Hallo,
sehr heikles Thema mit folgendem Hintergrund: Meine Mutter ist vor kurzem ins Altenheim gegangen, weil sie zu Hause alleine nicht mehr kann. Sie liegt dort auf der Station für betreutes Wohnen. Nun hat der Heimleiter ohne uns Kinder oder unsere Mutter zu informieren beim Amtsgericht die Prüfung zur Bestellung eines Betreuers beantragt. Für meine Mutter besteht aber keine Notwendigkeit hierfür, wie mir auch am Telefon der Hausarzt es bestätigt hat. Der allerdings wurde in dieser Sache auch übergangen. Nun wollen wir Kinder und unsere Mutter das der Antrag zurückgezogen wird, was der Heimleiter jedoch verweigert. Meine Frage ist nun, hat der Heimleiter mit der Beantragung seine Kompetenzen überschritten, und haben wir eine Möglichkeit beim Amtsgericht ein Zurückziehen des Antrages zu erwirken? Von Seiten des Gerichts sind wir dazu aufgefordert worden, uns binnen zwei Wochen schriftlich zum „Sachverhalt“ zu äussern. Macht es Sinn wenn dieses ein Anwalt für uns tätigt, damit unserer Mutter hier keine Nachteile entstehen? Übrigens hat der Heimleiter meine Schwester als Betreuerin vorgeschlagen, ohne auch dieses mit ihr abzustimmen.
Viele Grüße
Frank