Vormundschaftsgericht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage im Erbrecht.
Wie bekommt eine Minderjährige heraus, dass in einem Erfall, ein Vormund vom Gericht bestellt wurde.
Meine Eltern haben zu mir seid 30 Jahren keinen Kontakt mehr aufgenommen, da ich schon mit 17 Jahren, aus dem Elternhaus geflohen bin. ( böse Kindheit!
Und jetzt stelle ich mir die Frage, ob es vielleicht mit dem Erbe meines Opas zutun hat, wobei mein Vater als Vormund für mich bestellt wurde.
Den Hass den meine Eltern auf mich als Kind hatte,führe ich auf das Erbe meines Opas zurück. Vlleicht hatte ich deshalb eine so schlechte Kindheit, weieil er wohl meint, dass er an der Reihe ( Ebfolge) wäre und ich ihm das Erbe, sozusagen " weggeschnappt" habe.
Als mein Opa starb war ich 4,5 Jahre, danach fingen die Probleme mit meinen Eltern an.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Andrea Meyer

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

mir ist nich so klar, warum es Ihnen geht.

Die erbrechtliche Lage nach Ihrem Opa könnte durch Einsicht in die Nachlassakte des Opas beim Amtsgericht, wo er zuletzt wohnhaft war, aufgeklärt werden.
Da könnte etwa hervorgehen, dass Sie „erben“.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage im Erbrecht.
Wie bekommt eine Minderjährige heraus, dass in einem Erfall,
ein Vormund vom Gericht bestellt wurde.
Meine Eltern haben zu mir seid 30 Jahren keinen Kontakt mehr
aufgenommen, da ich schon mit 17 Jahren, aus dem Elternhaus
geflohen bin. ( böse Kindheit!
Und jetzt stelle ich mir die Frage, ob es vielleicht mit dem
Erbe meines Opas zutun hat, wobei mein Vater als Vormund für
mich bestellt wurde.
Den Hass den meine Eltern auf mich als Kind hatte,führe ich
auf das Erbe meines Opas zurück. Vlleicht hatte ich deshalb
eine so schlechte Kindheit, weieil er wohl meint, dass er an
der Reihe ( Ebfolge) wäre und ich ihm das Erbe, sozusagen "
weggeschnappt" habe.
Als mein Opa starb war ich 4,5 Jahre, danach fingen die
Probleme mit meinen Eltern an.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Hallo, Herr Dr. Buerstedde,

ich war schon auf dem Nachlassgericht und habe recherchiert, dort sagte man mir es gäbe keine Nachlassakte. ( mit dem Erbschein)
Ich selbst habe nur ein Hofübernahmezeugnis, weil es sich um einen Erbhof mit Ländereien( nicht mehr in der Höferolle) handelt.
Ich wollte nur wissen, ob das Vormundschaftsgericht
einem eine Nachricht schickt,wenn man 18 Jahre geworden ist, ob , mein Vater( bis zum 18 Lebensjahr), evtl als Vormund, vom Gericht, eingesetzt ist, da ich schon mit 17 Jahren von unseren Hof geflohen bin und 30 Jahre keinerlei Kontakt mehr zu ihm habe.
Ich glaube, dass mir meine Eltern etwas verschweigen oder vorenthalten, weil die sich seitdem nicht mehr gemeldet haben.
Danke für voraus fürIhre kompetente Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
Andrea Meyer

Dann sollten Sie Akteneinsicht in die Vormundschaftsakte nehmen.

Wie hätte das Gericht Sie informieren können, wenn sie keine Meldeadresse hatten?

Dann sollten Sie Akteneinsicht in die Vormundschaftsakte
nehmen.

Wie hätte das Gericht Sie informieren können, wenn sie keine
Meldeadresse hatten?

Hallo Herr Dr. Buerstedde,
ich war zu dem Zeitpunkt aber wohnortmässig angemeldet und nicht obdachlos, sodass mir das Vormundschaftsgericht hätte eine Nachricht zukommen lassen können.
Ich werde eine schriftliche Anfrage bei dem Vormundschaftsgericht stellen, ob es überhaupt eine
Vormundakte für meinen Fall gibt.
Ich danke Ihnen für Ihre kompetente und rasche Beantwortung auf meine Frage.
Mit freundlichen Grüssen
Andrea Meyer