Vormundschaft

Hallo,

sehr heikles Thema mit folgendem Hintergrund: Meine Mutter ist vor kurzem ins Altenheim gegangen, weil sie zu Hause alleine nicht mehr kann. Sie liegt dort auf der Station für betreutes Wohnen. Nun hat der Heimleiter ohne uns Kinder oder unsere Mutter zu informieren beim Amtsgericht die Prüfung zur Bestellung eines Betreuers beantragt. Für meine Mutter besteht aber keine Notwendigkeit hierfür, wie mir auch am Telefon der Hausarzt es bestätigt hat. Der allerdings wurde in dieser Sache auch übergangen. Nun wollen wir Kinder und unsere Mutter das der Antrag zurückgezogen wird, was der Heimleiter jedoch verweigert. Meine Frage ist nun, hat der Heimleiter mit der Beantragung seine Kompetenzen überschritten, und haben wir eine Möglichkeit beim Amtsgericht ein Zurückziehen des Antrages zu erwirken? Von Seiten des Gerichts sind wir dazu aufgefordert worden, uns binnen zwei Wochen schriftlich zum „Sachverhalt“ zu äussern. Macht es Sinn wenn dieses ein Anwalt für uns tätigt, damit unserer Mutter hier keine Nachteile entstehen? Übrigens hat der Heimleiter meine Schwester als Betreuerin vorgeschlagen, ohne auch dieses mit ihr abzustimmen.

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

ist das Vormundschaftsgericht erst einmal eingeschaltet, gibt es kein zurück mehr in dem von Dir angedachten Sinn. Das Verfahren wird jetzt durchgeführt und kommt zu einem Ergebnis, das selbstverstäündlich auch lauten kann, dass eine Betreuerbestellung abgelehnt wird, was gar nicht so selten ist.

Ihr solltet Euch daher möglichst schnell in der Sache äußern und mitteilen, dass ihr keine Notwendigkeit einer Betreuerbestellung seht, und dass ihr ggf. abweichend vom Vorschlag des Heimleiters für den Fall der Bestellung eines Betreuers einen anderen Vorschlag unterbreitet. Auch solltet Ihr ruhig Kritik (maßvoll und sachlich) am Vorgehen des Heimleiters üben, wozu es ausreicht, dass ihr mitteilt, dass der Heimleiter ohne euer Wissen das Verfahren beantragt hat und ohne Rückfrage einen Betreuervorschlag unterbreitet hat.

Schließlich muss sich ja auch die Betroffene äußern, und wir dies dann ja sicher auch in entsprechender Form tun, und ggf. auch einen eigenen Vorschlag zur Bestellung unterbreiten.

Außerdem muss man im Gegensatz zur früheren Vormundschaft sehen, dass die Betreuung heute nur für bestimmte Lebensbereichte getrennt eingerichtet wird, und man natürlich sehen muss, dass die Betreuung ggf. im einen Bereich durchaus sinnvoll sein kann, in einem anderen aber nicht.

Wenn dann jetzt kein Betreuer bestimmt wird, würde ich Euch aber dringend anraten eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung (wobei ich zu ersterem raten würde) von Eurer Mutter aufsetzen zu lassen, damit der Ärger nicht in einem Jahr oder dann wieder los geht, wenn wirklich eine Betreuung notwendig wird.

Selbstverständlich kann (und sollte) man sich in der Angelegenheit von einem Rechtsanwalt helfen lassen, wenn es Probleme gibt. Vor allem beim Thema Vorsorgevollmacht sollte man besser nicht alleine basteln, da die Risiken in diesem Zusammenhang zu groß sind, und man dieses Thema am besten ohnehin in einem kompletten Zusammenhang mit Patientenverfügung und Testament/Erbvertrag macht, damit die Rechtsfragen zum Lebensende homogen gelöst werden.

Gruß vom Wiz, der gerade vor zwei Wochen noch einen Vortrag zum Thema gehalten hat.

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Hallo Wiz,

gibt es eine Internetseite zu diesem Thema welche Du empfehlen kannst??

Norbert

Hallo Norbert,

es gibt da eine Unmenge von Seiten und Servern zum Thema. Ganz instruktiv finde ich für einen Einstieg z.B. http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/

Gruß vom Wiz

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SUPER! (offtopic)
Hallo Wiz!
Ich möchte nur kurz meine Begeisterung darüber kundtun, daß hier jemand gepostet hat, der sich sehr gut auskennt. Betreuung ist auch mein Thema und was da so an „Wandersagen“ kursiert ist abenteuerlich. Gäbe es noch die „Diese Antwort hat mir weitergeholfen“-Sterne würdest Du jetzt von mit einen ganz fetten kriegen. Grüße aus dem nebligen Oberschwaben! Tine