selbst übernehmen, und das geschieht meist über Verrechnung mit der Rente etc.
Sollte der Patient keine Einkünfte beziehen, DANN können Angehörige entsprechend herangezogen werden.
Aber auch das kann Dir alles ein Anwalt erklären.

Also ich empfehle Dir, setz Dich mal mit dem Anwalt Deines Vertrauens zusammen.
Normalerweise übernimmt Deine Rechtschutzversicherung die Beratungskosten ohne weiteres, und wenn Du keine hast, gibt´s die Möglichkeit die RA-Kosten selbst zu bezahlen, so teuer ist das heute nicht mehr und die Anwälte sind auch recht flexibel. Du kannst diese aber auch über einen sog. Rechtskostenberatungsschein abdecken, wenn Du weder eine Rechtschutzversicherung hast, noch die Kosten selbst tragen kannst. Den mußt Du dann beim Amtsgericht beantragen.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen

Lieben Gruß

Sven